Altersvorsorgedepot für Selbstständige
Erstmals volle staatliche Förderung – auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Flexibel bei schwankendem Einkommen, ohne teuren Versicherungsmantel.
Endlich fördert der Staat auch Ihre Vorsorge
Bei Riester waren die meisten Selbstständigen außen vor. Das ändert sich.
Ab dem 1. Januar 2027 können alle Selbstständigen die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots nutzen – auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Förderberechtigt sind Gewerbetreibende (§ 15 EStG) und Freiberufler (§ 18 EStG), sofern sie eine Steuererklärung abgeben. Damit steht Ihnen erstmals dieselbe geförderte, kapitalmarktnahe Vorsorge offen wie Angestellten.
bis 540 € Grundzulage pro Jahr
ab 10 € im Monat förderberechtigt
erstmals für Selbstständige
Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente?
Die häufigste Frage von Selbstständigen. Beide haben ihre Stärken – oft ist die Kombination sinnvoll.
| Altersvorsorgedepot | Rürup-Rente (Basisrente) | |
| Staatliche Förderung | Zulagen bis 540 € + 300 €/Kind – stark bei mittlerem Einkommen | Sonderausgabenabzug – stark bei hohem Grenzsteuersatz |
| Flexibilität | Beiträge pausieren/anpassen jederzeit möglich | Weniger flexibel, laufende Beiträge |
| Auszahlung | Teilauszahlung + Auszahlplan oder Rente | Nur lebenslange Rente |
| Vererbbarkeit | Kapital ist vererbbar | Nur eingeschränkt (Zusatzbausteine) |
| Anlage | Frei in ETFs und Fonds | Meist Versicherungs- oder Fondsmantel |
Faustregel: Bei niedrigerem bis mittlerem Einkommen wiegen die Zulagen des Altersvorsorgedepots schwerer. Gutverdiener mit hohem Steuersatz profitieren zusätzlich vom Sonderausgabenabzug der Rürup-Rente – beide Produkte lassen sich kombinieren.
Hinweis: Unabhängige Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Ein Rürup-Vertrag lässt sich nicht übertragen
Sie besparen bereits eine Rürup-Rente? Dann kommt hier die unangenehme Nachricht. Eine Übertragung des angesparten Kapitals in ein Altersvorsorgedepot ist gesetzlich nicht vorgesehen, und anders als Riester-Guthaben, das sich ab 2027 mitnehmen lässt, bleibt RürupKapital genau dort liegen, wo es ist. Entscheiden müssen Sie sich trotzdem nicht. Beide Verträge laufen problemlos nebeneinander her.
Was gilt in einem schwachen Jahr?
Für Selbstständige ist das die entscheidende Frage, und hier liegt die eigentlich gute Nachricht. Unter Riester richtete sich der Mindestbeitrag nach Ihrem Vorjahreseinkommen. Wer zu wenig einzahlte, bekam die Zulage gekürzt. Diese Einkommensabhängigkeit ist weg. Es bleibt ein fester Sockelbetrag von 120 Euro im Jahr, und zahlen Sie den ein, behalten Sie Ihre Förderberechtigung, egal ob Sie 20.000 oder 200.000 Euro Gewinn gemacht haben.
Was das praktisch bedeutet:
- Beiträge lassen sich jederzeit erhöhen, senken oder aussetzen.
- In einem guten Jahr sind bis zu 1.800 Euro gefördert und bis zu 6.840 Euro insgesamt möglich.
- In einem schwachen Jahr genügen 10 Euro im Monat, um im System zu bleiben.
- Nicht ausgeschöpfte Förderung eines Jahres lässt sich allerdings nicht nachholen.
Günstigerprüfung: Zulage oder Steuervorteil?
Sie müssen sich nicht entscheiden. Das Finanzamt rechnet beide Wege durch und nimmt den besseren. Ihre Eigenbeiträge können Sie zusätzlich als Sonderausgaben geltend machen, bis zu 1.800 Euro zuzüglich Ihres Zulagenanspruchs, und fällt der Steuervorteil höher aus als die Zulagen, bekommen Sie die Differenz erstattet. Die Zulagen bleiben im Depot.
Zahlen Sie im Alter Kranken- und Pflegeversicherung?
Das kommt darauf an, wie Sie im Ruhestand krankenversichert sind. Denken Sie das früh mit. In die günstigere Krankenversicherung der Rentner rutscht nämlich nur, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu neun Zehnteln gesetzlich versichert war, und daran scheitern viele Selbstständige, weil sie zwischendurch privat versichert waren. Wer die Hürde verfehlt, zahlt auf jede Auszahlung Beiträge
Sind Sie förderberechtigt?
Nicht jede selbstständige Tätigkeit führt automatisch zur Förderung. Entscheidend ist, welche Einkunftsart Sie erzielen und ob Sie eine Steuererklärung abgeben, denn beides zusammen begründet die unmittelbare Zulageberechtigung. Wer dazugehört, steht hier.
Förderberechtigt sind Sie als:
Gewerbetreibende:r (§ 15 EStG)
mit abgegebener SteuererklärungFreiberufler:in oder sonstige selbständig Tätige:r (§ 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG)
mit abgegebener SteuererklärungPflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerks
Ärztin, Anwalt, Architektin, Steuerberater:in. Neu ab 2027gesetzlich rentenversicherungspflichtige:r Selbstständige:r
etwa Handwerkerin, Künstler über die KSK oder Lehrkraft. Wie bisher
Nicht über diesen Weg förderberechtigt:
Reine Vermietung
Einkünfte ausschließlich aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)Reines Kapitalvermögen
Einkünfte ausschließlich aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
So viel Förderung bekommen Selbstständige
Wie viel der Staat dazugibt, hängt von Ihrem Eigenbeitrag und Ihren Kindern ab. Als Single sichern Sie sich bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, pro Kind kommen 300 € dazu. Rechnen Sie Ihre persönliche Förderung in einer Minute aus.
Ihre mögliche Förderung
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Rechner einbetten
Kostenlos einbetten in eine Ihrer Websites. Der Code wird an Ihre Domain gebunden — bitte darum von der Zielseite aus generieren.
- ✓ Kostenlos, keine Anmeldung
- ✓ Kein Tracking, keine Cookies
- ✓ Automatische Höhen-Anpassung
- ✓ 1 Code = 1 Domain (Umzug jederzeit möglich)
✓ Code erstellt. An diese Domain gebunden, sobald der Rechner das erste Mal geladen wird.
Methodik
Eingaben
Alter (18 – 66 J.), monatlicher Sparbetrag (0 – 500 €), Anzahl Kinder (0 – 6). Im erweiterten Modus zusätzlich Brutto-Jahreseinkommen und steuerliche Veranlagung.
Spardauer
Renteneintritt fest auf 67. Die Spardauer wird ab dem gesetzlichen AVD-Start (1.1.2027) gezählt, nicht ab heute — auch wer 2026 schon einen Antrag stellen würde, kann erst ab 2027 einzahlen.
jahre = max(1, rentenjahr − 2027)
Grundzulage §85 EStG
50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf die nächsten 1.440 € Eigenbeitrag. Förderhöchstgrenze 1.800 €/Jahr (= 150 €/Mo) ergibt max. 540 €/Jahr.
g2 = max(0, min(eigenJahr − 360, 1.440)) × 0,25
grundZulage = g1 + g2
Kinderzulage
300 €/Jahr pro Kind unter 25 mit Kindergeldanspruch. Voll ab 25 €/Mo Eigenbeitrag, linear gekürzt darunter. Für jedes Kind wird die Restanspruchsdauer einzeln berechnet (bis zum 25. Geburtstag); der Future-Value-Kalkül nutzt den Durchschnitt über die gesamte Spardauer.
kinderzulageAvg = (Σ 300 × wirkJahre_i) / spardauer × perKindFactor
Grenzsteuersatz §32a EStG (2026)
Amtliche Tarifformel nach Steuerfortentwicklungsgesetz. Bei Verheirateten Splitting (Halbierung des zvE), dann Soli 5,5 % aufgeschlagen, gekappt bei 49,5 %.
Sonderausgabenabzug §10a EStG
Eigenbeitrag (max. 1.800 €) plus Zulagen sind absetzbar. Günstigerprüfung: nur die Differenz zwischen Steuerabzug und ausgezahlten Zulagen wird zusätzlich erstattet.
steuervorteil = max(0, sonderausgaben × gs − zulagenGes)
Kapitalaufbau
Monatlich vorschüssige Verzinsung. AV-Kosten 0,5 % p.a. werden von der Bruttorendite abgezogen.
pmt = sparrate + zulagenGes / 12
fv = pmt × ((1 + r_m)^n − 1) / r_m × (1 + r_m)
Besteuerung bei Auszahlung §22 Nr. 5 EStG
Auszahlungen sind zu 100 % steuerpflichtig. Rentensteuersatz heuristisch geschätzt:
avNetto = fv × (1 − gsr)
Monatliche Rente
4 %-Entnahmeregel auf den Netto-Depotwert.
Renditeszenarien
Konservativ 3,0 %, Ausgewogen 5,5 %, Chancenorientiert 8,0 % — jeweils Bruttowerte, von denen 0,5 % AV-Kosten abgezogen werden.
Vereinfachungen
- Konstante Beiträge und Rendite über die Spardauer.
- Kein Berufseinsteigerbonus (200 € einmalig bei Sparern unter 25).
- Kindesalter wird nicht erfasst.
- Steuerrecht 2026 wird über die Laufzeit fortgeschrieben.
- Keine Inflationsbereinigung — nominale Werte.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Pro-Version mit individueller Rendite, Kostensatz, Inflation, Riester-Übertrag, Auszahlphase (Annuität / 4 %-Regel) und Vergleichschart AVD vs. ETF.
Spardauer
Wie Basis-Rechner: ab AVD-Start 2027 bis zum Renteneintritt mit 67. Beispiel mit 35 Jahren = 32 Jahre Spardauer.
Future Value
r_AVD = max(0; (Rendite − Kosten) / 12) pmt = Sparrate + Zulagen_Ø / 12 FV = pmt × ((1+r)^n − 1) / r × (1+r) + Riester × (1+r)^n
Riester wird als Einmalbetrag in Periode 0 mitgenommen und über die gesamte Spardauer verzinst.
ETF-Vergleich
Identisch zum Basis-Rechner: 0,2 % TER + 0,4 % Vorabpauschale-Drag, Sparerpauschbetrag 1.000 €/J., Steuer 18,46 %. Der Riester-Übertrag fließt nicht in den ETF-Pfad.
Inflation
Toggle „Real-Werte". Default 2 % p.a. Berechnung selbst läuft nominal, Real-Anzeige via Deflator = (1+Inflation)^Spardauer.
Auszahlphase
Annuität: konstanter Monatsbetrag, Depot wird über Auszahldauer auf null gefahren. 4 %-Regel: 4 % des Startkapitals/Jahr in konstantem €-Betrag, Restkapital bleibt.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Vergleich AVD-Netto-Endkapital mit ungefördertem Aktien-ETF-Depot bei identischer Eigeneinzahlung. Beide Pfade rechnen mit derselben Brutto-Rendite.
Eingaben
Monatlicher Eigenbeitrag (0 – 500 €), Brutto-Jahreseinkommen (0 – 120.000 €), Laufzeit (1 – 49 Jahre), Rendite (3 – 10 % p.a.).
AVD-Pfad
Eigenbeitrag plus Zulagen/12 fließen monatlich ins Depot. Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug fließt nicht ein (kommt über die Steuererklärung zurück).
pmtAVD = sparrate + zulageJahr / 12
fvAVD = pmtAVD × ((1 + r/12)^(12·jahre) − 1) / (r/12) × (1 + r/12)
Bei Auszahlung wird das Endkapital nach §22 Nr. 5 EStG voll besteuert. Rentensteuersatz nach avs-Heuristik:
nettoAVD = fvAVD × (1 − gsr)
ETF-Pfad
Nur Eigenbeitrag, keine Zulagen. Bei Verkauf Abgeltungssteuer auf Kursgewinne mit 30 % Teilfreistellung für Aktien-ETFs nach §20 InvStG.
sparerpauschTotal = 1.000 € × jahre
steuerpflichtig = max(0, gewinneETF − sparerpauschTotal)
nettoETF = fvETF − steuerpflichtig × 0,1846
AVD-Vorteil
Differenz beider Netto-Endkapitale. Treiber ist nicht die Steuerseite (der AVD wird höher besteuert als der teilfreigestellte ETF), sondern das Zulagen-Wachstum.
Vereinfachungen
- Single ohne Kinder als feste Annahme.
- Identische Brutto-Rendite — reale ETF-Kosten (TER) werden nicht abgezogen.
- Keine Vorabpauschale, nur Endbesteuerung.
- Keine Inflationsbereinigung.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Kompakter Vergleich AVD vs. ungefördertes Aktien-ETF-Depot bei gleicher Eigeneinzahlung. Drei Eingaben, Annahmen vereinfacht.
Eingaben
Monatlicher Eigenbeitrag (25 – 150 €), Brutto-Jahreseinkommen (20.000 – 60.000 €), Laufzeit (1 – 49 Jahre). Slider bewusst begrenzt: bis 150 €/Mo volle Grundzulage, bis 60.000 € bleibt der AVD steuerlich vorne.
Feste Annahmen
- Rendite: 7 % p.a. (MSCI World Langzeitmittel)
- Veranlagung: Single, keine Kinder
- AV-Depot-Kosten: nicht abgezogen
AVD-Pfad
Eigenbeitrag + Grundzulage/12 monatlich, vorschüssig verzinst. Auszahlung nach §22 Nr. 5 EStG voll besteuert (Rentensteuersatz heuristisch geschätzt: gs × 0,55, gekappt 14–30 %).
pmtAVD = sparrate + zulageJahr / 12
fvAVD = pmtAVD × ((1 + 0,07/12)^n − 1) / (0,07/12) × (1 + 0,07/12)
nettoAVD = fvAVD × (1 − gsr)
ETF-Pfad
Nur Eigenbeitrag, Abgeltungssteuer mit 30 % Teilfreistellung für Aktien-ETFs.
steuerpflichtig = max(0, gewinneETF − 1.000 € × jahre)
nettoETF = fvETF − steuerpflichtig × 0,1846
Vorteil
Der Vorteil entsteht primär durch das Zulagen-Wachstum — bei 150 €/Mo über 30 Jahre kompoundieren 16.200 € Zulagen-Einzahlungen zu rund 55.000 € im Depot.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Schätzt Ihre voraussichtliche Rentenlücke und die nötige private Sparrate über Entgeltpunkte, Inflation, Steuern und Lebenserwartung.
Gesetzliche Brutto-Rente
EP/Jahr = min( BruttoJahr / 51.944 €; 2,0 ) EP_total = EP/Jahr × (Renteneintritt − Berufsstart) Brutto_heute = EP_total × 42,52 € (Rentenwert ab Juli 2026)
Mit Rentensteigerung 1,7 % p.a. (langjähriger Schnitt) bis Renteneintritt nominal aufgezinst.
Brutto → Netto
KV/PV = Brutto × 11,6 % zvE = Brutto × 12 × 84 % − Grundfreibetrag (inflationsangepasst) Steuer = zvE × Grenzsteuersatz (§32a) × 0,6 Netto = Brutto − KV/PV − Steuer/12
Wunschrente und Lücke
Netto_heute = Brutto × 0,62 (Faustregel Stkl. I) Wunsch_heute = Netto × Wunsch% Wunsch_nom = Wunsch_heute × (1 + Inflation)^JahreBisRente Lücke_nom = max(0; Wunsch_nom − Netto_bei_Rente)
Benötigtes Kapital
Reale Rendite r* = (1+r_Rente)/(1+Inflation) − 1.
Kapitalverzehr: PV der monatlichen Lücke über Auszahldauer (Lebenserwartung − Renteneintritt) mit r*. Ewige Rente: Kapital = Lücke / (r*/12).
Sparrate
FV-Annuity-Due nach pmt aufgelöst: pmt = Kapital × r / ((1+r)^n − 1) / (1+r).
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Vereinfachte Endkapital-Schätzung aus monatlicher Sparrate und Laufzeit, inklusive AVD-Grundzulage.
Grundzulage (gestaffelt)
g1 = min(EigenJahr; 360) × 50 % g2 = max(0; min(EigenJahr − 360; 1.440)) × 25 % Grundzulage = g1 + g2 (max. 540 €/J.)
Bei 150 €/Mo Eigenbeitrag (= 1.800 €/J.) bekommen Sie die volle Zulage von 540 €.
Future Value
r = (5,5 % − 0,5 %) / 12 = 0,4167 %/Monat n = Laufzeit × 12 pmt = Sparrate + Zulage / 12 FV = pmt × ((1+r)^n − 1) / r × (1+r)
Annahmen
5,5 % p.a. Brutto-Rendite (mittleres Szenario AVD), 0,5 % p.a. Verwaltungskosten. Brutto-Endwert vor nachgelagerter Besteuerung — die exakte Netto-Auszahlung hängt vom persönlichen Rentensteuersatz ab und wird im Erweiterten Rechner abgebildet.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Berechnet die mögliche jährliche AVD-Förderung aus Familienstand und Anzahl Kinder.
Grundzulage
Jede förderberechtigte Person erhält bis zu 540 € pro Jahr. Voll ab 150 €/Mo Eigenbeitrag.
Single: 1 × 540 € = 540 € Paar: 2 × 540 € = 1.080 €
Beim Paar zahlen beide Personen in eigene AVD-Verträge ein und bekommen je 540 € Zulage.
Kinderzulage
300 € pro Kind und Jahr, voll ab 25 €/Mo Eigenbeitrag, endet automatisch mit dem 25. Geburtstag des Kindes.
Beispiele
Single + 0 Kinder: 540 € Single + 2 Kinder: 1.140 € Paar + 2 Kinder: 1.680 € Paar + 4 Kinder: 2.280 €
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Aus Depotvermögen und Entnahmerate werden monatlicher Auszahlbetrag (vor Steuern) und die Reichweite ohne weitere Rendite berechnet.
Monatliche Entnahme
Monatsbetrag = Vermögen × Rate / 12
Beispiel: 500.000 € × 4 % / 12 = 1.667 €/Monat.
Reichweite ohne weitere Rendite
Dauer = Vermögen / (Monatsbetrag × 12) = 100 / Rate (J.)
Bei 4 % Entnahmerate reicht das Vermögen also genau 25 Jahre, wenn keine Rendite mehr läuft. Bei 3 % entsprechend 33 Jahre, bei 5 % 20 Jahre.
Mit Marktrendite
In der Realität läuft das Depot in der Rentenphase weiter mit Rendite. Liegt die Marktrendite über der Entnahmerate, bleibt das Vermögen praktisch unverändert oder wächst weiter. Die Trinity-Studie (1998) zeigte, dass 4 % p.a. Entnahme in den meisten historischen 30-Jahres-Fenstern nachhaltig war.
Steuern
Bei der Auszahlung aus dem AVD fällt nachgelagerte Besteuerung an (§ 22 Nr. 5 EStG) — der hier angezeigte Wert ist Brutto vor Steuern. Der Erweiterte Rechner zeigt die Netto-Auszahlung individuell.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Zinseszins-Rechner zeigt, was aus einem monatlichen Sparbetrag bis zum Renteneintritt mit 67 werden kann. Modellannahme: 6 % p.a. Bruttorendite, Grundzulage automatisch berücksichtigt.
Eingaben
Startalter (18 – 60 J.) und monatlicher Sparbetrag (25 – 500 €). Anzahl Jahre bis Renteneintritt ergibt sich aus 67 − Alter.
Grundzulage §85 EStG
Voll ab 150 €/Mo (1.800 €/Jahr) mit 540 €/Jahr. Bei geringerem Beitrag proportional gekürzt.
Endkapital-Berechnung
Klassische Zukunftswert-Formel für regelmäßige Einzahlungen (Annuität nachschüssig), gerechnet auf Jahresbasis mit 6 % p.a. netto.
FV = gesamt × ((1 + 0,06)jahre − 1) / 0,06
Aufteilung Eigenbeitrag / Förderung / Rendite
Angezeigt wird die Herkunft des Endkapitals in drei Blöcken: was Sie selbst eingezahlt haben (kumuliert), was der Staat als Zulage beigetragen hat, und die reine Wertentwicklung durch Zinseszins.
foerderSumme = zulage × jahre
renditeGewinn = FV − eigenSumme − foerderSumme
Wichtige Vereinfachungen
Das Modell rechnet mit konstanter Rendite (6 % jedes Jahr), berücksichtigt keine Kinderzulagen, keine individuellen Steuervorteile, keine Depotkosten und keine Inflation. Für eine realistischere Modellierung nutzen Sie den erweiterten AVD-Rechner.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Warten-Rechner zeigt, wie viel Endkapital verloren geht, wenn der Sparbeginn verzögert wird. Modellannahmen: 150 €/Monat, Start ab 30 Jahren, bis 67, 6 % p.a. Rendite.
Eingabe
Wartejahre (0 – 15 J.). Alle anderen Parameter sind für den Vergleich fixiert.
Grundzulage §85 EStG
Konstant 540 €/Jahr — die vollen Zulagen, da der Beitrag über 150 €/Mo liegt.
Endkapital bei sofortigem Start
jahre_voll = 67 − 30 = 37
FVvoll = 2.340 × ((1 + 0,06)37 − 1) / 0,06
Endkapital nach Wartejahren
FVjetzt = 2.340 × ((1 + 0,06)jahre − 1) / 0,06
Die Kosten des Wartens
Das Ergebnis zeigt anschaulich den Zinseszins-Effekt: die letzten Jahre der Ansparphase sind besonders wertvoll, weil das bereits angesparte Kapital darin mehrfach verzinst wird.
Beispiel: 5 Jahre warten
Ohne Warten (Start mit 30): ca. 300.000 € Endkapital mit 67. Mit 5 Jahren Warten (Start mit 35): ca. 220.000 €. Kosten des Wartens: ca. 80.000 € — nur weil 5 der 37 möglichen Sparjahre am Anfang fehlen.
Wichtige Vereinfachungen
Das Modell rechnet mit konstanter Rendite (6 % jedes Jahr), berücksichtigt keine Kinderzulagen, keine individuellen Steuervorteile, keine Depotkosten und keine Inflation. Für eine realistischere Modellierung nutzen Sie den erweiterten AVD-Rechner.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Frühstart-Rente-Rechner (Light) schätzt Endkapital und monatliche Zusatzrente aus der Frühstart-Rente nach BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026. Modellannahme: 6 % p.a. Bruttorendite, keine Depotkosten, Auszahlung ab 65.
Eingaben
Alter des Kindes (0 – 17 J.) und monatlicher Elternbeitrag (0 – 500 €). Kinder unter 6 werden ab dem 6. Geburtstag gerechnet.
Staatlicher Beitrag
Nach § 1 des Referentenentwurfs zahlt der Bund pro Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 €/Monat (= 120 €/Jahr) in ein individuelles Altersvorsorgedepot.
n1 = 18 − max(alter, 6)
Elternbeitrag
Freiwilliger Zusatzbeitrag der Eltern, parallel zur staatlichen Zahlung bis zum 18. Lebensjahr, steuerfrei im Depot verzinst.
Endkapital am 18. Geburtstag
Zukunftswert-Formel (nachschüssige Jahres-Annuität) bis zum 18. Geburtstag, r = 6 % p.a.
elternFV18 = elternJahr × ((1 + 0,06)n1 − 1) / 0,06
Verzinsung von 18 bis 65
Nach dem 18. Geburtstag entfällt der staatliche Beitrag. Ohne Weiterzahlung verzinst sich das vorhandene Kapital nur noch. Für Weiterzahlungen und individuelle Annahmen nutzen Sie die Pro-Version.
FV65 = (staatFV18 + elternFV18) × (1 + 0,06)47
Was nicht berücksichtigt wird
Inflation, Marktvolatilität, individuelle Rentensteuer, Krankenversicherungsbeiträge auf die Auszahlung. Bruttowert vor nachgelagerter Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.
Modellrechnung nach BMF-Referentenentwurf Juli 2026. Keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Frühstart-Rente-Rechner Pro schätzt Endkapital und monatliche Zusatzrente aus der Frühstart-Rente nach BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026. Mit individuellen Annahmen: Rendite, Depotkosten, Weiterzahlung ab 18, Einmalanlage, Renteneintritt.
Eingaben
| Aktuelles Alter des Kindes | 0 – 17 Jahre |
| Monatlicher Elternbeitrag | 0 – 570 €/Mo (Grenze 6.840 €/Jahr) |
| Weiterzahlung ab 18 | 0 – 500 €/Mo |
| Einmalanlage zum Start | 0 – 10.000 € |
| Erwartete Rendite | 3 – 8 % p.a. |
| Depotkosten p.a. | 0 – 1,5 % |
| Renteneintritt | 65 – 70 Jahre |
Staatlicher Beitrag
Nach § 1 des Referentenentwurfs zahlt der Bund pro Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 €/Monat (= 120 €/Jahr) in ein individuelles Altersvorsorgedepot.
n1 = 18 − max(alter, 6)
Elternbeitrag und Weiterzahlung
Freiwillige Zusatzbeiträge der Eltern bis 6.840 € pro Jahr, parallel zur staatlichen Zahlung ab dem 6. Geburtstag. Ab 18 kann das Kind selbst weitersparen.
weiterJahr = weiterMonatlich × 12
Netto-Rendite
Von der Brutto-Rendite werden die Depotkosten abgezogen.
Endkapital bei Renteneintritt
staatFV18 = staatJahr × ((1 + r)n1 − 1) / r
elternFV18 = elternJahr × ((1 + r)n1 − 1) / r
FVrent = (staatFV18 + elternFV18) × (1 + r)n2 + weiterJahr × ((1 + r)n2 − 1) / r + einmal × (1 + r)n1 + n2
Monatliche Rente (4-%-Regel)
Nachhaltige Entnahme basierend auf der Trinity-Studie: 4 % des Endkapitals pro Jahr.
Auszahlung und Besteuerung
Auszahlung ist frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich. Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei. Bei Auszahlung greift die nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. Der Rechner zeigt den Bruttowert.
Was nicht berücksichtigt wird
- Inflation über die gesamte Laufzeit (Kaufkraftverlust bis 65).
- Marktvolatilität und Sequenz-Risiko in der Auszahlphase.
- Individuelle Steuersätze und Krankenversicherungsbeiträge auf die Rente.
- Nachträgliche Berücksichtigung älterer Jahrgänge ab 2029.
- Änderungen des Gesetzentwurfs im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Modellrechnung nach BMF-Referentenentwurf Juli 2026. Keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Rechtlicher Hinweis
Unverbindliche Modellrechnung, die ausschließlich der allgemeinen Veranschaulichung möglicher Wertentwicklungen dient und keine individuelle Beratung ersetzt. Dieser Rechner stellt keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung, keine Finanzberatung und keine sonstige rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall dar. Er berücksichtigt weder Ihre persönliche finanzielle Situation noch Ihre individuellen Anlageziele, Ihre Risikobereitschaft oder Ihre steuerlichen Verhältnisse. Die angezeigten Ergebnisse sind kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Abschluss eines bestimmten Finanz-, Vorsorge- oder Versicherungsprodukts. Ziehen Sie vor einer Anlage- oder Vorsorgeentscheidung eine qualifizierte, unabhängige Beratung hinzu.
Alle dargestellten Beträge, Verläufe und Endwerte sind hypothetische Modellwerte auf Grundlage der von Ihnen eingegebenen bzw. voreingestellten Annahmen. Es handelt sich nicht um eine Prognose, Garantie oder Zusicherung einer tatsächlichen künftigen Wertentwicklung.
Soweit der Berechnung historische Wertentwicklungen, Durchschnittsrenditen oder Indexdaten zugrunde liegen oder diese zu Vergleichszwecken herangezogen werden, gilt: Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Die Berechnung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieses Rechners oder dem Vertrauen auf die dargestellten Ergebnisse entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Rechenbeispiele · Staatliche Förderung
Acht Familienkonstellationen mit den jährlichen Zulagen nach §85 EStG. Grundzulage gestaffelt: 50 ct/€ auf die ersten 360 €/Jahr Eigenbeitrag, 25 ct/€ auf 361–1.800 €/Jahr. Höchstbetrag 540 € ab 1.800 €/Jahr (150 €/Mo). Kinderzulage 300 €/Kind voll ab 25 €/Mo Eigenbeitrag.
| Profil | Sparbetrag | Kinder | Grundzulage | Kinderzulage | Zulagen/Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Mindestbeitrag | 25 €/Mo | 0 | 150 € | – | 150 € |
| Einsteiger | 100 €/Mo | 0 | 390 € | – | 390 € |
| Volle Zulage | 150 €/Mo | 0 | 540 € | – | 540 € |
| Familie klein | 100 €/Mo | 2 | 390 € | 600 € | 990 € |
| Familie voll | 150 €/Mo | 2 | 540 € | 600 € | 1.140 € |
| Familie 3 Kinder | 150 €/Mo | 3 | 540 € | 900 € | 1.440 € |
| Familie 4 Kinder | 200 €/Mo | 4 | 540 € | 1.200 € | 1.740 € |
| Alleinerziehend | 100 €/Mo | 2 | 390 € | 600 € | 990 € |
Vollständige Methodik: siehe Methodik-Popup.
Ist das Depot vor Pfändung geschützt?
Für Selbstständige ist das keine Nebenfrage. Und sie wird auf keiner der zehn größten Ratgeberseiten zum Altersvorsorgedepot beantwortet. Ihr Altersvorsorgevermögen ist im Sozialrecht privilegiert, es ist geschützt, soweit es steuerlich gefördert wurde, und muss insoweit nicht verwertet werden. Auch dann nicht, wenn Sie Grundsicherung beantragen. Entscheidend ist die Grenze. Gefördert wird Ihr Beitrag nur bis 1.800 Euro im Jahr, und was Sie darüber hinaus einzahlen, zählt als verwertbares Vermögen.
