Altersvorsorgereformgesetz: das Gesetz hinter dem Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgereformgesetz ist die rechtliche Grundlage für das neue Altersvorsorgedepot und die Frühstart-Rente. Es wurde im Frühjahr 2026 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Was ist das Altersvorsorgereformgesetz?

Ein Artikelgesetz, das mehrere Steuer- und Sozialgesetze ändert (u. a. EStG, AltZertG). Ziel: Modernisierung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland nach Jahren der Kritik an der Riester-Rente.

Zeitachse: Vom Kabinettsbeschluss bis zum Inkrafttreten

Zeitachse: Vom Kabinettsbeschluss bis zum Inkrafttreten

Vom Kabinettsbeschluss am 17.12.2025 bis zum Inkrafttreten am 1.1.2027 dauerte das Gesetzgebungsverfahren rund 13 Monate.

Wichtige Inhalte des Gesetzes

  • Einführung des Altersvorsorgedepots.
  • Frühstart-Rente mit 10 €/Monat staatlichem Zuschuss.
  • Neue proportionale Grundzulage (50 % bzw. 25 %).
  • Maximale Effektivkosten von 1 % beim Standardprodukt.
  • Abschaffung der Pflicht-Beitragsgarantie.
  • Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises (Selbstständige, Beamte, berufsständische Versorgung).
  • Flexible Auszahlphase (Leibrente oder Auszahlplan bis 85).
  • Vereinfachter Anbieterwechsel mit Gebührendeckel 150 €.

Ist der Start am 1. Januar 2027 wirklich fix?
Das Gesetz ist beschlossen, der Start am 1. Januar 2027 ist fix. Anbieter werden gerade zertifiziert.

Zeitachse: vom Entwurf zum Gesetz

Datum Ereignis
17.12.2025 Bundeskabinett beschließt Eckpunkte.
11.02.2026 BT-Drucksache 21/4088 wird eingebracht.
27.03.2026 Bundestag beschließt das Gesetz.
08.05.2026 Bundesrat stimmt zu.
01.01.2027 Inkrafttreten der Kernregelungen.

Beteiligte Stellen

  • Bundesfinanzministerium (BMF), federführend, hat den Entwurf erarbeitet.
  • Bundestag und Bundesrat, Gesetzgeber.
  • Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), zertifiziert die Vorsorgeverträge.
  • Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), verwaltet die Zulagen.
  • Verbraucherschutzverbände, haben Kostendeckel mit erkämpft.
  • Anbieter, Banken, Versicherer, Fondsgesellschaften, Neobroker.

Politischer und gesellschaftlicher Kontext

Die Altersvorsorgereform reagiert auf jahrelange Kritik an der Riester-Rente: zu teuer, zu kompliziert, zu wenig Rendite. Die Bundesregierung beauftragte 2023 eine Fokusgruppe „Private Altersvorsorge”, die Eckpunkte erarbeitete. Verbraucherzentralen, der Sachverständigenrat und mehrere Wirtschaftsinstitute (DIW, ifo) haben den Entwurf mit Empfehlungen begleitet.

Erklärtes Ziel der Reform: Rendite-Chancen heben, Bürokratie senken und den förderberechtigten Personenkreis ausweiten, ohne den sozialen Schutz für Geringverdiener und Familien zu schwächen.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgereformgesetz

Wo finde ich den Gesetzestext?

Über die Drucksache 21/4088 des Deutschen Bundestags und nach Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Ändert das Gesetz auch die Rürup-Rente?

Nein, die Rürup-Rente (Basisrente nach § 10 EStG) bleibt unverändert. Sie ist eine andere Säule.

Wird die gesetzliche Rente verändert?

Nein, das Gesetz betrifft ausschließlich die geförderte private Vorsorge.

Wo finde ich die offizielle Drucksache?

Auf der Seite des Deutschen Bundestags: BT-Drucksache 21/4088 (PDF).

Welche Paragrafen werden geändert?

U. a. § 10a EStG (Sonderausgabenabzug), AltZertG (Zertifizierung), Teile des ZPO (Pfändungsschutz).

Gibt es Übergangsregelungen für Riester?

Ja. Bestandsverträge laufen unverändert weiter, Neuabschlüsse ab 1.1.2027 nicht mehr möglich.

Hat das Gesetz noch offene Punkte?

Ja, einzelne Durchführungsverordnungen (z. B. Details zur Standardprodukt-Definition) sollen bis Herbst 2026 nachgereicht werden.

Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag?
Bestandsverträge bleiben geschützt, Neuverträge laufen ab 2027 nach den neuen Regeln. Der Wechsel ist freiwillig.

Stand: Juni 2026. Quellen: Deutscher Bundestag (BT-Drs. 21/4088), Bundesrat, Bundesfinanzministerium, Bundesregierung.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen