Selbstständige im Altersvorsorgedepot: erstmals voll förderberechtigt

Eine der wichtigsten Neuerungen der Reform: Ab 2027 sind Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke erstmals vollständig im Altersvorsorgedepot förderberechtigt. 540 € Grundzulage und Steuerersparnis bis 1.800 € pro Jahr, kombinierbar mit der Rürup-Rente.

Was ist neu für Selbstständige?

Die alte Riester-Rente war Selbstständigen praktisch verschlossen, nur über den Umweg „mittelbare Förderung” (Ehepartner mit Riester-Pflicht). Das Altersvorsorgedepot dreht den Spieß um: Jeder Selbstständige, der einen zertifizierten Vertrag abschließt, ist unmittelbar förderberechtigt, mit allen Zulagen und dem vollen Sonderausgabenabzug.

Damit schließt der Gesetzgeber eine Lücke, die seit Jahren kritisiert wurde. Schätzungsweise 4 Millionen Selbstständige in Deutschland werden davon profitieren.

Wer genau ist gemeint?

  • Freiberufler: Anwälte, Steuerberater, Architekten, Ärzte, Journalisten, Designer, Trainer.
  • Gewerbetreibende: Handwerker, Händler, Gastronomen, IT-Dienstleister, Coaches.
  • Künstler und Publizisten: ohnehin pflichtversichert in der Künstlersozialkasse, hier doppelt nützlich.
  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten. Bisher von Riester ausgeschlossen, jetzt voll dabei.
  • Personengesellschafter: GbR-Gesellschafter, Komplementäre, OHG-Gesellschafter.

Nicht förderberechtigt sind ausschließlich Personen, die überhaupt keine Renteneinkünfte aufbauen müssen, etwa Beamte ohne Pensionsanspruch (selten).

AVD oder lieber Rürup-Rente?
Mit 540 € Zulage und Steuerersparnis ist das AVD für die meisten Selbstständigen attraktiver als Rürup im niedrigen Einkommensbereich.

Wie funktioniert die Förderung für Selbstständige?

Bestandteil Höhe Voraussetzung
Grundzulage bis 540 €/Jahr 1.800 € Eigenbeitrag
Kinderzulage 300 €/Kind/Jahr Kindergeldanspruch
Berufseinsteigerbonus 200 € einmalig Abschluss vor 25. Geburtstag
Sonderausgabenabzug bis 1.800 €/Jahr Anlage AV einreichen
Günstigerprüfung automatisch vom Finanzamt

Selbstständige mit hohem Einkommen profitieren oft besonders vom Sonderausgabenabzug: Bei 42 % Grenzsteuersatz bringt der 756 € Steuerersparnis, mehr als die maximale Grundzulage.

Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente?

Beide Produkte sind staatlich gefördert, aber unterschiedlich.

Merkmal Altersvorsorgedepot Rürup-Rente
Förderhöchstbetrag 1.800 € ~ 29.344 € (Ledige), ~ 58.688 € (Paare)
Zulagen (cash) 540 € + 300 €/Kind keine
Steuerlich absetzbar bis 1.800 € 100 % der Beiträge bis Höchstgrenze
Auszahlung Leibrente oder Auszahlplan nur Leibrente
Vererbbar ja nicht direkt
Flexibilität hoch (Pause, Wechsel) gering

Mehr Details im Beitrag Altersvorsorgedepot vs. Rürup.

Kombi-Strategie für Selbstständige

Für viele Selbstständige ist die beste Strategie eine Kombination beider Produkte:

  1. Altersvorsorgedepot bis zur Förderhöchstgrenze von 1.800 € pro Jahr ausschöpfen. Hier gibt es die Zulage und die Flexibilität.
  2. Rürup-Rente als zusätzlichen hochvolumigen Steuer-Hebel nutzen, vor allem bei hohem Einkommen.
  3. Privates ETF-Depot für Liquidität und Notgroschen, ohne Förderung, aber jederzeit zugänglich.
Faustregel: Bei Gewinn bis 70.000 € reicht meist das Altersvorsorgedepot. Bei höherem Einkommen lohnt der zusätzliche Rürup-Beitrag.

Beispiele aus der Praxis

Lena, 32, Grafikdesignerin, 55.000 € Gewinn. Empfehlung: nur Altersvorsorgedepot. Die volle Grundzulage von 540 € + Steuerersparnis schlägt die starre Rürup-Versicherung in ihrer Einkommensklasse. Im AVD-Rechner sieht sie ihre genaue Förderquote.

Dr. Marcus, 48, IT-Berater, 180.000 € Gewinn. Empfehlung: Kombination. Altersvorsorgedepot für die Grundförderung + 20.000 €/Jahr Rürup für maximale Steuerersparnis. Bei seinem Grenzsteuersatz spart er fast 8.000 € Einkommensteuer pro Jahr.

Tom, 41, Webdesigner mit schwankendem Einkommen. Vorteil AVD: Wenn ein Jahr schlecht läuft, kann er die Beiträge reduzieren oder pausieren, ohne Verträge zu verlieren. Die Flexibilität ist Gold wert.

Familie Schwarz, beide selbstständig, 2 Kinder. Empfehlung: Jeder ein Altersvorsorgedepot (Zulagen mitnehmen, 2 × 540 € + 2 × 300 € Kinderzulage = 1.680 € pro Jahr Förderung). Falls Einkommen hoch genug, einer zusätzlich Rürup.

Häufige Fragen für Selbstständige

Was ändert sich für Selbstständige konkret zum 1. Januar 2027?

Sie können erstmals ein voll gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen, mit Zulage und Steuerabzug.

Brauche ich eine Anlage AV in der Steuererklärung?

Ja, sonst entfällt der Sonderausgabenabzug. Mehr unter Anlage AV.

Bin ich als KSK-Mitglied schon abgedeckt?

Die Künstlersozialkasse ersetzt nur die gesetzliche Rente, nicht aber die private Altersvorsorge. Ein Altersvorsorgedepot ist zusätzlich sinnvoll.

Was ist mit Schwankungen im Selbstständigen-Einkommen?

Sie können die Eigenbeiträge jährlich anpassen oder ganz pausieren. Bei späterer Wieder-Aufnahme bekommen Sie wieder die volle Förderung.

Kann ich auch über Sonderzahlungen hohe Beträge einzahlen?

Insgesamt sind bis zu 6.840 € pro Jahr im Depot förderfrei möglich. Davon werden aber nur die ersten 1.800 € gefördert.

Was zählt als Einkommen für die Förderung?

Bei Selbstständigen der steuerliche Gewinn, nicht der Umsatz. Schwankende Gewinne sind kein Problem für die Förderung.

Was ist mit Versorgungswerken (Ärzte, Anwälte)?

Sie sind zusätzlich förderberechtigt. Das Versorgungswerk deckt die Grundsicherung, das Altersvorsorgedepot ist die freiwillige Ergänzung mit staatlicher Förderung.

Was empfiehlt sich bei hohem Einkommen?
Bei hohem Einkommen lohnt die Kombination beider Produkte, AVD für Grundförderung, Rürup als Steuer-Hebel.

Quellen