Anlage AV: Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung eintragen
Die Anlage AV ist das Formular der deutschen Einkommensteuererklärung, in dem Beiträge zu staatlich geförderter Altersvorsorge eingetragen werden, also auch zum neuen Altersvorsorgedepot ab 2027. Ohne sie geht der Sonderausgabenabzug verloren.
Was ist die Anlage AV?
Die Anlage AV (AV steht für „Altersvorsorge”) ist eine Zusatzseite zur Einkommensteuererklärung. In ihr werden alle Beiträge eingetragen, für die der Staat eine Förderung gewährt: bisher die Riester-Beiträge, ab 2027 auch die Beiträge zum Altersvorsorgedepot. Auf Basis dieser Eintragungen prüft das Finanzamt, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulagen günstiger sind, die sogenannte Günstigerprüfung.
Wer muss die Anlage AV ausfüllen?
- Jeder, der in ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot einzahlt und den Steuervorteil nutzen will.
- Bei Ehepaaren mit getrennten Verträgen jeder Partner einzeln.
- Auch wer „nur” die Grundzulage beantragt, sollte die Anlage AV einreichen, weil das Finanzamt sonst die Günstigerprüfung gar nicht erst durchführen kann.
Wer einzahlt, aber keine Anlage AV einreicht, verliert den potenziellen Steuervorteil. Die Zulagen werden zwar trotzdem ausgezahlt (über die ZfA), aber der Vergleich mit dem Sonderausgabenabzug findet nicht statt.
Was passiert, wenn ich die Anlage AV vergesse?
Ohne Anlage AV verlieren Sie den Steuervorteil. Die Bescheinigung des Anbieters reicht als Beleg.
Bescheinigung vom Anbieter, das Schlüsseldokument
Sie müssen die Zahlen für die Anlage AV nicht selbst zusammenrechnen. Jeder Altersvorsorgedepot-Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen bis Ende Februar des Folgejahres eine Jahressteuerbescheinigung zu schicken (Papier oder PDF-Download).
Auf der Bescheinigung stehen:
- Höhe Ihrer Eigenbeiträge im Vorjahr
- Höhe der erhaltenen Zulagen (Grund-, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus)
- Vertragsnummer und Anbieter-ID für die ZfA-Datenabgleichung
- Hinweis, dass die Daten elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Bescheinigung des Anbieters bereit halten.
- In ELSTER oder in Ihrer Steuersoftware die Anlage AV öffnen.
- Vertragsnummer und Anbieter eintragen. Beides steht oben auf der Bescheinigung.
- Eigenbeiträge eintragen (Zeile in der Anlage AV: „Geleistete Altersvorsorgebeiträge”).
- Kinder eintragen, für die Kindergeld bezogen wird (entscheidet über die Kinderzulage).
- Sozialversicherungsnummer einmalig hinterlegen, sie wird für den Abgleich mit der ZfA benötigt.
- Einreichen. Die Günstigerprüfung läuft im Hintergrund.
In den meisten Steuerprogrammen (ELSTER, Wundertax, Smartsteuer, taxfix) gibt es einen Assistenten für die Anlage AV, der die Felder von der Bescheinigung übernimmt.
Wie das Finanzamt die Günstigerprüfung macht
Das Finanzamt rechnet zwei Varianten durch:
- Variante A: Sie behalten die Zulagen, kein zusätzlicher Steuerabzug.
- Variante B: Sie bekommen den Sonderausgabenabzug (Beitragshöhe mindert das zu versteuernde Einkommen), die Zulagen werden verrechnet.
Das Finanzamt wählt automatisch das Modell mit dem höheren Vorteil und vermerkt das im Steuerbescheid. Die Zulagen selbst bleiben in beiden Fällen im Depot, sie werden nicht zurückgefordert.
Häufige Fehler bei der Anlage AV
- Anlage AV vergessen. Klassischer Anfängerfehler, oft erst beim Steuerbescheid bemerkt. Nachreichung ist meist möglich, kostet aber Zeit.
- Kinder nicht eingetragen. Ohne die Kindereintragung wird die Kinderzulage nicht in die Günstigerprüfung einbezogen.
- Eigenbeiträge zu hoch angegeben. Nur Beiträge bis zur Förderhöchstgrenze von 1.800 € pro Jahr werden anerkannt, alles darüber bleibt unberücksichtigt.
- Falsche Vertragsnummer. Tippfehler hier führen dazu, dass der Abgleich mit der ZfA fehlschlägt.
- Bescheinigung nicht aufgehoben. Bei späteren Rückfragen müssen Sie sie erneut beim Anbieter anfordern.
Beispiele aus der Praxis
Anna, 34, Angestellte, 52.000 € Bruttojahresgehalt. Sie zahlt 1.800 € ins Altersvorsorgedepot ein und bekommt 540 € Grundzulage. Bei Grenzsteuersatz 32 % bringt der Sonderausgabenabzug 576 € Steuerersparnis, die Günstigerprüfung wählt automatisch B. Sie zahlt 36 € weniger Steuer als ohne Anlage AV.
Murat & Defne, Ehepaar mit 2 Kindern, je 1.800 € Beitrag. Beide tragen ihre Beiträge ein, jeder reicht eine eigene Anlage AV ein. Insgesamt 3.600 € Beiträge + 1.080 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage. Bei Grenzsteuersatz 35 % effektiv 1.260 € Steuerersparnis.
Häufige Fragen zur Anlage AV
Brauche ich die Anlage AV, wenn ich nur die Zulage will?
Streng genommen nein, weil die Zulage über die ZfA läuft. Praktisch aber ja, weil das Finanzamt nur dann die Günstigerprüfung durchführt und Sie eventuell noch mehr zurückbekommen.
Was passiert, wenn ich die Anlage AV vergesse?
Sie können sie meist nachreichen (Einspruchsfrist 1 Monat nach Steuerbescheid). Wer den Einspruch verpasst, verliert den Steuervorteil für dieses Jahr.
Muss ich die Belege beilegen?
Nein. Seit 2017 gilt die Belegvorhalte-Pflicht, Sie müssen die Bescheinigung erst auf Anforderung vorlegen.
Gilt die Anlage AV auch für Rürup?
Nein, Rürup-Beiträge stehen in der Anlage Vorsorgeaufwand. Die Anlage AV ist nur für Riester und Altersvorsorgedepot.
Was ist, wenn ich Ende des Jahres erst einsteige?
Auch geringe Beiträge tragen Sie ein. Wer im Dezember eröffnet und 60 € eingezahlt hat, bekommt anteilig Zulage und Steuerabzug.
Müssen Selbstständige die Anlage AV auch ausfüllen?
Ja, sofern sie ein Altersvorsorgedepot abgeschlossen haben. Selbstständige sind ab 2027 erstmals förderberechtigt und profitieren oft besonders vom Sonderausgabenabzug.
Brauche ich sie auch ohne Steuerabzug?
Auch wenn die Zulage automatisch ankommt, die Anlage AV ist die Voraussetzung für die Günstigerprüfung.