Altersvorsorgedepot-Lexikon, 26 Beiträge komplett

Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Dieses Glossar erklärt alle 50 wichtigen Begriffe verständlich, jeder Hauptbegriff hat eine eigene Seite mit allen Details, Tabellen und häufigen Fragen.

Wichtige Begriffe rund ums Altersvorsorgedepot

Die folgenden 25 Themen haben eine eigene, ausführliche Lexikon-Seite mit Beispielrechnungen, Personas und FAQs:


Glossar von A bis Z

50 Begriffe rund um das Altersvorsorgedepot, knapp definiert. Verlinkte Begriffe haben eine eigene, ausführliche Lexikon-Seite.

A

  • Abgeltungsteuer, Pauschalsteuer von 25 % auf Kapitalerträge. Im Altersvorsorgedepot fällt sie nicht an; Erträge werden erst in der Rente besteuert.
  • Aktien, Anteilsscheine an Unternehmen, im Altersvorsorgedepot als Direktanlage oder über ETFs erlaubt.
  • Altersvorsorgedepot, Staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das ab 1. Januar 2027 die Riester-Rente ablöst.
  • Altersvorsorgereformgesetz, Bundesgesetz vom Frühjahr 2026; schafft Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente.
  • Anbieterwechsel, Wechsel des Depotanbieters. Gesetzlich vereinfacht; in den ersten 5 Jahren max. 150 € Gebühr.
  • Anleihen, Festverzinsliche Wertpapiere (z. B. Staatsanleihen), als sichere Beimischung im Depot zulässig.
  • Ansparphase, Zeitraum, in dem Sparer Beiträge einzahlen und das Kapital investiert wird.
  • Anwartschaft, Bisher angespartes Kapital plus erhaltene Zulagen.
  • Auszahlplan bis 85, Flexible Auszahlungsoption: Depotguthaben wird gleichmäßig bis zum 85. Lebensjahr ausgezahlt.
  • Auszahlungsphase, Beginnt zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr; Wahl zwischen Leibrente und Auszahlplan.

B

  • Beamte, Sind nach der Reform unmittelbar förderberechtigt, wenn sie der Datenübermittlung an die ZfA zustimmen.
  • Beitragsgarantie, Zusage des Anbieters, dass eingezahlte Beiträge bei Rentenbeginn ganz oder teilweise erhalten bleiben.
  • Berufseinsteigerbonus, Einmalige Zulage von 200 € beim Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
  • Berufsständische Versorgung, Versorgungswerke z. B. für Ärzte, Anwälte. Deren Mitglieder sind ab 2027 ebenfalls förderberechtigt.
  • Bestandsschutz Riester, Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter; Zulagen bleiben erhalten.
  • Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Zertifiziert Altersvorsorgeverträge und prüft Anbieter.

C

  • Cost-Average-Effekt, Beim Sparplan werden bei niedrigen Kursen mehr und bei hohen Kursen weniger Anteile gekauft. Senkt langfristig das Einstiegsrisiko.

D

  • Diversifikation, Risikostreuung durch Verteilung des Kapitals auf viele Anlagen. ETFs auf den MSCI World decken z. B. ca. 1.500 Aktien ab.
  • Drei-Säulen-Modell, Deutsche Altersvorsorge mit gesetzlicher Rente (Säule 1), betrieblicher Altersvorsorge (Säule 2) und privater Vorsorge (Säule 3). Das Altersvorsorgedepot gehört zu Säule 3.

E

  • Effektivkosten, Renditeminderung durch alle Kosten zusammen. Beim Standardprodukt auf max. 1 % p. a. gedeckelt.
  • ETF, Exchange Traded Fund. Börsengehandelter Indexfonds mit niedrigen Gebühren, die Kernanlage im Altersvorsorgedepot.

F

  • Förderhöchstbetrag, Maximal geförderter Eigenbeitrag: 1.800 € pro Jahr für die Grundzulage; weitere 5.040 € sind ohne Förderung einzahlbar.
  • Förderquote, Anteil staatlicher Förderung am Gesamtsparbeitrag. Je niedriger das Einkommen, desto höher die Förderquote.
  • Fonds, Sammelvermögen, in dem Anlegergeld nach festgelegter Strategie investiert wird. Aktiv gemanagt oder passiv (ETF).

G

  • Garantieprodukt, Altersvorsorgedepot-Variante mit zugesagter Beitragsgarantie (80 % oder 100 %).
  • Gesetzliche Rentenversicherung, Erste Säule der Altersvorsorge. Pflichtversicherung für die meisten Arbeitnehmer.
  • Grundzulage, Direkter staatlicher Zuschuss von bis zu 540 € pro Jahr.

I

  • ISIN, International Securities Identification Number, 12-stelliger Code, der jedes Wertpapier eindeutig identifiziert.

K

  • Kinderzulage, 300 € pro Jahr und kindergeldberechtigtem Kind, schon ab 300 € Eigenbeitrag voll erhältlich.

L

  • Leibrente, Lebenslange monatliche Rentenzahlung; Höhe ergibt sich aus dem Rentenfaktor.

N

  • Nachgelagerte Besteuerung, Heute (in der Ansparphase) Steuerersparnis, später bei Auszahlung Versteuerung mit persönlichem Steuersatz.
  • Neobroker, Digitale Wertpapier-Broker (Trade Republic, Scalable, Finanzen Zero), viele dürften ab 2027 Altersvorsorgedepots anbieten.

P

  • Pflichtversicherte, Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Sie sind automatisch förderberechtigt.
  • Private Altersvorsorge, Säule 3 der Altersvorsorge. Beispiele: Altersvorsorgedepot, Rürup, private Rentenversicherungen.

R

  • Rendite, Prozentualer Ertrag einer Geldanlage. Langfristige Aktien-Rendite liegt historisch bei ca. 6–8 % pro Jahr.
  • Rentenfaktor, Gibt an, wie viele Euro Monatsrente pro 10.000 € Kapital ausgezahlt werden.
  • Riester-Rente, Vorgänger des Altersvorsorgedepots; keine Neuabschlüsse mehr ab 2027, Bestandsverträge bleiben.
  • Robo-Advisor, Digitaler Vermögensverwalter, der ETF-Portfolios automatisch verwaltet. Mögliche Anbieterform.
  • Rürup-Rente, Basisrente nach § 10 EStG, speziell für Selbstständige. Anders als das Altersvorsorgedepot nicht vererbbar / nicht beleihbar.

S

  • Selbstständige, Ab 2027 erstmals ausführlich förderberechtigt, unabhängig von der Rentenversicherungspflicht.
  • Sonderausgabenabzug, Bis zu 1.800 € Beiträge pro Jahr steuerlich absetzbar.
  • Sparplan, Automatischer regelmäßiger Kauf von ETFs oder Fonds, Herzstück eines guten Altersvorsorgedepots.
  • Standardprodukt, Gesetzlich vorgeschriebenes Basisprodukt jedes Anbieters mit Kostendeckel.

T

  • Teilkapitalisierung, Bis zu 30 % des Depotwerts dürfen zu Rentenbeginn einmalig entnommen werden.
  • TER (Total Expense Ratio), Laufende jährliche Kosten eines ETFs / Fonds, ausgedrückt in % der Anlagesumme.

V

  • Vorabpauschale, Investmentsteuer auf thesaurierende Fonds. Im Altersvorsorgedepot greift sie nicht, weil die Erträge erst in der Auszahlphase besteuert werden.

W

  • Wertpapierdepot, Konto zur Verwahrung von Wertpapieren. Das Altersvorsorgedepot ist eine besondere, geförderte Form davon.
  • Wohn-Riester, Variante der Riester-Rente zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums. Eine direkte Wohn-Variante im Altersvorsorgedepot ist (Stand 2026) nicht vorgesehen.

Z

  • Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Behörde bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Zulagen verwaltet und auszahlt.
  • Zertifizierung, Voraussetzung für die Förderung: Jeder Vertrag muss vom BZSt zertifiziert werden.
  • Zinseszins, Erträge werfen wieder Erträge ab. Über 40 Jahre macht das aus 100 €/Monat schnell sechsstellige Summen.

Stand: Juni 2026. Quellen u. a.: Bundesministerium der Finanzen, Bundesregierung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/4088), Bundesrat, Deutsche Rentenversicherung, Stiftung Warentest, Verbraucherzentrale.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen