Mindesteigenbeitrag: 120 € im Jahr halten die Förderung am Leben
Der Mindesteigenbeitrag im Altersvorsorgedepot liegt bei 120 € pro Jahr, also 10 € im Monat. Wer darunter bleibt, bekommt keine Zulage. Nicht weniger, sondern keine. Anders als bei der Riester-Rente hängt die Schwelle nicht am Einkommen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Mindesteigenbeitrag?
Der Staat zahlt nur mit, wenn Sie selbst etwas beisteuern. Die Untergrenze dafür sind 120 € im Kalenderjahr. Wer weniger einzahlt, bekommt für dieses Jahr gar nichts, auch keine anteilige Zulage.
Der Betrag heißt auch Sockelbeitrag. Er gilt pro Person und pro Jahr, nicht pro Vertrag, und er ist bewusst niedrig angesetzt. Entscheidend ist, was bis zum 31. Dezember auf dem Depot eingegangen ist, nicht wann Sie es überwiesen haben.
Was passiert bei 119 €?
Keine Zulage. Die Grenze ist hart, nicht gleitend. Bei 120 € sind es dagegen 60 € Grundzulage, also die Hälfte Ihrer Einzahlung.
Die drei Schwellen im Überblick
Drei Beträge werden regelmäßig durcheinandergebracht, weil sie unterschiedliche Dinge auslösen.
| Betrag pro Jahr | Was er auslöst |
|---|---|
| 120 € | Untergrenze. Darunter gibt es überhaupt keine Zulage. |
| 300 € | Volle Kinderzulage von 300 € je Kind. |
| 1.800 € | Volle Grundzulage von 540 €. |
Zwischen 120 € und 1.800 € steigt die Grundzulage gestaffelt. Auf die ersten 360 € gibt es 50 Prozent, auf alles darüber bis 1.800 € noch 25 Prozent.
| Eigenbeitrag | Grundzulage | Förderquote |
|---|---|---|
| 120 € | 60 € | 50 % |
| 360 € | 180 € | 50 % |
| 600 € | 240 € | 40 % |
| 1.200 € | 390 € | 33 % |
| 1.800 € | 540 € | 30 % |
Die Tabelle zeigt einen Effekt, den kaum ein Anbieter von sich aus erklärt. Die ersten 360 € sind das mit Abstand rentabelste Geld im gesamten Vertrag. Wer nur wenig übrig hat, sollte genau dort ansetzen, statt gar nicht anzufangen.
Der Unterschied zu Riester
Die Riester-Rente kannte einen einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag. Wer nicht vier Prozent seines Vorjahresbruttos einzahlte, bekam die Zulage anteilig gekürzt. Für Besserverdienende bedeutete das laufend nachrechnen, und weil die Kürzung ohne Bescheid und ohne Hinweis erfolgte, fiel sie in unzähligen Fällen erst auf, als jemand Jahre später die Jahresbescheinigungen nebeneinanderlegte.
Diese Regel gibt es im Altersvorsorgedepot nicht. 1.800 € führen zur vollen Grundzulage, unabhängig davon, ob Sie 30.000 € oder 130.000 € verdienen. Das ist eine der wenigen echten Vereinfachungen der Reform, und sie beseitigt eine der häufigsten Fehlerquellen des alten Systems.
Was bei schwankendem Einkommen gilt
Gerechnet wird pro Kalenderjahr. Ein starkes Jahr gleicht ein schwaches nicht aus, und wer 2029 pausiert, kann das 2030 nicht nachholen. Für Selbstständige mit unregelmäßigen Einnahmen ist das die wichtigste Regel überhaupt.
Der praktische Weg besteht aus einem kleinen Dauerauftrag als Grundlast und einer Sonderzahlung im Dezember, wenn absehbar ist, wie das Jahr gelaufen ist. So reißen Sie die Untergrenze nie und behalten trotzdem Spielraum nach oben.
Drei Beispiele
Jonas, 24, Auszubildender, wenig übrig. Er zahlt 10 € im Monat, also genau 120 € im Jahr. Dafür bekommt er 60 € Grundzulage und einmalig den Berufseinsteigerbonus von 200 €. Im ersten Jahr sind das 260 € vom Staat bei 120 € Eigenleistung.
Katrin, 34, zwei Kinder, Teilzeit. Sie zahlt 25 € im Monat, also 300 € im Jahr. Damit sichert sie 150 € Grundzulage und die volle Kinderzulage für beide Kinder, zusammen 600 €. Am Ende stehen 750 € Förderung bei 300 € Einzahlung.
Ralf, 47, Fliesenleger, schwankende Auftragslage. Sein Dauerauftrag liegt bei 20 € monatlich, damit ist die Untergrenze in jedem Fall gesichert. Im Dezember stockt er je nach Jahresergebnis auf 1.800 € auf. In schwachen Jahren bleibt er darunter und verliert nur einen Teil der Zulage, nie die ganze.
Häufige Fragen zum Mindesteigenbeitrag
Zählen die Zulagen als Eigenbeitrag mit?
Nein. Für die Schwelle zählt nur, was Sie selbst überweisen. Die Zulage kommt obendrauf.
Gilt die Grenze pro Vertrag oder pro Person?
Pro Person und Jahr. Wer zwei Depots führt, muss die Beiträge so verteilen, dass die Förderung nicht verpufft.
Was ist, wenn ich mitten im Jahr abschließe?
Der Betrag gilt für das ganze Kalenderjahr, nicht anteilig. Wer im November startet, sollte die 120 € in den verbleibenden Wochen einzahlen.
Verliere ich die Kinderzulage, wenn ich unter 120 € bleibe?
Ja. Ohne Mindesteigenbeitrag entfällt die gesamte Förderung für dieses Jahr, Grundzulage und Kinderzulage.
Kann ich ein verpasstes Jahr nachholen?
Nein. Jedes Kalenderjahr steht für sich. Was Sie nicht einzahlen, ist als Förderung verloren.
Was gilt bei Elternzeit oder Arbeitslosigkeit?
Die Schwelle bleibt bei 120 €. Sie ist bewusst niedrig gehalten, damit die Förderung auch in dünnen Jahren erreichbar bleibt.
Was bleibt hängen?
10 € im Monat halten den Vertrag in der Förderung. Die ersten 360 € im Jahr bringen die höchste Quote, danach wird jeder weitere Euro relativ gesehen schwächer gefördert.
Stand: Juli 2026. Quellen: BMF, Bundesregierung, Bundestag-Drucksache 21/4088, Deutsche Rentenversicherung.
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Alle Begriffe im Überblick: Lexikon von A bis Z.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung, Reform private Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag, Beschluss Altersvorsorgedepot (KW 13/2026)
- Bundestag-Drucksache 21/4088 (PDF)
- Deutsche Rentenversicherung, Reform-Meldung
- Stiftung Warentest, Altersvorsorgedepot
- Verbraucherzentrale, Neues Altersvorsorgedepot: Chance oder Verkaufsfalle?