Zwei Altersvorsorgedepots gleichzeitig: Ist das Möglich?

Wenn Sie sich mit dem Altersvorsorgedepot beschäftigen, stoßen Sie früher oder später auf dieselbe Frage: Können Sie einfach zwei Verträge abschließen und dann doppelt gefördert werden?

Die Antwort ist zur Hälfte richtig und zur Hälfte falsch, und genau dieser Unterschied entscheidet. Das Gesetz erlaubt zwar zwei Altersvorsorgedepots pro Person. Ihre staatliche Förderung steigt dadurch aber nicht. Was sich stattdessen ändert, was das für Sie tatsächlich bringt und für wen ein zweiter Vertrag Sinn ergibt, klärt dieser Ratgeber.

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Maximal zwei Altersvorsorgedepots pro Person sind gesetzlich erlaubt. Ab dem dritten Vertrag entfällt der Förderstatus.

  • Die Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr gilt pro Person, nicht pro Vertrag.

  • Mit zwei Verträgen können Sie bis zu 13.680 € pro Jahr steuerlich begünstigt anlegen.

  • Der zentrale Vorteil: keine Vorabpauschale auf Kursgewinne, und zwar auch auf den ungeförderten Teil beider Verträge.

  • Ein zweiter Vertrag ist für Sie nur sinnvoll, wenn mehr als 6.840 € pro Jahr in Ihre Altersvorsorge fließen sollen.

Wenn Sie zwei Altersvorsorgedepots gleichzeitig führen, können Sie bis zu 13.680 € pro Jahr in einen steuerlich begünstigten Rahmen legen. Die staatliche Zulage von bis zu 540 € erhalten Sie dabei weiterhin nur einmal, unabhängig davon, ob Sie Ihre Einzahlungen auf einen oder zwei Verträge verteilen.

Was das Gesetz erlaubt: die Zwei-Vertrags-Regel

Laut Altersvorsorgereformgesetz (2026) sind pro Person maximal zwei Altersvorsorgedepots gleichzeitig erlaubt. In jeden Vertrag können Sie bis zu 6.840 € pro Jahr einzahlen. Bei zwei Verträgen liegt Ihr maximales jährliches Einzahlungsvolumen damit bei 13.680 €.

Beim dritten Vertrag ändert sich die rechtliche Lage grundlegend. Er gilt nicht mehr als zertifizierter Altersvorsorgevertrag und wird deshalb nicht staatlich gefördert. Die Zwei-Vertrags-Grenze ist also eine harte gesetzliche Schranke und keine Empfehlung.

Förderung bei zwei Verträgen: Was sich ändert und was bleibt

Die häufigste Fehlannahme: Viele gehen davon aus, dass ein zweiter Vertrag die Förderung verdoppelt. Das stimmt nicht.

Ihre staatliche Grundzulage beträgt bis zu 540 € pro Jahr, und zwar pro Person, nicht pro Vertrag. Auch Ihr geförderter Eigenbeitrag bleibt bei 1.800 € pro Jahr, egal ob Sie ihn auf einen oder zwei Verträge aufteilen. Der Sonderausgabenabzug ist ebenfalls pro Person gedeckelt.

Wenn Sie 1.800 € auf zwei Verträge verteilen, etwa 900 € in Vertrag A und 900 € in Vertrag B, bekommen Sie dieselbe Förderung wie jemand, der 1.800 € in einen einzigen Vertrag einzahlt. An der Gesamtförderhöhe ändert die Aufteilung nichts.

Der eigentliche Vorteil: was ein zweiter Vertrag wirklich bringt

Wenn die Förderung nicht steigt, warum kann ein zweiter Vertrag dann überhaupt sinnvoll sein?

Die Antwort liegt in der Steuerstundung. Im Altersvorsorgedepot fällt keine Vorabpauschale an. In einem normalen ETF-Depot wird jedes Jahr eine pauschale Steuer auf die rechnerischen Erträge der Fonds fällig, die sogenannte Vorabpauschale. Im Altersvorsorgedepot entfällt das komplett. Und dieser Vorteil gilt nicht nur für den geförderten Teil Ihrer Einzahlungen, sondern für Ihr gesamtes Guthaben im Depot bis zum Maximalbetrag von 6.840 € pro Vertrag.

Mit zwei Verträgen profitieren also bis zu 13.680 € pro Jahr von diesem Steuerstundungseffekt: 1.800 € mit direkter Zulage, 11.880 € ohne Zulage, aber weiterhin ohne jährliche Vorabpauschale.

Kurz zusammengefasst: Der Grund für einen zweiten Vertrag ist nicht die höhere Förderung, sondern das größere steuerlich begünstigte Investitionsvolumen. Über eine lange Ansparphase kann das einen messbaren Unterschied für Sie machen.

Wann lohnt sich ein zweiter Vertrag?

Ein zweites Altersvorsorgedepot ergibt für Sie dann Sinn, wenn Sie jährlich mehr als 6.840 € für Ihre Altersvorsorge investieren möchten und einen Anbieter mit niedrigen Kosten wählen. Nur bei günstigen Konditionen überwiegen die Steuervorteile die fehlende Flexibilität.

Ein zweiter Vertrag lohnt sich für Sie nicht, wenn Ihr jährliches Sparvolumen unter 6.840 € liegt. Ein einziger Vertrag reicht dann vollkommen aus.

Eine Sache sollten Sie außerdem beachten: Ihr Kapital im Altersvorsorgedepot ist bis zum Rentenalter gebunden. Eine vorzeitige Entnahme bedeutet in der Regel, dass Sie Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen müssen. Wenn Sie für den Betrag über den Höchstbetrag hinaus Flexibilität brauchen, fahren Sie mit einem ergänzenden, ungeförderten ETF-Depot möglicherweise besser. Dort steht Ihnen das Geld jederzeit zur Verfügung.

Kurz zusammengefasst: Ein zweiter Vertrag lohnt sich nur bei einem Jahressparvolumen über 6.840 € und günstigen Anbieterkosten. Für alle anderen reicht ein einziger Vertrag vollständig aus.

Rechner

Was bringt Ihnen das Altersvorsorgedepot?

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Fazit

Zwei Altersvorsorgedepots gleichzeitig zu führen ist erlaubt, aber kein Weg, Ihre staatliche Förderung zu verdoppeln. Der echte Nutzen liegt im erweiterten steuerlich begünstigten Investitionsvolumen von bis zu 13.680 € pro Jahr, weil die Vorabpauschale auch auf den ungeförderten Teil entfällt. Für die meisten Sparer reicht ein einziger Vertrag völlig aus. Möchten Sie deutlich mehr anlegen und finden Sie günstige Konditionen, haben Sie mit einem zweiten Vertrag einen zusätzlichen Steuerhebel.

Ab Januar 2027 können Anbieter das Altersvorsorgedepot auf den Markt bringen. Sobald die ersten Konditionen feststehen, informieren wir Sie direkt.

Häufige Fragen zu zwei Altersvorsorgedepots

Kann ich zwei Altersvorsorgedepots bei verschiedenen Anbietern führen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass beide Verträge beim selben Anbieter liegen müssen. Welche Anbieter ab 2027 konkret zur Verfügung stehen und zu welchen Konditionen, wird sich zum Marktstart zeigen.

Nein. Die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr gilt ebenfalls pro Person, nicht pro Vertrag. Sie wird durch einen zweiten Vertrag nicht erhöht.

Ja. Die Förderung muss nicht auf beide Verträge aufgeteilt werden. Sie kann vollständig einem Vertrag zugeordnet werden – die Entscheidung liegt bei der Person, die den Vertrag abschließt.

Ein dritter Altersvorsorgedepot-Vertrag gilt nach aktuellem Gesetzesstand nicht als zertifizierter Altersvorsorgevertrag und wird dementsprechend nicht staatlich gefördert.

Grundsätzlich ja, wenn die Kosten des Anbieters niedrig genug sind. Bis zu 6.840 Euro pro Vertrag profitieren von der Steuerstundung durch den Wegfall der Vorabpauschale. Ob dieser Vorteil die fehlende Flexibilität aufwiegt, hängt von der individuellen Situation ab.

 

Über den Autor

Rolf Henning Hackel

Jurist & Marktexperte · AVD Vergleich

Rolf Henning Hackel ist Diplom-Jurist und seit über 22 Jahren als Vorstand und Geschäftsführer für unterschiedliche Softwaredienstleister der Finanzbranche sowie als Unternehmensgründer tätig. Als absoluter Marktexperte kennt er nicht nur die verschiedenen Anbieter, sondern auch die Produkte der Finanzindustrie mit ihren Stärken und Schwächen sowie deren regulatorischen Rahmen. Beim AVD Vergleich schreibt er über das neue Altersvorsorgedepot und erklärt Förderung, Anbieter und Renditechancen in verständlichen Worten – unabhängig und werbefrei.