Wer das Vermögen vorzeitig schädlich verwendet, verliert den Schutz für das gesamte Depot, nicht nur für den entnommenen Teil.
In der Auszahlphase
Ein Detail entscheidet mit, das die meisten Ratgeber übersehen. Bei der Grundsicherung im Alter bleibt ein Teil Ihrer Zusatzrente anrechnungsfrei, ein Sockelbetrag von 100 Euro plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags, gedeckelt auf derzeit 281,50 Euro im Monat. Dieser Freibetrag gilt aber nur für lebenslange Monatsleistungen, also die Leibrente. Wer stattdessen den Auszahlplan bis 85 wählt, bekommt ihn nicht. Bis zu 281,50 Euro im Monat hängen an dieser einen Entscheidung.
Was passiert bei Betriebsaufgabe oder Anstellung?
Kommt darauf an. Werden Sie angestellt, läuft der Vertrag einfach weiter, denn als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind Sie ohnehin unmittelbar zulageberechtigt. Werden Sie arbeitslos, bleibt die Förderberechtigung ebenfalls bestehen, sofern eine Anrechnungszeit vorliegt. Und wer nur eine Pause braucht, darf den Vertrag ruhen lassen. Das muss Ihnen jeder Anbieter einräumen.
Häufige Fragen
Sind Selbstständige beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
Ja. Ab 2027 können erstmals alle Selbstständigen – auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht – die volle staatliche Förderung nutzen. Voraussetzung sind Einkünfte nach § 15 oder § 18 EStG und eine Steuererklärung.
Wie viel muss ich mindestens einzahlen?
Für die Förderberechtigung genügen 120 € pro Jahr, also 10 € im Monat. Die volle Grundzulage von 540 € erreichen Sie mit einem Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr.
Kann ich Beiträge in schlechten Jahren pausieren?
Ja. Sie können Ihre Beiträge jederzeit erhöhen, senken oder aussetzen. Solange am Jahresende der Mindestbeitrag zusammenkommt, bleibt die Förderberechtigung erhalten.
Muss ich mich zwischen Rürup und Altersvorsorgedepot entscheiden?
Nein. Beide lassen sich kombinieren – die Rürup-Rente für den Steuervorteil bei hohem Einkommen, das Altersvorsorgedepot für Flexibilität und Zulagen. Welches Modell in Ihrem Fall stärker wiegt, lesen Sie in unserem Vergleich Rürup-Rente oder Altersvorsorgedepot für Selbstständige.
Kann ich einen bestehenden Riester-Vertrag übertragen?
Ja. Ab 2027 lässt sich ein Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen. Das gilt gesetzlich nicht als Kündigung – erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Selbstständige mit hohem Einkommen?
Bei hohem Einkommen spielt die Rürup-Rente ihren Vorteil aus: Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, und je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto größer die Steuerersparnis. Das Altersvorsorgedepot punktet dafür mit voller Flexibilität, freier ETF-Anlage, vererbbarem Kapital und flexibler Auszahlung. Die Zulagen (bis 540 €) fallen bei hohem Einkommen prozentual weniger ins Gewicht. Viele Gutverdiener werden beides kombinieren.
Kann ich meinen Rürup-Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Nein. Eine Übertragung von Rürup-Kapital ist gesetzlich nicht vorgesehen. Beide Verträge lassen sich aber parallel führen, und für viele Selbstständige ist genau das der sinnvollste Weg.
Bin ich als Vermieterin oder Vermieter förderberechtigt?
Nicht über diesen Weg. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG begründen für sich genommen keine unmittelbare Zulageberechtigung. Maßgeblich sind Einkünfte nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG.
Ich bin im Versorgungswerk. Gilt die Förderung auch für mich?
Ja. Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind ab 2027 grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Das ist eine der wesentlichen Neuerungen der Reform und betrifft Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen und Steuerberater.
Ist mein Altersvorsorgedepot vor Pfändung geschützt?
Nur zum Teil. Der geförderte Anteil ist geschützt und muss auch bei Grundsicherung nicht verwertet werden. Was Sie über 1.800 Euro im Jahr hinaus einzahlen, ist es dagegen nicht. Diese Grenze sollten Selbstständige kennen, mehr dazu auf unserer Seite zur Auszahlungsphase.