Die Auszahlungsphase im Altersvorsorgedepot
So nutzen Sie Ihr Vermögen im Ruhestand optimal.
Gut aufgebaut, klug entnehmen
Viele konzentrieren sich allein auf den Vermögensaufbau. Dabei entscheidet die Auszahlungsphase mit darüber, wie viel vom Ersparten am Ende wirklich ankommt. Die beste Rendite nützt wenig, wenn das Kapital im Ruhestand nicht klug eingesetzt wird. Und diese Phase dauert oft länger als gedacht, nicht selten zwanzig bis dreißig Jahre, in denen das Vermögen reichen und zugleich Spielraum lassen soll.
Das Altersvorsorgedepot lässt sich dabei flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen, und das verbleibende Kapital bleibt weiter am Kapitalmarkt investiert. Ob lebenslange Rente oder flexibler Auszahlplan: Wie Sie entnehmen, bestimmen Sie selbst.
Worauf es in der Auszahlungsphase ankommt
Was passiert beim Renteneintritt?
Mit Beginn der Auszahlungsphase wird das in der Ansparphase aufgebaute Vermögen schrittweise zur Finanzierung des Ruhestands eingesetzt.
Ansparphase → Altersvorsorgedepot → Renteneintritt → Einmalentnahme / laufende Entnahmen
Welche Auszahlungsformen gibt es?
Laut Bundesfinanzministerium (Reform der geförderten privaten Altersvorsorge) können Sie zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen zwei Möglichkeiten wählen. Es handelt sich um eine Entweder-oder-Wahl. Eine Kombination beider Formen (ein Teil verrenten, der Rest als Auszahlplan) ist in der offiziellen Reform nicht vorgesehen. Auch eine freie Teilkapitalentnahme gibt es nicht als eigene Auszahlungsform – maximal 30 % des angesparten Kapitals können allerdings zu Beginn der Auszahlungsphase als Einmalbetrag entnommen werden.
Lebenslange Leibrente (Verrentung)
Das Vermögen wird in eine feste monatliche Rente bis zum Lebensende umgewandelt, unabhängig vom Alter.Befristeter Auszahlungsplan
Läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr (ein längerer Plan ist möglich). Das Kapital bleibt im Depot und wird schrittweise entnommen; noch nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar. Mit Ablauf des Plans ist das Vermögen verzehrt.
Was Ihr Depot im Ruhestand hergibt
Wie viel Sie monatlich entnehmen können und wie lange Ihr Vermögen reicht, hängt von Kapital und Entnahmehöhe ab. Stellen Sie beides im Rechner ein und sehen Sie sofort das Ergebnis. Als Orientierung: Bei rund 3 bis 4 % Entnahme pro Jahr bleibt das Vermögen über einen langen Ruhestand meist erhalten.
Wie viel können Sie entnehmen?
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Rechner einbetten
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Methodik
Eingaben
Alter (18 – 66 J.), monatlicher Sparbetrag (0 – 500 €), Anzahl Kinder (0 – 6). Im erweiterten Modus zusätzlich Brutto-Jahreseinkommen und steuerliche Veranlagung.
Spardauer
Renteneintritt fest auf 67. Die Spardauer wird ab dem gesetzlichen AVD-Start (1.1.2027) gezählt, nicht ab heute — auch wer 2026 schon einen Antrag stellen würde, kann erst ab 2027 einzahlen.
jahre = max(1, rentenjahr − 2027)
Grundzulage §85 EStG
50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf die nächsten 1.440 € Eigenbeitrag. Förderhöchstgrenze 1.800 €/Jahr (= 150 €/Mo) ergibt max. 540 €/Jahr.
g2 = max(0, min(eigenJahr − 360, 1.440)) × 0,25
grundZulage = g1 + g2
Kinderzulage
300 €/Jahr pro Kind unter 25 mit Kindergeldanspruch. Voll ab 25 €/Mo Eigenbeitrag, linear gekürzt darunter. Für jedes Kind wird die Restanspruchsdauer einzeln berechnet (bis zum 25. Geburtstag); der Future-Value-Kalkül nutzt den Durchschnitt über die gesamte Spardauer.
kinderzulageAvg = (Σ 300 × wirkJahre_i) / spardauer × perKindFactor
Grenzsteuersatz §32a EStG (2026)
Amtliche Tarifformel nach Steuerfortentwicklungsgesetz. Bei Verheirateten Splitting (Halbierung des zvE), dann Soli 5,5 % aufgeschlagen, gekappt bei 49,5 %.
Sonderausgabenabzug §10a EStG
Eigenbeitrag (max. 1.800 €) plus Zulagen sind absetzbar. Günstigerprüfung: nur die Differenz zwischen Steuerabzug und ausgezahlten Zulagen wird zusätzlich erstattet.
steuervorteil = max(0, sonderausgaben × gs − zulagenGes)
Kapitalaufbau
Monatlich vorschüssige Verzinsung. AV-Kosten 0,5 % p.a. werden von der Bruttorendite abgezogen.
pmt = sparrate + zulagenGes / 12
fv = pmt × ((1 + r_m)^n − 1) / r_m × (1 + r_m)
Besteuerung bei Auszahlung §22 Nr. 5 EStG
Auszahlungen sind zu 100 % steuerpflichtig. Rentensteuersatz heuristisch geschätzt:
avNetto = fv × (1 − gsr)
Monatliche Rente
4 %-Entnahmeregel auf den Netto-Depotwert.
Renditeszenarien
Konservativ 3,0 %, Ausgewogen 5,5 %, Chancenorientiert 8,0 % — jeweils Bruttowerte, von denen 0,5 % AV-Kosten abgezogen werden.
Vereinfachungen
- Konstante Beiträge und Rendite über die Spardauer.
- Kein Berufseinsteigerbonus (200 € einmalig bei Sparern unter 25).
- Kindesalter wird nicht erfasst.
- Steuerrecht 2026 wird über die Laufzeit fortgeschrieben.
- Keine Inflationsbereinigung — nominale Werte.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Pro-Version mit individueller Rendite, Kostensatz, Inflation, Riester-Übertrag, Auszahlphase (Annuität / 4 %-Regel) und Vergleichschart AVD vs. ETF.
Spardauer
Wie Basis-Rechner: ab AVD-Start 2027 bis zum Renteneintritt mit 67. Beispiel mit 35 Jahren = 32 Jahre Spardauer.
Future Value
r_AVD = max(0; (Rendite − Kosten) / 12) pmt = Sparrate + Zulagen_Ø / 12 FV = pmt × ((1+r)^n − 1) / r × (1+r) + Riester × (1+r)^n
Riester wird als Einmalbetrag in Periode 0 mitgenommen und über die gesamte Spardauer verzinst.
ETF-Vergleich
Identisch zum Basis-Rechner: 0,2 % TER + 0,4 % Vorabpauschale-Drag, Sparerpauschbetrag 1.000 €/J., Steuer 18,46 %. Der Riester-Übertrag fließt nicht in den ETF-Pfad.
Inflation
Toggle „Real-Werte". Default 2 % p.a. Berechnung selbst läuft nominal, Real-Anzeige via Deflator = (1+Inflation)^Spardauer.
Auszahlphase
Annuität: konstanter Monatsbetrag, Depot wird über Auszahldauer auf null gefahren. 4 %-Regel: 4 % des Startkapitals/Jahr in konstantem €-Betrag, Restkapital bleibt.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Vergleich AVD-Netto-Endkapital mit ungefördertem Aktien-ETF-Depot bei identischer Eigeneinzahlung. Beide Pfade rechnen mit derselben Brutto-Rendite.
Eingaben
Monatlicher Eigenbeitrag (0 – 500 €), Brutto-Jahreseinkommen (0 – 120.000 €), Laufzeit (1 – 49 Jahre), Rendite (3 – 10 % p.a.).
AVD-Pfad
Eigenbeitrag plus Zulagen/12 fließen monatlich ins Depot. Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug fließt nicht ein (kommt über die Steuererklärung zurück).
pmtAVD = sparrate + zulageJahr / 12
fvAVD = pmtAVD × ((1 + r/12)^(12·jahre) − 1) / (r/12) × (1 + r/12)
Bei Auszahlung wird das Endkapital nach §22 Nr. 5 EStG voll besteuert. Rentensteuersatz nach avs-Heuristik:
nettoAVD = fvAVD × (1 − gsr)
ETF-Pfad
Nur Eigenbeitrag, keine Zulagen. Bei Verkauf Abgeltungssteuer auf Kursgewinne mit 30 % Teilfreistellung für Aktien-ETFs nach §20 InvStG.
sparerpauschTotal = 1.000 € × jahre
steuerpflichtig = max(0, gewinneETF − sparerpauschTotal)
nettoETF = fvETF − steuerpflichtig × 0,1846
AVD-Vorteil
Differenz beider Netto-Endkapitale. Treiber ist nicht die Steuerseite (der AVD wird höher besteuert als der teilfreigestellte ETF), sondern das Zulagen-Wachstum.
Vereinfachungen
- Single ohne Kinder als feste Annahme.
- Identische Brutto-Rendite — reale ETF-Kosten (TER) werden nicht abgezogen.
- Keine Vorabpauschale, nur Endbesteuerung.
- Keine Inflationsbereinigung.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Kompakter Vergleich AVD vs. ungefördertes Aktien-ETF-Depot bei gleicher Eigeneinzahlung. Drei Eingaben, Annahmen vereinfacht.
Eingaben
Monatlicher Eigenbeitrag (25 – 150 €), Brutto-Jahreseinkommen (20.000 – 60.000 €), Laufzeit (1 – 49 Jahre). Slider bewusst begrenzt: bis 150 €/Mo volle Grundzulage, bis 60.000 € bleibt der AVD steuerlich vorne.
Feste Annahmen
- Rendite: 7 % p.a. (MSCI World Langzeitmittel)
- Veranlagung: Single, keine Kinder
- AV-Depot-Kosten: nicht abgezogen
AVD-Pfad
Eigenbeitrag + Grundzulage/12 monatlich, vorschüssig verzinst. Auszahlung nach §22 Nr. 5 EStG voll besteuert (Rentensteuersatz heuristisch geschätzt: gs × 0,55, gekappt 14–30 %).
pmtAVD = sparrate + zulageJahr / 12
fvAVD = pmtAVD × ((1 + 0,07/12)^n − 1) / (0,07/12) × (1 + 0,07/12)
nettoAVD = fvAVD × (1 − gsr)
ETF-Pfad
Nur Eigenbeitrag, Abgeltungssteuer mit 30 % Teilfreistellung für Aktien-ETFs.
steuerpflichtig = max(0, gewinneETF − 1.000 € × jahre)
nettoETF = fvETF − steuerpflichtig × 0,1846
Vorteil
Der Vorteil entsteht primär durch das Zulagen-Wachstum — bei 150 €/Mo über 30 Jahre kompoundieren 16.200 € Zulagen-Einzahlungen zu rund 55.000 € im Depot.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Schätzt Ihre voraussichtliche Rentenlücke und die nötige private Sparrate über Entgeltpunkte, Inflation, Steuern und Lebenserwartung.
Gesetzliche Brutto-Rente
EP/Jahr = min( BruttoJahr / 51.944 €; 2,0 ) EP_total = EP/Jahr × (Renteneintritt − Berufsstart) Brutto_heute = EP_total × 42,52 € (Rentenwert ab Juli 2026)
Mit Rentensteigerung 1,7 % p.a. (langjähriger Schnitt) bis Renteneintritt nominal aufgezinst.
