Was die Frühstartrente ist

10 € im Monat, für jedes Kind von 6 bis 18, direkt ins eigene Depot. Ihr Beitrag: null. In der Ansparphase fällt keine Steuer an.

Familie mit Altersvorsorgedepot und Kinderzulage, Vater mit Sohn auf dem Rücken
Neu — Frühstartrente

10 € im Monat vom Staat für die Rente Ihres Kindes

Die Frühstartrente ist der Startschuss für die Vorsorge Ihres Kindes, gesetzt vom Staat. Für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren zahlt der Bund 10 € im Monat in ein eigenes Altersvorsorgedepot, ganz ohne Eigenbeitrag. Das klingt nach wenig. Über zwölf Jahre und mit dem Zinseszins im Rücken wächst daraus aber ein Startkapital, das bis zur Rente immer weiter für Ihr Kind arbeitet.

  • 10 € im Monat vom Staat
  • Für Kinder von 6 bis 18
  • Ab Geburtsjahrgang 2020
Zeit ist der Hebel

Warum die frühen Jahre so viel wert sind

Der eigentliche Hebel der Frühstartrente ist nicht die Prämienhöhe, sondern die Zeit. Ein Kind hat bis zur Rente rund sechs Jahrzehnte vor sich, in denen das Geld arbeiten kann, und über eine so lange Strecke wird selbst aus kleinen Beträgen ein erstaunlicher Betrag, weil die Erträge Jahr für Jahr neue Erträge erzeugen. Das nennt sich Zinseszins. Und er macht einen frühen Start später kaum noch aufholbar.

Gemeinsam aufstocken

Eltern und Großeltern können mitziehen

Die 10 Euro vom Staat sind erst der Anfang. Eltern und Großeltern dürfen bis zu 6.840 Euro im Jahr zusätzlich einzahlen, und schon eine kleine monatliche Aufstockung verändert das Ergebnis über die Jahre spürbar. Mehr geht immer. Und weil alles in einem einzigen Depot läuft, bleibt es übersichtlich, egal wie viele Hände einzahlen.

Ergänzen, nicht ersetzen

Frühstartrente oder normales Kinderdepot?

Viele Eltern legen längst etwas für ihre Kinder zurück, meist in einem ganz normalen Wertpapierdepot. Ersetzt die Frühstartrente das? Nein. Sie ergänzt es, denn beide erfüllen völlig verschiedene Zwecke, und der wichtigste Unterschied ist dieser. Beim freien Depot kann Ihr Kind mit 18 über alles verfügen, bei der Frühstartrente frühestens mit 65.

FrühstartrenteFreies Kinderdepot
Zuschuss vom Staat10 € im Monat von 6 bis 18keiner
Verfügbar abfrühestens 65jederzeit
Zugriff des Kindes mit 18nicht möglichvolle Verfügung
Kostengedeckelt auf 1,0 %, bis 18 keine Abschlusskostenfrei wählbar, bei Neobrokern oft 0 €
AnlageStandarddepot mit zwei vorgegebenen Fondsfreie Wahl
Besteuerungnachgelagert bei AuszahlungAbgeltungsteuer, Sparerpauschbetrag nutzbar
Zuzahlungbis 6.840 € im Jahrunbegrenzt

Für die meisten Familien ist beides nebeneinander sinnvoll. Die Frühstartrente nimmt man ohnehin mit, sie kostet nichts. Und das freie Depot bleibt daneben für alles, was schon vor der Rente gebraucht wird, vom Führerschein über das Studium bis zur ersten eigenen Wohnung

In drei Schritten

So funktioniert die Frühstartrente

Sobald Ihr Kind sechs wird, eröffnen Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl ein Standarddepot. Mehr müssen Sie nicht tun. Danach zahlt der Bund von allein jeden Monat 10 € ein, ohne Unterbrechung bis zur Volljährigkeit, und wer schneller aufbauen will, darf als Eltern oder Großeltern bis zu 6.840 € im Jahr zusätzlich einzahlen. Mit 18 gehört das Depot dann dem Kind.

Kein Depot? Kein Problem

Und wenn Sie kein Depot eröffnen?

Und wenn Sie kein Depot eröffnen? Kein Problem. Dann legt die Bundesbank die 10 € pro Monat in einem eigenen Sondervermögen an, sicher verwahrt und nicht verloren. Ihr Kind kann das angesparte Guthaben später jederzeit in ein eigenes Altersvorsorgedepot übertragen, Zeit dafür bleibt bis zum 35. Lebensjahr. Erst dann muss die Entscheidung fallen.
Nahtloser Übergang

Mit 18 geht es weiter

Mit 18 endet die staatliche Prämie. Das Depot bleibt. Ihr Kind kann selbst weiter einzahlen oder in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag wechseln, sodass die Frühstartrente ohne Bruch in die geförderte private Altersvorsorge übergeht.

Anspruch und Start

Wer profitiert und ab wann

Anspruch haben nach dem Entwurf alle Kinder ab Geburtsjahrgang 2020 mit erstem Wohnsitz in Deutschland, vom sechsten bis zum achtzehnten Lebensjahr. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, zunächst für die Jahrgänge 2020 und 2021, wobei die Förderung für 2020 rückwirkend gewährt wird. Danach kommt Jahr für Jahr der neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Beschlossen ist das noch nicht. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 verabschiedet, zustimmen müssen aber noch Bundestag und Bundesrat.

