Sonderausgabenabzug im Altersvorsorgedepot: 1.800 € plus Zulageanspruch
Beiträge ins Altersvorsorgedepot sind als Sonderausgaben absetzbar, und zwar zuzüglich des Zulageanspruchs. Ohne Kinder ergibt das eine Bemessungsgrundlage von 2.340 €, mit einem Kind 2.640 €, mit zwei Kindern 2.940 €. Wer einen hohen Steuersatz hat, kann so deutlich mehr sparen als über die Grundzulage.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Sonderausgabenabzug?
Eine steuerliche Vergünstigung, bei der Ihre Altersvorsorgebeiträge das zu versteuernde Einkommen mindern. Geregelt in § 10a EStG und ähnlich zum bisherigen Riester-Modell. Anders als bei der Rürup-Rente, wo ein Vielfaches absetzbar ist, ist der geförderte Eigenbeitrag im Altersvorsorgedepot auf 1.800 € begrenzt. Zusammen mit dem Zulageanspruch ergibt das die Bemessungsgrundlage.
Wie funktioniert der Sonderausgabenabzug?
- Sie zahlen Beiträge ins Altersvorsorgedepot ein (z. B. 1.800 € im Jahr).
- In der Einkommensteuererklärung tragen Sie diese Beiträge in der Anlage AV ein.
- Das Finanzamt rechnet die Beiträge vom zu versteuernden Einkommen ab.
- Im Steuerbescheid wird zugleich die Günstigerprüfung dokumentiert.
Ab welchem Steuersatz lohnt sich der Abzug?
Bei Grenzsteuersatz über 30 % schlägt der Steuerabzug die Zulage. Die Günstigerprüfung läuft automatisch.
Was ist die Günstigerprüfung?
Das Finanzamt prüft automatisch zwei Varianten:
- Variante A: Sie behalten die staatlichen Zulagen.
- Variante B: Sie nutzen den Sonderausgabenabzug (Steuerersparnis abzüglich erhaltener Zulagen).
Sie bekommen automatisch die Variante, die mehr bringt, ohne dass Sie etwas tun müssen. Die Zulagen bleiben in jedem Fall im Depot.
Beispielrechnung: Wie viel sparen Sie wirklich?
| Jahreseinkommen | Steuersatz (Grenzsteuer) | Beitrag | Steuerersparnis | Effektive Förderung* |
|---|---|---|---|---|
| 25.000 € | ~ 22 % | 2.340 € | 515 € | Zulage 540 € günstiger |
| 45.000 € | ~ 30 % | 2.340 € | 702 € | + 162 € gegenüber Zulage |
| 70.000 € | ~ 38 % | 2.340 € | 889 € | + 349 € gegenüber Zulage |
| 120.000 € | 42 % | 2.340 € | 983 € | + 443 € gegenüber Zulage |
*Alleinstehend, keine Kinder, 1.800 € Eigenbeitrag. Die Bemessungsgrundlage von 2.340 € ergibt sich aus 1.800 € plus 540 € Zulageanspruch. Ohne Soli und Kirchensteuer; die Günstigerprüfung wählt automatisch das bessere Modell.
Welcher Weg lohnt sich für Sie? Unser AVD-Rechner macht die Günstigerprüfung automatisch und zeigt, ob Zulage oder Steuerabzug für Sie mehr bringt.
Warum lohnt sich der Sonderausgabenabzug?
Für Besserverdiener ist der Steuerabzug oft deutlich attraktiver als die Zulage. Wer 42 % Grenzsteuersatz hat, erhält aus der Bemessungsgrundlage von 2.340 € rund 983 € Steuerersparnis, deutlich mehr als die maximale Grundzulage von 540 €. Sehr hohe Einkommen profitieren also überproportional.
Praxis-Beispiele für die Steuerersparnis
Selbstständige Lisa, 36, 85.000 € Gewinn. Sie zahlt 1.800 € ins Altersvorsorgedepot, die Bemessungsgrundlage beträgt 2.340 €. Bei ihrem Grenzsteuersatz von 40 % spart sie rund 936 € Einkommensteuer, die Günstigerprüfung wählt automatisch den Steuerabzug statt der 540 € Zulage.
Ehepaar (Splitting, 130.000 € zu versteuerndes Einkommen). Jeder Ehepartner eröffnet ein Depot und zahlt 1.800 €. Die Bemessungsgrundlage liegt zusammen bei 4.680 €, bei rund 38 % Grenzsteuersatz sind das etwa 1.780 € Steuerersparnis.
Häufige Fragen zum Sonderausgabenabzug
Muss ich aktiv etwas tun?
Ja, Sie müssen die Beiträge in der Anlage AV eintragen. Die Günstigerprüfung erfolgt dann automatisch.
Kann ich mehr als 1.800 € absetzen?
Nein. Auch wenn Sie 6.000 € einzahlen, bleibt die Bemessungsgrundlage bei 1.800 € plus Zulageanspruch. Die 6.840 € Jahresobergrenze sind eine reine Einzahlungsgrenze und nicht absetzbar.
Wer profitiert mehr: Geringverdiener oder Topverdiener?
Geringverdiener profitieren stärker von den Zulagen (besonders Kinderzulage). Topverdiener profitieren mehr vom Sonderausgabenabzug. Die Günstigerprüfung sorgt dafür, dass Sie immer das Beste bekommen.
Brauche ich extra Belege?
Nein. Der Anbieter meldet die Beiträge elektronisch an das Finanzamt.
Was, wenn ich vergesse, Anlage AV auszufüllen?
Sie können die Steuererklärung über die Einspruchsfrist hinaus korrigieren, bis 4 Jahre rückwirkend.
Gibt es Wechselwirkungen mit Rürup oder bAV?
Ja. Die Höchstgrenzen werden anteilig auf alle Vorsorgeprodukte verteilt, siehe Anlage AV / Anlage Vorsorgeaufwand.
Wie hole ich das Maximum raus?
Mit der Anlage AV in der Steuererklärung holen Sie das Maximum heraus.
Stand: Juni 2026.
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Alle Begriffe im Überblick: Lexikon von A bis Z.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung, Reform private Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag, Beschluss Altersvorsorgedepot (KW 13/2026)
- Bundestag-Drucksache 21/4088 (PDF)
- Deutsche Rentenversicherung, Reform-Meldung
- Stiftung Warentest, Altersvorsorgedepot
- Verbraucherzentrale, Neues Altersvorsorgedepot: Chance oder Verkaufsfalle?