Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot: Wer bekommt die 300 € pro Kind?
300 € pro Kind und Jahr, einfach dazu vom Staat: Das ist die Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot. Was viele Eltern dabei übersehen: Die Zulage geht nicht automatisch an beide Eltern gleichzeitig, sondern wird pro Kind genau einem Elternteil zugeordnet. Führen Sie beide ein eigenes Altersvorsorgedepot, lohnt sich ein genauer Blick auf diese Zuordnung. Denn welcher Vertrag die 300 € bekommt, können Sie in vielen Fällen selbst beeinflussen und damit mehr aus Ihrer gemeinsamen Förderung herausholen. Hier erfahren Sie, wie die Zuordnung funktioniert, was bei getrennten Eltern gilt und worauf Sie achten sollten, damit Ihnen keine Zulage entgeht.
Das Wichtigste in Kürze
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Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr und wird pro Kind nur einem Elternteil zugeordnet.
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Die Grundzulage bekommt dagegen jeder Elternteil für sich, wenn er förderberechtigt ist und einzahlt. Beide Förderungen laufen unabhängig voneinander.
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Die Zuordnung der Kinderzulage richtet sich grundsätzlich danach, welcher Elternteil das Kindergeld für das Kind bezieht.
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Bei gemeinsamer Erziehung können Sie die Zuordnung in der Regel per Antrag beim Anbieter ändern lassen.
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Nach einer Trennung folgt die Kinderzulage dem Kindergeldanspruch und nicht automatisch einem festen Elternteil.
Kinderzulage und Grundzulage: zwei getrennte Töpfe
Damit Sie die Zuordnung später richtig einschätzen können, lohnt sich zuerst ein Blick auf den Unterschied: Grundzulage und Kinderzulage werden oft in einen Topf geworfen, funktionieren aber nach ganz unterschiedlicher Logik. Die gute Nachricht zuerst: Die Grundzulage bekommt jeder Elternteil für sich, sofern er förderberechtigt ist und in sein eigenes Altersvorsorgedepot einzahlt. Haben Sie also beide ein Depot, bekommt jeder von Ihnen seine eigene Grundzulage – unabhängig davon, wie viele Kinder Sie haben.
Bei der Kinderzulage sieht das anders aus. Sie wird pro Kind nur einmal gezahlt und einem einzigen Vertrag zugeordnet. Haben Sie zwei Kinder, gibt es also maximal zwei Kinderzulagen zu verteilen, nicht vier.
Kurz zusammengefasst
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Grundzulage: jeder Elternteil bekommt sie für sich, abhängig von der eigenen Einzahlung.
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Kinderzulage: pro Kind nur einmal, einem Vertrag zugeordnet.
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Beide Eltern können also gleichzeitig profitieren, nur eben unterschiedlich.
Wer bekommt die Kinderzulage, wenn beide Eltern ein Depot haben?
Haben Sie beide ein eigenes Altersvorsorgedepot und beide einen eigenen Förderanspruch, stellt sich die entscheidende Frage: Wessen Vertrag bekommt die 300 € für ein bestimmtes Kind? Die Antwort ist einfacher, als sie klingt: Die Zuordnung orientiert sich grundsätzlich daran, wer für das Kind Kindergeld bezieht. Bezieht zum Beispiel die Mutter das Kindergeld, wird die Kinderzulage in der Regel ihrem Depot zugeordnet.
Praktisch heißt das: Der Elternteil, dessen Vertrag die Zulage bekommen soll, braucht selbst ein eigenes Altersvorsorgedepot. Ohne Depot gibt es auch keine Kinderzulage, egal wie viel Kindergeld fließt.
Haben Sie zwei oder mehr Kinder, müssen Sie sich nicht für einen Vertrag entscheiden. Sie können die Kinderzulage für unterschiedliche Kinder auch auf unterschiedliche Depots verteilen, solange für jedes Kind klar ist, welchem Vertrag es zugeordnet ist.
Eine gute erste Orientierung zu den gesetzlichen Grundlagen der Reform bieten die FAQ des Bundesministeriums der Finanzen.
Was bringt Ihnen das Altersvorsorgedepot?
Förderung, Steuervorteil und möglicher Depotwert in unter einer Minute und mit Ihren eigenen Zahlen.
Kann die Zuordnung der Kinderzulage gewechselt werden?
Ja und das ist gut zu wissen, falls sich Ihre Situation ändert. Wenn es für Sie sinnvoller ist, dass der andere Elternteil die Kinderzulage bekommt, etwa weil dessen Depot ohnehin die volle Förderung erreicht oder weil ein höherer Sonderausgabenabzug möglich ist, lässt sich die Zuordnung in der Regel ändern. Üblich ist dafür ein gemeinsamer, formloser Antrag beider Elternteile beim jeweiligen Anbieter.
Ein Punkt, den Sie im Kopf behalten sollten: Eine geänderte Zuordnung gilt meist erst ab dem Beitragsjahr, in dem der Antrag gestellt wird, nicht rückwirkend. Wer für ein bestimmtes Jahr noch die volle Zulage auf dem bisherigen Vertrag haben möchte, sollte den Wechsel rechtzeitig vorher anstoßen.
Kurz zusammengefasst
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Die Zuordnung folgt dem Kindergeldanspruch, ist aber meist nicht festgeschrieben.
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Ein gemeinsamer Antrag beim Anbieter kann die Zulage auf den anderen Vertrag umlenken.
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Eine Änderung wirkt in der Regel erst ab dem laufenden oder kommenden Beitragsjahr.
Was gilt bei getrennten oder geschiedenen Eltern?
Auch wenn sich die Lebenssituation ändert, bleibt das Prinzip einfach: Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern folgt die Kinderzulage demselben Grundprinzip, sie hängt am Kindergeldanspruch. Bezieht nach einer Trennung weiterhin ein Elternteil das Kindergeld, bleibt die Kinderzulage normalerweise diesem Elternteil zugeordnet, sofern er ein eigenes Altersvorsorgedepot führt.
Bei Patchwork-Familien mit Kindern aus mehreren Beziehungen lohnt sich eine genaue Prüfung pro Kind. Für jedes Kind gilt einzeln, wer das Kindergeld bezieht und damit grundsätzlich Anspruch auf die zugehörige Kinderzulage hat. Wer hier den Überblick behält, holt am Ende die volle Förderung für jedes Kind heraus.
Was passiert, wenn das Kind aus dem Kindergeldalter herauswächst?
Die Kinderzulage ist an den Kindergeldanspruch gekoppelt. Läuft das Kindergeld aus, in der Regel mit 18 Jahren oder bei Ausbildung beziehungsweise Studium bis spätestens 25 Jahren, entfällt ab diesem Zeitpunkt auch die Kinderzulage für dieses Kind. Keine Sorge um Ihre eigene Förderung: Die Grundzulage des betroffenen Elternteils bleibt davon unberührt, solange er weiter einzahlt und förderberechtigt ist.
Wer mehrere Kinder in unterschiedlichem Alter hat, sollte das bei der langfristigen Planung im Blick haben: Die Gesamtförderung sinkt schrittweise, sobald ein Kind nach dem anderen aus dem Kindergeldalter herauswächst.
Fazit
Ob die Kinderzulage bei Ihnen oder Ihrem Partner beziehungsweise Ihrer Partnerin landet, ist keine Formalität, sondern eine echte Entscheidung mit finanziellem Gewicht. Wer beide ein Altersvorsorgedepot führt, sollte die Zuordnung einmal bewusst durchgehen, statt sie dem Zufall des Kindergeldbezugs zu überlassen. Der Aufwand ist gering, der Effekt auf Ihre gemeinsame Förderung nicht.
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FAQ zur Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot
Bekommen beide Eltern die Kinderzulage für dasselbe Kind?
Nein, die Kinderzulage wird pro Kind nur einmal gezahlt und einem Vertrag zugeordnet. Die Grundzulage bekommt dagegen jeder Elternteil unabhängig davon für sich, sofern er förderberechtigt ist und einzahlt.
Wer bekommt die Kinderzulage, die Mutter oder der Vater?
Die Zuordnung richtet sich grundsätzlich danach, wer für das Kind Kindergeld bezieht. Der Elternteil, dessen Depot die Zulage bekommen soll, braucht dafür einen eigenen Altersvorsorgedepot-Vertrag.
Können wir die Zuordnung der Kinderzulage ändern?
In der Regel ja, über einen gemeinsamen Antrag beider Eltern beim Anbieter. Die Änderung gilt meist erst ab dem Beitragsjahr des Antrags, nicht rückwirkend.
Was passiert mit der Kinderzulage nach einer Trennung?
Die Kinderzulage folgt weiterhin dem Kindergeldanspruch. Bezieht ein Elternteil nach der Trennung das Kindergeld, bleibt ihm die Kinderzulage zugeordnet, sofern er ein eigenes Depot führt.
Brauchen beide Eltern ein eigenes Altersvorsorgedepot, um die Förderung mitzunehmen?
Für die Grundzulage ja, jeder Elternteil braucht einen eigenen Vertrag. Für die Kinderzulage reicht es, wenn der Elternteil, dem sie zugeordnet werden soll, ein Depot führt.
Bis wann gibt es die Kinderzulage für ein Kind?
Solange Anspruch auf Kindergeld besteht, also bis zum 18. Geburtstag oder bis zu 25 Jahren bei Ausbildung oder Studium. Danach entfällt die Kinderzulage für dieses Kind.
Über den Autor
Rolf Henning Hackel
Jurist & Marktexperte · AVD Vergleich
Rolf Henning Hackel ist Diplom-Jurist und seit über 22 Jahren als Vorstand und Geschäftsführer für unterschiedliche Softwaredienstleister der Finanzbranche sowie als Unternehmensgründer tätig. Als absoluter Marktexperte kennt er nicht nur die verschiedenen Anbieter, sondern auch die Produkte der Finanzindustrie mit ihren Stärken und Schwächen sowie deren regulatorischen Rahmen. Beim AVD Vergleich schreibt er über das neue Altersvorsorgedepot und erklärt Förderung, Anbieter und Renditechancen in verständlichen Worten – unabhängig und werbefrei.