Altersvorsorgedepot für Selbstständige

Erstmals volle staatliche Förderung – auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Flexibel bei schwankendem Einkommen, ohne teuren Versicherungsmantel.

Neu ab 2027

Endlich fördert der Staat auch Ihre Vorsorge

Bei Riester waren die meisten Selbstständigen außen vor. Das ändert sich.

Ab dem 1. Januar 2027 können alle Selbstständigen die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots nutzen – auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Förderberechtigt sind Gewerbetreibende (§ 15 EStG) und Freiberufler (§ 18 EStG), sofern sie eine Steuererklärung abgeben. Damit steht Ihnen erstmals dieselbe geförderte, kapitalmarktnahe Vorsorge offen wie Angestellten.

  • bis 540 € Grundzulage pro Jahr
  • ab 10 € im Monat förderberechtigt
  • erstmals für Selbstständige
Zulagen

Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente?

Die häufigste Frage von Selbstständigen. Beide haben ihre Stärken – oft ist die Kombination sinnvoll.

Altersvorsorgedepot Rürup-Rente (Basisrente)
Staatliche Förderung Zulagen bis 540 € + 300 €/Kind – stark bei mittlerem Einkommen Sonderausgabenabzug – stark bei hohem Grenzsteuersatz
Flexibilität Beiträge pausieren/anpassen jederzeit möglich Weniger flexibel, laufende Beiträge
Auszahlung Teilauszahlung + Auszahlplan oder Rente Nur lebenslange Rente
Vererbbarkeit Kapital ist vererbbar Nur eingeschränkt (Zusatzbausteine)
Anlage Frei in ETFs und Fonds Meist Versicherungs- oder Fondsmantel

Faustregel: Bei niedrigerem bis mittlerem Einkommen wiegen die Zulagen des Altersvorsorgedepots schwerer. Gutverdiener mit hohem Steuersatz profitieren zusätzlich vom Sonderausgabenabzug der Rürup-Rente – beide Produkte lassen sich kombinieren.

Hinweis: Unabhängige Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Bestehende Rürup-Verträge

Ein Rürup-Vertrag lässt sich nicht übertragen

Sie besparen bereits eine Rürup-Rente? Dann kommt hier die unangenehme Nachricht. Eine Übertragung des angesparten Kapitals in ein Altersvorsorgedepot ist gesetzlich nicht vorgesehen, und anders als Riester-Guthaben, das sich ab 2027 mitnehmen lässt, bleibt RürupKapital genau dort liegen, wo es ist. Entscheiden müssen Sie sich trotzdem nicht. Beide Verträge laufen problemlos nebeneinander her.

Schwankende Einnahmen

Was gilt in einem schwachen Jahr?

Für Selbstständige ist das die entscheidende Frage, und hier liegt die eigentlich gute Nachricht. Unter Riester richtete sich der Mindestbeitrag nach Ihrem Vorjahreseinkommen. Wer zu wenig einzahlte, bekam die Zulage gekürzt. Diese Einkommensabhängigkeit ist weg. Es bleibt ein fester Sockelbetrag von 120 Euro im Jahr, und zahlen Sie den ein, behalten Sie Ihre Förderberechtigung, egal ob Sie 20.000 oder 200.000 Euro Gewinn gemacht haben.

Was das praktisch bedeutet:

  • Beiträge lassen sich jederzeit erhöhen, senken oder aussetzen.
  • In einem guten Jahr sind bis zu 1.800 Euro gefördert und bis zu 6.840 Euro insgesamt möglich.
  • In einem schwachen Jahr genügen 10 Euro im Monat, um im System zu bleiben.
  • Nicht ausgeschöpfte Förderung eines Jahres lässt sich allerdings nicht nachholen.
Förderung optimal nutzen

Günstigerprüfung: Zulage oder Steuervorteil?

Sie müssen sich nicht entscheiden. Das Finanzamt rechnet beide Wege durch und nimmt den besseren. Ihre Eigenbeiträge können Sie zusätzlich als Sonderausgaben geltend machen, bis zu 1.800 Euro zuzüglich Ihres Zulagenanspruchs, und fällt der Steuervorteil höher aus als die Zulagen, bekommen Sie die Differenz erstattet. Die Zulagen bleiben im Depot.

Kosten im Ruhestand

Zahlen Sie im Alter Kranken- und Pflegeversicherung?

Das kommt darauf an, wie Sie im Ruhestand krankenversichert sind. Denken Sie das früh mit. In die günstigere Krankenversicherung der Rentner rutscht nämlich nur, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu neun Zehnteln gesetzlich versichert war, und daran scheitern viele Selbstständige, weil sie zwischendurch privat versichert waren. Wer die Hürde verfehlt, zahlt auf jede Auszahlung Beiträge

Voraussetzungen

Sind Sie förderberechtigt?

Nicht jede selbstständige Tätigkeit führt automatisch zur Förderung. Entscheidend ist, welche Einkunftsart Sie erzielen und ob Sie eine Steuererklärung abgeben, denn beides zusammen begründet die unmittelbare Zulageberechtigung. Wer dazugehört, steht hier.

Förderberechtigt sind Sie als:

  • Gewerbetreibende:r (§ 15 EStG)
    mit abgegebener Steuererklärung
  • Freiberufler:in oder sonstige selbständig Tätige:r (§ 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG)
    mit abgegebener Steuererklärung
  • Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerks
    Ärztin, Anwalt, Architektin, Steuerberater:in. Neu ab 2027
  • gesetzlich rentenversicherungspflichtige:r Selbstständige:r
    etwa Handwerkerin, Künstler über die KSK oder Lehrkraft. Wie bisher

Nicht über diesen Weg förderberechtigt:

  • Reine Vermietung
    Einkünfte ausschließlich aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
  • Reines Kapitalvermögen
    Einkünfte ausschließlich aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
Förderung Rechner

So viel Förderung bekommen Selbstständige

Wie viel der Staat dazugibt, hängt von Ihrem Eigenbeitrag und Ihren Kindern ab. Als Single sichern Sie sich bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, pro Kind kommen 300 € dazu. Rechnen Sie Ihre persönliche Förderung in einer Minute aus.

Ihre mögliche Förderung

Familienstand iSingle bekommt 540 € Grundzulage pro Jahr. Bei verheirateten Paaren erhält jeder eigene 540 € — beide AVD-Verträge zusammen also 1.080 €.
Kinder mit Kindergeldanspruch iPro Kind mit Kindergeldanspruch (bis 25 Jahre) gibt es 300 €/Jahr Kinderzulage. Voll bereits ab 25 €/Mo Eigenbeitrag.
0
Monatlicher Sparbetrag iIhr eigener monatlicher Beitrag. Grundzulage anteilig bis 150 €/Mo (1.800 €/Jahr Höchstbeitrag), Kinderzulage voll ab 25 €/Mo. 100 €/Monat
0 €200 €
Mögliche Förderung pro Jahr
–
–
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Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

Schutz in der Krise

Ist das Depot vor Pfändung geschützt?

Für Selbstständige ist das keine Nebenfrage. Und sie wird auf keiner der zehn größten Ratgeberseiten zum Altersvorsorgedepot beantwortet. Ihr Altersvorsorgevermögen ist im Sozialrecht privilegiert, es ist geschützt, soweit es steuerlich gefördert wurde, und muss insoweit nicht verwertet werden. Auch dann nicht, wenn Sie Grundsicherung beantragen. Entscheidend ist die Grenze. Gefördert wird Ihr Beitrag nur bis 1.800 Euro im Jahr, und was Sie darüber hinaus einzahlen, zählt als verwertbares Vermögen.

Wer das Vermögen vorzeitig schädlich verwendet, verliert den Schutz für das gesamte Depot, nicht nur für den entnommenen Teil.

In der Auszahlphase

Ein Detail entscheidet mit, das die meisten Ratgeber übersehen. Bei der Grundsicherung im Alter bleibt ein Teil Ihrer Zusatzrente anrechnungsfrei, ein Sockelbetrag von 100 Euro plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags, gedeckelt auf derzeit 281,50 Euro im Monat. Dieser Freibetrag gilt aber nur für lebenslange Monatsleistungen, also die Leibrente. Wer stattdessen den Auszahlplan bis 85 wählt, bekommt ihn nicht. Bis zu 281,50 Euro im Monat hängen an dieser einen Entscheidung.

Wenn sich der Status ändert

Was passiert bei Betriebsaufgabe oder Anstellung?

Kommt darauf an. Werden Sie angestellt, läuft der Vertrag einfach weiter, denn als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind Sie ohnehin unmittelbar zulageberechtigt. Werden Sie arbeitslos, bleibt die Förderberechtigung ebenfalls bestehen, sofern eine Anrechnungszeit vorliegt. Und wer nur eine Pause braucht, darf den Vertrag ruhen lassen. Das muss Ihnen jeder Anbieter einräumen.

FAQ

Häufige Fragen

Ja. Ab 2027 können erstmals alle Selbstständigen – auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht – die volle staatliche Förderung nutzen. Voraussetzung sind Einkünfte nach § 15 oder § 18 EStG und eine Steuererklärung.

Für die Förderberechtigung genügen 120 € pro Jahr, also 10 € im Monat. Die volle Grundzulage von 540 € erreichen Sie mit einem Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr.

Ja. Sie können Ihre Beiträge jederzeit erhöhen, senken oder aussetzen. Solange am Jahresende der Mindestbeitrag zusammenkommt, bleibt die Förderberechtigung erhalten.

Nein. Beide lassen sich kombinieren – die Rürup-Rente für den Steuervorteil bei hohem Einkommen, das Altersvorsorgedepot für Flexibilität und Zulagen. Welches Modell in Ihrem Fall stärker wiegt, lesen Sie in unserem Vergleich Rürup-Rente oder Altersvorsorgedepot für Selbstständige.

Ja. Ab 2027 lässt sich ein Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen. Das gilt gesetzlich nicht als Kündigung – erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.

Bei hohem Einkommen spielt die Rürup-Rente ihren Vorteil aus: Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, und je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto größer die Steuerersparnis. Das Altersvorsorgedepot punktet dafür mit voller Flexibilität, freier ETF-Anlage, vererbbarem Kapital und flexibler Auszahlung. Die Zulagen (bis 540 €) fallen bei hohem Einkommen prozentual weniger ins Gewicht. Viele Gutverdiener werden beides kombinieren.

Kann ich meinen Rürup-Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Nein. Eine Übertragung von Rürup-Kapital ist gesetzlich nicht vorgesehen. Beide Verträge lassen sich aber parallel führen, und für viele Selbstständige ist genau das der sinnvollste Weg.

Bin ich als Vermieterin oder Vermieter förderberechtigt?

Nicht über diesen Weg. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG begründen für sich genommen keine unmittelbare Zulageberechtigung. Maßgeblich sind Einkünfte nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG.

Ich bin im Versorgungswerk. Gilt die Förderung auch für mich?

Ja. Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind ab 2027 grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Das ist eine der wesentlichen Neuerungen der Reform und betrifft Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen und Steuerberater.

Ist mein Altersvorsorgedepot vor Pfändung geschützt?

Nur zum Teil. Der geförderte Anteil ist geschützt und muss auch bei Grundsicherung nicht verwertet werden. Was Sie über 1.800 Euro im Jahr hinaus einzahlen, ist es dagegen nicht. Diese Grenze sollten Selbstständige kennen, mehr dazu auf unserer Seite zur Auszahlungsphase.