Der Starttermin

Wann genau startet die Frühstartrente?

Hier wird es unübersichtlich. Die Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 12. August 2026 schreibt, die Förderung starte rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020. Die Gesetzesseite desselben Hauses sagt etwas anderes. Dort ist von einem Start zum 1. Januar 2027 die Rede, mit den Jahrgängen 2020 und 2021, wobei die Förderung für 2020 rückwirkend gewährt wird. Wir halten uns an die zweite Fassung, weil sie den Gesetzentwurf unmittelbar wiedergibt. Sicher ist bisher ohnehin nur eines. Zugestimmt haben Bundestag und Bundesrat noch nicht.

Kritik am Entwurf

Was Kritiker am Gesetzentwurf bemängeln

Nicht alle halten den Entwurf für gelungen. Der Vermittlerverband AfW spricht von einem ordnungspolitischen Systembruch. Er warnt vor der Verdrängung unabhängiger Beratung. Der Verband VOTUM befürchtet, dass die Sammelanlage bei der Bundesbank von der Auffanglösung zur Regellösung für einkommensschwächere Familien wird. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg begrüßt dagegen ausdrücklich die Schutzvorschriften, allen voran das Verbot von Abschlusskosten bis zur Volljährigkeit.

Förderung berechnen

Was aus 10 € vom Staat werden kann

Rechnen Sie es einfach selbst durch. Stellen Sie das Alter Ihres Kindes ein und, wenn Sie mögen, einen Betrag, den Sie selbst monatlich dazugeben, und sofort sehen Sie, was aus den 10 € vom Staat plus Ihrer Aufstockung bis zur Rente werden kann. Probieren Sie es aus. Schon ein paar Jahre früher gestartet, und das Ergebnis sieht spürbar anders aus. 

Was wird aus 10 € vom Staat?

Alter des Kindes iAktuelles Alter. Staatlicher Beitrag läuft vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Bei Kindern unter 6 wird ab dem 6. Geburtstag gerechnet. 6 Jahre
017
Eltern zahlen zusätzlich iFreiwilliger Zusatzbeitrag pro Monat. Maximal 570 € (entspricht Jahresgrenze 6.840 €). Der Zusatzbeitrag läuft nur bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. 50 €/Monat
0 €500 €
Endkapital mit 65
–
Vom Staat: – · Von Eltern: – · Rendite: –
Detaillierte Frühstart-Berechnung Mit eigener Rendite, Kostensatz, Weiterzahlung ab 18 und Einmalanlage Auf die Warteliste Erfahren Sie als Erste:r, welche Anbieter starten

Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

Zahlen richtig einordnen

Vorsicht bei kursierenden Rechenbeispielen

Noch ein Wort zu den Zahlen, die gerade kursieren. Das Bundesfinanzministerium rechnet in eigenen Beispielen mit sieben Prozent Rendite pro Jahr und landet so bei Endbeträgen von bis zu 320.000 Euro. Der Branchendienst Cash. nennt diese Rechnung alles andere als seriös. Sieben Prozent über sechs Jahrzehnte sind eine sehr optimistische Annahme, und wie die Kapitalmärkte in fünfzig Jahren dastehen, weiß niemand. Rechnen Sie lieber vorsichtiger.

FAQ

Häufige Fragen

Bei welchem Anbieter läuft das Depot?

Das entscheiden Sie. Die Frühstartrente läuft über ein Standarddepot bei einem privaten Anbieter Ihrer Wahl, und jedes Haus, das geförderte Altersvorsorge anbietet, muss ein solches Produkt führen. Zertifiziert ist bisher keines. Wer bereits zugesagt hat, steht in unserem Anbieter-Monitor.

Muss ich als Elternteil selbst etwas einzahlen?

Nein, kein Cent. Die 10 Euro fließen unabhängig davon, ob Sie selbst etwas dazulegen, und es gibt keinen Mindesteigenbeitrag wie bei der Grundzulage. Aufstocken dürfen Sie freiwillig, bis zu 6.840 Euro im Jahr.

Wird die Frühstartrente auf Bürgergeld oder BAföG angerechnet?

Nein. Das Depot gehört Ihrem Kind und ist bis zum Rentenalter gebunden, deshalb zählt es weder beim Bürgergeld noch beim BAföG als verwertbares Vermögen. Auch das Kindergeld bleibt davon unberührt.

Was, wenn das Gesetz noch geändert wird?

Möglich ist das. Bundestag und Bundesrat müssen dem Regierungsentwurf vom 12. August 2026 noch zustimmen, und bis dahin kann sich an Jahrgängen und Beträgen etwas ändern. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Gesetz verkündet ist.

Lohnt sich das Aufstocken?

Meistens ja. Der Staatszuschuss allein bleibt überschaubar, die große Wirkung entsteht erst durch eigene Beiträge. Schon 25 Euro im Monat verändern das Ergebnis über sechs Jahrzehnte erheblich. Wie groß der Unterschied ausfällt, haben wir in einem eigenen Beitrag durchgerechnet.