Altersvorsorgedepot für Selbstständige

Erstmals volle staatliche Förderung – auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Flexibel bei schwankendem Einkommen, ohne teuren Versicherungsmantel.

Neu ab 2027

Endlich fördert der Staat auch Ihre Vorsorge

Bei Riester waren die meisten Selbstständigen außen vor. Das ändert sich.

Ab dem 1. Januar 2027 können alle Selbstständigen die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots nutzen – auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Förderberechtigt sind Gewerbetreibende (§ 15 EStG) und Freiberufler (§ 18 EStG), sofern sie eine Steuererklärung abgeben. Damit steht Ihnen erstmals dieselbe geförderte, kapitalmarktnahe Vorsorge offen wie Angestellten.

  • bis 540 € Grundzulage pro Jahr
  • ab 10 € im Monat förderberechtigt
  • erstmals für Selbstständige
Zulagen

Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente?

Die häufigste Frage von Selbstständigen. Beide haben ihre Stärken – oft ist die Kombination sinnvoll.

Altersvorsorgedepot Rürup-Rente (Basisrente)
Staatliche Förderung Zulagen bis 540 € + 300 €/Kind – stark bei mittlerem Einkommen Sonderausgabenabzug – stark bei hohem Grenzsteuersatz
Flexibilität Beiträge pausieren/anpassen jederzeit möglich Weniger flexibel, laufende Beiträge
Auszahlung Teilauszahlung + Auszahlplan oder Rente Nur lebenslange Rente
Vererbbarkeit Kapital ist vererbbar Nur eingeschränkt (Zusatzbausteine)
Anlage Frei in ETFs und Fonds Meist Versicherungs- oder Fondsmantel

Faustregel: Bei niedrigerem bis mittlerem Einkommen wiegen die Zulagen des Altersvorsorgedepots schwerer. Gutverdiener mit hohem Steuersatz profitieren zusätzlich vom Sonderausgabenabzug der Rürup-Rente – beide Produkte lassen sich kombinieren.

Hinweis: Unabhängige Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Voraussetzungen

Sind Sie förderberechtigt?

Die Zulagen sieht man sofort. Der zweite Vorteil ist unauffälliger, wiegt über die Jahre aber fast genauso schwer: die Steuer. Bei einem normalen Depot greift der Fiskus jedes Jahr auf Ihre Erträge zu, und was ans Finanzamt geht, kann sich nicht weiter verzinsen.

Im Altersvorsorgedepot wird dieser Zugriff aufgeschoben. Ihre Erträge bleiben in der Ansparphase komplett im Depot und arbeiten weiter, versteuert wird erst bei der Auszahlung. Je länger Sie sparen, desto mehr fällt das ins Gewicht.

  • Sie sind selbstständig tätig als Gewerbetreibende:r (§ 15 EStG) oder Freiberufler:in (§ 18 EStG)
  • Sie geben eine Steuererklärung ab
  • Sie zahlen mindestens 120 € pro Jahr (10 €/Monat) ein
  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland
Förderung Rechner

So viel Förderung bekommen Selbstständige

Wie viel der Staat dazugibt, hängt von Ihrem Eigenbeitrag und Ihren Kindern ab. Als Single sichern Sie sich bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, pro Kind kommen 300 € dazu. Rechnen Sie Ihre persönliche Förderung in einer Minute aus.

Ihre mögliche Förderung

Familienstand iSingle bekommt 540 € Grundzulage pro Jahr. Bei verheirateten Paaren erhält jeder eigene 540 € — beide AVD-Verträge zusammen also 1.080 €.
Kinder mit Kindergeldanspruch iPro Kind mit Kindergeldanspruch (bis 25 Jahre) gibt es 300 €/Jahr Kinderzulage. Voll bereits ab 25 €/Mo Eigenbeitrag.
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Mögliche Förderung pro Jahr
Erweiterte Berechnung Mit Einkommen, Rendite, Kosten, Inflation, Riester-Übertrag, ETF-Vergleich Auf die Warteliste Erfahren Sie als Erste:r, welche Anbieter starten

Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

FAQ

Häufige Fragen

Ja. Ab 2027 können erstmals alle Selbstständigen – auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht – die volle staatliche Förderung nutzen. Voraussetzung sind Einkünfte nach § 15 oder § 18 EStG und eine Steuererklärung.

Für die Förderberechtigung genügen 120 € pro Jahr, also 10 € im Monat. Die volle Grundzulage von 540 € erreichen Sie mit einem Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr.

Ja. Sie können Ihre Beiträge jederzeit erhöhen, senken oder aussetzen. Solange am Jahresende der Mindestbeitrag zusammenkommt, bleibt die Förderberechtigung erhalten.

Nein. Beide lassen sich kombinieren – die Rürup-Rente für den Steuervorteil bei hohem Einkommen, das Altersvorsorgedepot für Flexibilität und Zulagen. Welches Modell in Ihrem Fall stärker wiegt, lesen Sie in unserem Vergleich Rürup-Rente oder Altersvorsorgedepot für Selbstständige.

Ja. Ab 2027 lässt sich ein Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen. Das gilt gesetzlich nicht als Kündigung – erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.

Bei hohem Einkommen spielt die Rürup-Rente ihren Vorteil aus: Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, und je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto größer die Steuerersparnis. Das Altersvorsorgedepot punktet dafür mit voller Flexibilität, freier ETF-Anlage, vererbbarem Kapital und flexibler Auszahlung. Die Zulagen (bis 540 €) fallen bei hohem Einkommen prozentual weniger ins Gewicht. Viele Gutverdiener werden beides kombinieren.