Günstigerprüfung: Zulage oder Steuerabzug, das Finanzamt entscheidet

Die Günstigerprüfung ist der automatische Vergleich, den das Finanzamt für Sie anstellt: Zulage oder Sonderausgabenabzug, je nachdem, was mehr bringt. Sie müssen sich nicht entscheiden und können sich auch nicht falsch entscheiden. Nur eintragen müssen Sie die Beiträge selbst.

Was ist die Günstigerprüfung?

Das Altersvorsorgedepot wird auf zwei Wegen gefördert. Entweder über die Zulage, die direkt ins Depot fließt, oder über den Sonderausgabenabzug, der Ihre Steuerlast senkt. Beide zusammen gibt es nicht. Welcher Weg für Sie besser ist, hängt von Einkommen und Kinderzahl ab, und weil sich beides im Lauf eines Erwerbslebens mehrfach ändert, wird die Frage nicht einmal bei Vertragsschluss entschieden, sondern vom Finanzamt in jedem einzelnen Veranlagungsjahr neu beantwortet.

Sie stellen dafür keinen Antrag. Es genügt vollkommen, die Beiträge in der Anlage AV einzutragen. Den Rest erledigt die Verwaltung, ohne dass Sie noch einmal davon hören.

Kann ich mich falsch entscheiden?
Nein. Sie bekommen immer die für Sie bessere Variante. Falsch machen können Sie nur eines: die Anlage AV weglassen.

Wie das Finanzamt rechnet

Zuerst fließt die Zulage. Sie landet unterjährig im Depot, unabhängig von Ihrer Steuererklärung. Danach rechnet das Finanzamt, wie viel Steuer Sie gespart hätten, wenn die Beiträge stattdessen als Sonderausgaben abgezogen worden wären. Liegt dieser Betrag höher als die Zulage, wird die Differenz erstattet. Liegt er niedriger, bleibt es bei der Zulage.

Die Zulage wird dabei nie zurückgefordert. Sie bleibt im Depot und arbeitet dort weiter, auch wenn der Steuerabzug am Ende der günstigere Weg war.

Bemessungsgrundlage: Abziehbar sind 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Ihres Zulageanspruchs. Ohne Kinder sind das 2.340 €, mit einem Kind 2.640 €, mit zwei Kindern 2.940 €. Wer mehr als 1.800 € einzahlt, erhöht damit den Abzug nicht.

Ab wann kippt es zugunsten des Steuerabzugs?

Der Punkt liegt niedriger, als viele denken. Ohne Kinder reicht ein Grenzsteuersatz von etwa 23 Prozent, und den erreichen Alleinstehende schon bei einem mittleren Einkommen.

Grenzsteuersatz Steuerersparnis Zulage Ergebnis
20 % 468 € 540 € Zulage gewinnt
25 % 585 € 540 € + 45 € Erstattung
30 % 702 € 540 € + 162 € Erstattung
35 % 819 € 540 € + 279 € Erstattung
42 % 983 € 540 € + 443 € Erstattung

Alleinstehend, keine Kinder, 1.800 € Eigenbeitrag, Bemessungsgrundlage 2.340 €. Ohne Soli und Kirchensteuer.

Warum Kinder die Schwelle verschieben

Jedes Kind erhöht beide Seiten der Rechnung. Die Zulage steigt um 300 €, die Bemessungsgrundlage ebenfalls. Weil die Zulage aber voll zählt und der Abzug nur mit Ihrem Steuersatz wirkt, wächst die Zulagenseite schneller. Deshalb rutscht der Kipppunkt nach oben.

Kinder Zulage Bemessungsgrundlage Kipppunkt
keine 540 € 2.340 € rund 23 %
eines 840 € 2.640 € rund 32 %
zwei 1.140 € 2.940 € rund 39 %

Für Familien lohnt sich der Steuerabzug also erst bei deutlich höherem Einkommen. Solange die Kinder kindergeldberechtigt sind, ist die Zulage meist der bessere Weg, und mit drei Kindern wird sie praktisch unschlagbar.

Muss ich das selbst nachrechnen?
Nein. Der Altersvorsorgedepot-Rechner zeigt beide Varianten nebeneinander, damit Sie wissen, was Sie erwartet.

Was schiefgehen kann

Die Günstigerprüfung ist automatisch, aber sie startet nicht von allein. Ohne Anlage AV prüft das Finanzamt nichts, und die mögliche Erstattung verfällt still. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent sind das mehrere Hundert Euro im Jahr, die niemand anmahnt.

Der zweite Klassiker betrifft Ehepaare, und er entsteht fast immer aus gut gemeinter Ordnungsliebe. Jeder Vertrag gehört in die Anlage AV der Person, die ihn abgeschlossen hat, auch bei Zusammenveranlagung. Wer beide Verträge in ein Formular schreibt, produziert eine Rückfrage.

Und drittens braucht die Prüfung die richtigen Daten. Fehlt die Zustimmung zur Datenübermittlung oder stimmt die Steuer-Identifikationsnummer nicht, kommt die Zulage gar nicht erst an. Dann rechnet das Finanzamt zwar, aber mit einer Zulage von null.

Drei Beispiele

Nina, 29, ledig, Sozialpädagogin, 38.000 € Brutto. Ihr Grenzsteuersatz liegt bei etwa 30 Prozent. Sie zahlt 1.800 € ein, die Bemessungsgrundlage beträgt 2.340 €, die Steuerersparnis rund 702 €. Nach Abzug der Zulage von 540 € erstattet das Finanzamt rund 162 € zusätzlich.

Familie Özdemir, zwei Kinder, ein Depot, 52.000 € zu versteuerndes Einkommen. Grenzsteuersatz etwa 30 Prozent, Kipppunkt liegt aber bei 39 Prozent. Die Zulage von 1.140 € gewinnt deutlich, eine Erstattung gibt es nicht. Das ist kein Nachteil, sondern das erwartete Ergebnis.

Martin, 51, Ingenieur, 105.000 € Brutto, Kinder aus dem Kindergeld heraus. Grenzsteuersatz 42 Prozent, keine Kinderzulage mehr. Steuerersparnis rund 983 €, Zulage 540 €, Erstattung rund 443 €. Für ihn ist der Sonderausgabenabzug der eigentliche Grund, überhaupt einzuzahlen.

Häufige Fragen zur Günstigerprüfung

Bekomme ich Zulage und Steuervorteil zusammen?

Nein. Die Steuerersparnis wird um die bereits erhaltene Zulage gekürzt, sodass am Ende die günstigere der beiden Varianten übrig bleibt. Die Zulage selbst bleibt aber immer im Depot.

Sehe ich im Steuerbescheid, welche Variante gewonnen hat?

Ja, die Günstigerprüfung wird im Bescheid ausgewiesen. Dort steht auch, mit welcher Zulage gerechnet wurde.

Lohnt sich die Anlage AV auch bei kleinem Einkommen?

Ausfüllen kostet fünf Minuten. Wenn die Zulage gewinnt, passiert schlicht nichts. Wenn nicht, bekommen Sie Geld zurück. Es gibt keinen Grund, sie wegzulassen.

Was passiert, wenn ich mehr als 1.800 € einzahle?

Der Abzug steigt nicht mehr. Das Geld wächst im Depot trotzdem steuerfrei weiter, bis zur Obergrenze von 6.840 € pro Jahr.

Kann ich die Anlage AV nachreichen?

Innerhalb der Einspruchsfrist nach dem Steuerbescheid ist eine Korrektur möglich. Danach wird es schwierig.

Ändert sich das Ergebnis jedes Jahr?

Möglich. Gehaltssprünge, ein neues Kind oder das Ende des Kindergeldanspruchs können das Ergebnis kippen. Geprüft wird deshalb jährlich neu.

Was bleibt hängen?
Anlage AV ausfüllen, alles andere macht das Finanzamt. Wer sie weglässt, verschenkt bei hohem Steuersatz jedes Jahr einen dreistelligen Betrag.

Stand: Juli 2026. Quellen: BMF, Bundesregierung, Bundestag-Drucksache 21/4088, Deutsche Rentenversicherung.

Weiterrechnen und weiterlesen

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Alle Begriffe im Überblick: Lexikon von A bis Z.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen