Das Altersvorsorgedepot: Warum der Riester-Nachfolger ein echter Fortschritt ist

Führungstrio: Christoph Braun, Angelika Hofmann, Josef Hiergeist

Ein Beitrag aus der Beratungspraxis – für Privatpersonen, Familien und Selbständige

von Christoph Braun, Geschäftsführer Hofmann & Hiergeist Gesellschaft für Finanzberatung und Vermögensbetreuung mbH

Kaum ein Thema hat mich in den vergangenen Monaten in Beratungsgesprächen so oft beschäftigt wie die Frage: „Lohnt sich Riester überhaupt noch – oder soll ich auf das neue Altersvorsorgedepot warten?“ Die Antwort ist inzwischen klar, denn die Reform ist beschlossene Sache. Der Bundestag hat sie am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt, und ab dem 1. Januar 2027 steht das neue System allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zeit, einmal aus Beratersicht einzuordnen, was sich ändert – und warum ich vielen meiner Mandantinnen und Mandanten inzwischen empfehle, den Wechsel ernsthaft zu prüfen.

Warum Riester an seine Grenzen gestoßen ist

Riester war 2002 ein guter Gedanke: eine staatlich geförderte, kapitalgedeckte Ergänzung zur gesetzlichen Rente, gerade für Geringverdienende und Familien mit Kindern attraktiv gemacht durch Zulagen. In der Praxis litt das Produkt jedoch unter drei strukturellen Problemen, die mir in der Beratung immer wieder begegnet sind:

  • Hohe Kosten, die durch Abschluss-, Verwaltungs- und Garantiekosten einen Großteil der Rendite aufgezehrt haben.
  • Die 100-Prozent-Beitragsgarantie, die Anbieter zu einem sehr defensiven, oft zinsproduktlastigen Anlagestil gezwungen hat – mit entsprechend mageren Erträgen in der Nullzins-Ära.
  • Ein enger Kreis an Förderberechtigten: Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende waren von der Förderung faktisch ausgeschlossen, obwohl gerade sie oft keine betriebliche Altersvorsorge oder Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente haben.

Das Ergebnis: stagnierende Abschlusszahlen und ein Produkt, das ich in den letzten Jahren immer seltener guten Gewissens empfehlen konnte.

Was das Altersvorsorgedepot neu macht

Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz entsteht ein neues Kernprodukt: das Altersvorsorgedepot. Anders als bei klassischen Riester-Verträgen wird hier ohne Beitragsgarantie direkt am Kapitalmarkt angelegt – in Aktien, Fonds und ETFs, die auf einer gesetzlich definierten Positivliste stehen. Wer es lieber sicherheitsorientiert mag, ist nicht gezwungen zu wechseln: Garantieprodukte mit 80- oder 100-prozentiger Beitragsgarantie bleiben förderfähig, existieren also parallel weiter.

Für alle, denen die Auswahl zwischen den Angeboten schwerfällt, wird es zusätzlich ein „Standarddepot Altersvorsorge“ geben – ein einfaches, kostengünstiges Vergleichsprodukt, das bei jedem Anbieter verfügbar sein muss und dessen Kosten gesetzlich auf 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt sind. Das ist aus meiner Sicht der eigentliche Clou der Reform: Ein solches Referenzprodukt zwingt auch die übrigen Anbieter, sich bei den Kosten zu bewegen, weil Kundinnen und Kunden nun einen echten Vergleichsmaßstab haben.

Ich bin selten euphorisch, wenn Gesetzgeber ein Fördersystem reformieren. Beim Altersvorsorgedepot ist mein Eindruck ein anderer.

Was das für meine drei Mandantengruppen konkret bedeutet

Privatpersonen ohne Kinder

Hier überzeugt mich vor allem die neue Zulagenlogik. Wer bislang keinen Riester-Vertrag hatte, weil ihm die Rendite nach Kosten zu mager erschien, bekommt mit dem Standarddepot erstmals ein kostengünstiges, renditeorientiertes und dennoch staatlich gefördertes Instrument. Die Kombination aus Kostendeckel und leistungsbezogener Grundzulage – 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro Jahresbeitrag – belohnt aktives Sparen deutlich stärker als die starre Riester-Pauschale von 175 Euro.

Familien

Für Eltern ist die neue Kinderzulage der größte Fortschritt: Die vollen 300 Euro pro Kind und Jahr gibt es künftig bereits ab einem monatlichen Beitrag von 25 Euro – bislang war dafür ein deutlich höherer Eigenbeitrag nötig. Gerade Familien mit mehreren Kindern und begrenztem monatlichem Spielraum profitieren hier überproportional. In der Beratung rechne ich das inzwischen bewusst gegen, weil sich für kinderreiche Haushalte mit geringem Einkommen im Einzelfall auch das Verbleiben im alten Riester-System noch lohnen kann – ein Punkt, den ich immer individuell durchrechne, bevor ich zu einem Wechsel rate.

Selbständige und Freiberufler

Das ist für mich die eigentliche Neuerung der Reform: Erstmals öffnet sich die staatliche Förderung für Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die bislang von Riester praktisch ausgeschlossen waren. Gerade diese Gruppe hat oft weder eine betriebliche Altersvorsorge noch zwingend Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung – das Altersvorsorgedepot schließt hier eine echte Vorsorgelücke und sollte aus meiner Sicht fester Bestandteil jeder Ruhestandsplanung für Unternehmerinnen und Unternehmer werden.

Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert

Ein wichtiger Punkt, der in Beratungsgesprächen oft für Verunsicherung sorgt: Niemand muss aktiv werden. Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert mit Bestandsschutz weiter, es gibt weder eine automatische Kündigung noch eine Zwangsumwandlung. Wer möchte, kann freiwillig in ein Altersvorsorgedepot wechseln, ohne bereits erhaltene Förderung zurückzahlen zu müssen – allerdings können dabei Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die ich in jedem Einzelfall gegen die Vorteile der neuen Förderung abwäge. Neuabschlüsse nach dem alten Riester-Modell sind nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich.

Mein Fazit aus der Beratungspraxis

Ich bin selten euphorisch, wenn Gesetzgeber ein bestehendes Fördersystem reformieren – zu oft wird es komplizierter statt einfacher. Beim Altersvorsorgedepot ist mein Eindruck ein anderer: Der Kostendeckel schafft echte Vergleichbarkeit, die renditeorientierte Anlage in Aktien und ETFs eröffnet über lange Sparzeiträume realistische Renditechancen, und die Öffnung für Selbständige schließt eine Lücke, die ich in der Beratung seit Jahren als eines der größten Vorsorgeprobleme dieser Berufsgruppe erlebe.

Trotzdem gilt, wie bei jeder Vorsorgeentscheidung: Pauschale Empfehlungen sind fehl am Platz. Wer ein hohes Sicherheitsbedürfnis hat, sollte die weiterhin verfügbaren Garantievarianten nicht vorschnell ausschlagen. Wer bereits einen laufenden Riester-Vertrag besitzt, sollte vor einem Wechsel die individuellen Wechselkosten und die persönliche Familien- und Einkommenssituation genau durchrechnen lassen. Und wer aktuell noch keinen Vertrag hat, aber schon 2026 vorsorgen möchte, sollte abwägen, ob ein letzter Riester-Abschluss vor Jahresende noch sinnvoll ist oder ob sich das Warten auf den Start zum 1. Januar 2027 lohnt.

Die Reform bietet deutlich bessere Rahmenbedingungen als das bisherige System, aber die beste Lösung bleibt immer die, die zur individuellen Lebenssituation passt.

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Über den Experten

Christoph Braun

Geschäftsführer Hofmann & Hiergeist GmbH

Christoph Braun ist Geschäftsführer der Hofmann & Hiergeist Gesellschaft für Finanzberatung und Vermögensbetreuung mbH, hat einen Masterabschluss in Betriebswirtschaftslehre und verfügt über eine mehr als fünfzehnjährige Erfahrung in der Finanz- und Versicherungsbranche. Er gestaltet gemeinsam mit den Unternehmensgründern Frau Hofmann und Herrn Hiergeist die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung der Hofmann & Hiergeist GmbH. Gemeinsam mit seinem Team steht er für eine persönliche, inhabergeführte und allumfassende 360°-Beratung. Von der Absicherung der Familie über den Vermögensaufbau vermögender Privatkunden und Unternehmern bis hin zur Ruhestandsplanung begleitet das Unternehmen seine Mandantinnen und Mandanten mit einem klaren Plan für ihre finanzielle Zukunft – ganzheitlich, nachhaltig und stets auf Augenhöhe.