Brutto → Netto
KV/PV = Brutto × 11,6 % zvE = Brutto × 12 × 84 % − Grundfreibetrag (inflationsangepasst) Steuer = zvE × Grenzsteuersatz (§32a) × 0,6 Netto = Brutto − KV/PV − Steuer/12
Wunschrente und Lücke
Netto_heute = Brutto × 0,62 (Faustregel Stkl. I) Wunsch_heute = Netto × Wunsch% Wunsch_nom = Wunsch_heute × (1 + Inflation)^JahreBisRente Lücke_nom = max(0; Wunsch_nom − Netto_bei_Rente)
Benötigtes Kapital
Reale Rendite r* = (1+r_Rente)/(1+Inflation) − 1.
Kapitalverzehr: PV der monatlichen Lücke über Auszahldauer (Lebenserwartung − Renteneintritt) mit r*. Ewige Rente: Kapital = Lücke / (r*/12).
Sparrate
FV-Annuity-Due nach pmt aufgelöst: pmt = Kapital × r / ((1+r)^n − 1) / (1+r).
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Vereinfachte Endkapital-Schätzung aus monatlicher Sparrate und Laufzeit, inklusive AVD-Grundzulage.
Grundzulage (gestaffelt)
g1 = min(EigenJahr; 360) × 50 % g2 = max(0; min(EigenJahr − 360; 1.440)) × 25 % Grundzulage = g1 + g2 (max. 540 €/J.)
Bei 150 €/Mo Eigenbeitrag (= 1.800 €/J.) bekommen Sie die volle Zulage von 540 €.
Future Value
r = (5,5 % − 0,5 %) / 12 = 0,4167 %/Monat n = Laufzeit × 12 pmt = Sparrate + Zulage / 12 FV = pmt × ((1+r)^n − 1) / r × (1+r)
Annahmen
5,5 % p.a. Brutto-Rendite (mittleres Szenario AVD), 0,5 % p.a. Verwaltungskosten. Brutto-Endwert vor nachgelagerter Besteuerung — die exakte Netto-Auszahlung hängt vom persönlichen Rentensteuersatz ab und wird im Erweiterten Rechner abgebildet.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Berechnet die mögliche jährliche AVD-Förderung aus Familienstand und Anzahl Kinder.
Grundzulage
Jede förderberechtigte Person erhält bis zu 540 € pro Jahr. Voll ab 150 €/Mo Eigenbeitrag.
Single: 1 × 540 € = 540 € Paar: 2 × 540 € = 1.080 €
Beim Paar zahlen beide Personen in eigene AVD-Verträge ein und bekommen je 540 € Zulage.
Kinderzulage
300 € pro Kind und Jahr, voll ab 25 €/Mo Eigenbeitrag, endet automatisch mit dem 25. Geburtstag des Kindes.
Beispiele
Single + 0 Kinder: 540 € Single + 2 Kinder: 1.140 € Paar + 2 Kinder: 1.680 € Paar + 4 Kinder: 2.280 €
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Aus Depotvermögen und Entnahmerate werden monatlicher Auszahlbetrag (vor Steuern) und die Reichweite ohne weitere Rendite berechnet.
Monatliche Entnahme
Monatsbetrag = Vermögen × Rate / 12
Beispiel: 500.000 € × 4 % / 12 = 1.667 €/Monat.
Reichweite ohne weitere Rendite
Dauer = Vermögen / (Monatsbetrag × 12) = 100 / Rate (J.)
Bei 4 % Entnahmerate reicht das Vermögen also genau 25 Jahre, wenn keine Rendite mehr läuft. Bei 3 % entsprechend 33 Jahre, bei 5 % 20 Jahre.
Mit Marktrendite
In der Realität läuft das Depot in der Rentenphase weiter mit Rendite. Liegt die Marktrendite über der Entnahmerate, bleibt das Vermögen praktisch unverändert oder wächst weiter. Die Trinity-Studie (1998) zeigte, dass 4 % p.a. Entnahme in den meisten historischen 30-Jahres-Fenstern nachhaltig war.
Steuern
Bei der Auszahlung aus dem AVD fällt nachgelagerte Besteuerung an (§ 22 Nr. 5 EStG) — der hier angezeigte Wert ist Brutto vor Steuern. Der Erweiterte Rechner zeigt die Netto-Auszahlung individuell.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Zinseszins-Rechner zeigt, was aus einem monatlichen Sparbetrag bis zum Renteneintritt mit 67 werden kann. Modellannahme: 6 % p.a. Bruttorendite, Grundzulage automatisch berücksichtigt.
Eingaben
Startalter (18 – 60 J.) und monatlicher Sparbetrag (25 – 500 €). Anzahl Jahre bis Renteneintritt ergibt sich aus 67 − Alter.
Grundzulage §85 EStG
Voll ab 150 €/Mo (1.800 €/Jahr) mit 540 €/Jahr. Bei geringerem Beitrag proportional gekürzt.
Endkapital-Berechnung
Klassische Zukunftswert-Formel für regelmäßige Einzahlungen (Annuität nachschüssig), gerechnet auf Jahresbasis mit 6 % p.a. netto.
FV = gesamt × ((1 + 0,06)jahre − 1) / 0,06
Aufteilung Eigenbeitrag / Förderung / Rendite
Angezeigt wird die Herkunft des Endkapitals in drei Blöcken: was Sie selbst eingezahlt haben (kumuliert), was der Staat als Zulage beigetragen hat, und die reine Wertentwicklung durch Zinseszins.
foerderSumme = zulage × jahre
renditeGewinn = FV − eigenSumme − foerderSumme
Wichtige Vereinfachungen
Das Modell rechnet mit konstanter Rendite (6 % jedes Jahr), berücksichtigt keine Kinderzulagen, keine individuellen Steuervorteile, keine Depotkosten und keine Inflation. Für eine realistischere Modellierung nutzen Sie den erweiterten AVD-Rechner.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Warten-Rechner zeigt, wie viel Endkapital verloren geht, wenn der Sparbeginn verzögert wird. Modellannahmen: 150 €/Monat, Start ab 30 Jahren, bis 67, 6 % p.a. Rendite.
Eingabe
Wartejahre (0 – 15 J.). Alle anderen Parameter sind für den Vergleich fixiert.
Grundzulage §85 EStG
Konstant 540 €/Jahr — die vollen Zulagen, da der Beitrag über 150 €/Mo liegt.
Endkapital bei sofortigem Start
jahre_voll = 67 − 30 = 37
FVvoll = 2.340 × ((1 + 0,06)37 − 1) / 0,06
Endkapital nach Wartejahren
FVjetzt = 2.340 × ((1 + 0,06)jahre − 1) / 0,06
Die Kosten des Wartens
Das Ergebnis zeigt anschaulich den Zinseszins-Effekt: die letzten Jahre der Ansparphase sind besonders wertvoll, weil das bereits angesparte Kapital darin mehrfach verzinst wird.
Beispiel: 5 Jahre warten
Ohne Warten (Start mit 30): ca. 300.000 € Endkapital mit 67. Mit 5 Jahren Warten (Start mit 35): ca. 220.000 €. Kosten des Wartens: ca. 80.000 € — nur weil 5 der 37 möglichen Sparjahre am Anfang fehlen.
Wichtige Vereinfachungen
Das Modell rechnet mit konstanter Rendite (6 % jedes Jahr), berücksichtigt keine Kinderzulagen, keine individuellen Steuervorteile, keine Depotkosten und keine Inflation. Für eine realistischere Modellierung nutzen Sie den erweiterten AVD-Rechner.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Frühstart-Rente-Rechner (Light) schätzt Endkapital und monatliche Zusatzrente aus der Frühstart-Rente nach BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026. Modellannahme: 6 % p.a. Bruttorendite, keine Depotkosten, Auszahlung ab 65.
Eingaben
Alter des Kindes (0 – 17 J.) und monatlicher Elternbeitrag (0 – 500 €). Kinder unter 6 werden ab dem 6. Geburtstag gerechnet.
Staatlicher Beitrag
Nach § 1 des Referentenentwurfs zahlt der Bund pro Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 €/Monat (= 120 €/Jahr) in ein individuelles Altersvorsorgedepot.
n1 = 18 − max(alter, 6)
Elternbeitrag
Freiwilliger Zusatzbeitrag der Eltern, parallel zur staatlichen Zahlung bis zum 18. Lebensjahr, steuerfrei im Depot verzinst.
Endkapital am 18. Geburtstag
Zukunftswert-Formel (nachschüssige Jahres-Annuität) bis zum 18. Geburtstag, r = 6 % p.a.
elternFV18 = elternJahr × ((1 + 0,06)n1 − 1) / 0,06
Verzinsung von 18 bis 65
Nach dem 18. Geburtstag entfällt der staatliche Beitrag. Ohne Weiterzahlung verzinst sich das vorhandene Kapital nur noch. Für Weiterzahlungen und individuelle Annahmen nutzen Sie die Pro-Version.
FV65 = (staatFV18 + elternFV18) × (1 + 0,06)47
Was nicht berücksichtigt wird
Inflation, Marktvolatilität, individuelle Rentensteuer, Krankenversicherungsbeiträge auf die Auszahlung. Bruttowert vor nachgelagerter Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.
Modellrechnung nach BMF-Referentenentwurf Juli 2026. Keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Frühstart-Rente-Rechner Pro schätzt Endkapital und monatliche Zusatzrente aus der Frühstart-Rente nach BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026. Mit individuellen Annahmen: Rendite, Depotkosten, Weiterzahlung ab 18, Einmalanlage, Renteneintritt.
Eingaben
| Aktuelles Alter des Kindes | 0 – 17 Jahre |
| Monatlicher Elternbeitrag | 0 – 570 €/Mo (Grenze 6.840 €/Jahr) |
| Weiterzahlung ab 18 | 0 – 500 €/Mo |
| Einmalanlage zum Start | 0 – 10.000 € |
| Erwartete Rendite | 3 – 8 % p.a. |
| Depotkosten p.a. | 0 – 1,5 % |
| Renteneintritt | 65 – 70 Jahre |
Staatlicher Beitrag
Nach § 1 des Referentenentwurfs zahlt der Bund pro Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 €/Monat (= 120 €/Jahr) in ein individuelles Altersvorsorgedepot.
n1 = 18 − max(alter, 6)
Elternbeitrag und Weiterzahlung
Freiwillige Zusatzbeiträge der Eltern bis 6.840 € pro Jahr, parallel zur staatlichen Zahlung ab dem 6. Geburtstag. Ab 18 kann das Kind selbst weitersparen.
weiterJahr = weiterMonatlich × 12
Netto-Rendite
Von der Brutto-Rendite werden die Depotkosten abgezogen.
Endkapital bei Renteneintritt
staatFV18 = staatJahr × ((1 + r)n1 − 1) / r
elternFV18 = elternJahr × ((1 + r)n1 − 1) / r
FVrent = (staatFV18 + elternFV18) × (1 + r)n2 + weiterJahr × ((1 + r)n2 − 1) / r + einmal × (1 + r)n1 + n2
Monatliche Rente (4-%-Regel)
Nachhaltige Entnahme basierend auf der Trinity-Studie: 4 % des Endkapitals pro Jahr.
Auszahlung und Besteuerung
Auszahlung ist frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich. Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei. Bei Auszahlung greift die nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. Der Rechner zeigt den Bruttowert.
Was nicht berücksichtigt wird
- Inflation über die gesamte Laufzeit (Kaufkraftverlust bis 65).
- Marktvolatilität und Sequenz-Risiko in der Auszahlphase.
- Individuelle Steuersätze und Krankenversicherungsbeiträge auf die Rente.
- Nachträgliche Berücksichtigung älterer Jahrgänge ab 2029.
- Änderungen des Gesetzentwurfs im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Modellrechnung nach BMF-Referentenentwurf Juli 2026. Keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Rechtlicher Hinweis
Unverbindliche Modellrechnung, die ausschließlich der allgemeinen Veranschaulichung möglicher Wertentwicklungen dient und keine individuelle Beratung ersetzt. Dieser Rechner stellt keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung, keine Finanzberatung und keine sonstige rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall dar. Er berücksichtigt weder Ihre persönliche finanzielle Situation noch Ihre individuellen Anlageziele, Ihre Risikobereitschaft oder Ihre steuerlichen Verhältnisse. Die angezeigten Ergebnisse sind kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Abschluss eines bestimmten Finanz-, Vorsorge- oder Versicherungsprodukts. Ziehen Sie vor einer Anlage- oder Vorsorgeentscheidung eine qualifizierte, unabhängige Beratung hinzu.
Alle dargestellten Beträge, Verläufe und Endwerte sind hypothetische Modellwerte auf Grundlage der von Ihnen eingegebenen bzw. voreingestellten Annahmen. Es handelt sich nicht um eine Prognose, Garantie oder Zusicherung einer tatsächlichen künftigen Wertentwicklung.
Soweit der Berechnung historische Wertentwicklungen, Durchschnittsrenditen oder Indexdaten zugrunde liegen oder diese zu Vergleichszwecken herangezogen werden, gilt: Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Die Berechnung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieses Rechners oder dem Vertrauen auf die dargestellten Ergebnisse entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Rechenbeispiele · Auszahlung
Acht Auszahlungsvarianten aus verschiedenen Depot-Ständen. Zwei Modi: Annuität (Depot wird über feste Dauer aufgebraucht) und 4-%-Regel (dauerhafte Entnahme, Kapital bleibt lebenslang).
| Startkapital | Modus | Rendite (real) | Dauer | Rest | Monatlich |
|---|---|---|---|---|---|
| 100.000 € | 4-%-Regel | 3 % | lebenslang | Kapital bleibt | 333 € |
| 150.000 € | 4-%-Regel | 3 % | lebenslang | Kapital bleibt | 500 € |
| 200.000 € | 4-%-Regel | 3 % | lebenslang | Kapital bleibt | 667 € |
| 300.000 € | 4-%-Regel | 3 % | lebenslang | Kapital bleibt | 1.000 € |
| 100.000 € | Annuität | 3 % | 20 Jahre | 0 € | 553 € |
| 200.000 € | Annuität | 3 % | 25 Jahre | 0 € | 947 € |
| 300.000 € | Annuität | 4 % | 20 Jahre | 0 € | 1.816 € |
| 400.000 € | Annuität | 4 % | 30 Jahre | 0 € | 1.906 € |
Vollständige Methodik: siehe Methodik-Popup.
Depotentwicklung während der Auszahlungsphase
Ein Beispiel mit 500.000 € Startkapital, 4 % Entnahme (20.000 € im Jahr) und 5 % durchschnittlicher Rendite. Weil die Rendite etwas höher ist als die Entnahme, bleibt das Depot nicht nur stabil, sondern kann über die Jahre sogar weiter wachsen.
Modellrechnung: 500.000 € Start, 4 % Entnahme (20.000 €/Jahr), 5 % Rendite p. a. Keine Garantie. Bei höheren Entnahmen oder schwächerer Rendite kann das Vermögen sinken.
Verrentung oder Auszahlplan?
Beide Wege haben ihre Stärken. Diese Punkte helfen bei der Entscheidung:
Verrentung, wenn …
Ihnen Planungssicherheit am wichtigsten ist
Sie ein garantiertes Einkommen bis ans Lebensende möchten
Sie sich nicht aktiv um die Geldanlage kümmern wollen
Sie vermeiden wollen, dass das Vermögen im hohen Alter aufgebraucht ist
Auszahlplan, wenn …
Sie flexibel über Ihr Geld verfügen möchten
Sie Restvermögen vererben wollen
Sie weiter von Kapitalmarktrenditen profitieren möchten
Sie sich aktiv mit Ihrer Vermögensplanung beschäftigen möchten
Vermögen vererben
Ein wichtiger Unterschied zu vielen klassischen Rentenversicherungen besteht darin, dass nicht verbrauchtes Vermögen grundsätzlich erhalten bleibt. Wer früh verstirbt oder bewusst weniger entnimmt, verliert das angesparte Kapital also nicht an die Versichertengemeinschaft, sondern kann es an Angehörige weitergeben.
Das Vermögen bleibt dabei jederzeit Ihr Eigentum, und Sie sehen transparent, wie hoch der aktuelle Depotwert ist. Die Nachfolge lässt sich flexibel regeln, etwa zugunsten von Ehepartner oder Kindern. So wird das Altersvorsorgedepot nicht nur zur eigenen Versorgung, sondern auch zu einem Baustein der Vermögensweitergabe.
Wie viel sich am Ende vererben lässt, hängt vor allem davon ab, wie viel im Ruhestand entnommen wird. Bei moderaten Entnahmen bleibt über die Jahre oft ein erheblicher Teil des Kapitals erhalten:
| Ausgangsvermögen | verbleibend nach 10 Jahren |
| 500.000 € | ca. 400.000 € |
| 750.000 € | ca. 620.000 € |
| 1.000.000 € | ca. 830.000 € |
Steuern im Ruhestand
Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei investiert, versteuert wird erst bei der Auszahlung, dann zu Ihrem persönlichen Steuersatz.
Das ist oft günstig, weil viele im Ruhestand ein geringeres steuerpflichtiges Einkommen haben als im Berufsleben. Die spätere Steuerlast fällt dadurch häufig niedriger aus.
Chancen und Risiken
Chancen
Flexible Entnahmestrategien
Kapital bleibt investierbar
Vererbbarkeit
Inflationsschutz durch Aktienanteil
Risiken
Zu hohe Entnahmen zehren das Vermögen auf
Börsenschwankungen während der Entnahme
Inflation
Längere Lebenserwartung als geplant
Häufige Fragen
Wie flexibel komme ich vor der Rente an mein Geld?
Im Altersvorsorgedepot ist das Kapital grundsätzlich bis zum Rentenbeginn gebunden – das ist der Preis für die nachgelagerte Besteuerung und die Zulagen. Vorzeitige Entnahmen sind nur eingeschränkt möglich und können dazu führen, dass Sie Förderung zurückzahlen müssen. Wenn Sie damit rechnen, früher an das Geld zu müssen, ist ein freies Depot dafür die bessere Wahl.
Was ist eine Leibrente?
Bei der Leibrente wird Ihr Depotvermögen in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt. Die Höhe ergibt sich aus dem Rentenfaktor und ist bis zum Lebensende garantiert, unabhängig davon, wie alt Sie werden.
Was ist der Auszahlplan bis 85?
Beim Auszahlplan bis 85 bleibt Ihr Geld im Depot und wird gleichmäßig bis zum 85. Lebensjahr ausgezahlt. Das ist flexibler als die Leibrente, und der Rest bleibt investiert und vererbbar.
Muss ich meine Auszahlungen versteuern?
Ja. Es gilt die nachgelagerte Besteuerung. In der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, versteuert wird erst bei der Auszahlung zu Ihrem persönlichen Steuersatz. Im Ruhestand ist der oft niedriger als im Berufsleben.
Kann ich mir einen Teil auf einmal auszahlen lassen?
Eine freie Teilkapitalentnahme ist in der geförderten Altersvorsorge nicht vorgesehen. Zu Beginn der Auszahlungsphase können allerdings maximal 30 % des angesparten Kapitals als Einmalbetrag entnommen werden.
Wie hoch kann meine Entnahme sein?
Als Faustregel gelten rund 3 bis 4 % pro Jahr als nachhaltig. Wie viel bei Ihrem Vermögen herauskommt, zeigt der erweiterte Rechner.