Altersvorsorgedepot für Ausländer und Grenzgänger

Für die staatliche Förderung brauchen Sie keinen deutschen Pass. Wer in Deutschland lebt und arbeitet, kann ab 2027 dieselben Zulagen nutzen, auch als EU-Bürger oder Grenzgänger.

Nationalität spielt keine Rolle

Förderung ohne deutschen Pass

Entscheidend sind Wohnsitz und Steuerpflicht, nicht die Nationalität.

Für das Altersvorsorgedepot ist keine deutsche Staatsbürgerschaft nötig. Die Regelung setzt die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit um und gilt ausdrücklich auch für EU-Bürger. Wichtig ist, dass Sie in Deutschland leben, hier arbeiten und steuerpflichtig sind. Dann stehen Ihnen dieselben Zulagen offen wie allen anderen Förderberechtigten.

  • keine deutsche Staatsbürgerschaft nötig
  • bis 540 € Grundzulage pro Jahr
  • 300 € Kinderzulage je Kind
Drei Situationen

Für wen die Öffnung besonders zählt

Drei Situationen, in denen sich beim Altersvorsorgedepot etwas ändert.

  • EU-Bürger in Deutschland
    Wenn Sie hier leben und arbeiten, gelten für Sie dieselben Regeln wie für deutsche Staatsangehörige.
  • Grenzgänger
    Wohnsitz in Deutschland, Arbeit im Nachbarland. Diese Konstellation war bei Riester häufig ein Ausschlussgrund, beim Altersvorsorgedepot nicht mehr.
  • Ab 2028 geplant
    Eine Förderung soll auch möglich werden, wenn Sie im EU- oder EWR-Ausland leben. Voraussetzung ist eine Pflichtmitgliedschaft im dortigen Rentensystem sowie eine unbeschränkte oder fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.

Hinweis: Die genaue Förderberechtigung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen, im Zweifel mit steuerlicher Beratung.

Pendler im Fokus

Endlich auch für Grenzgänger

Ob Sie in die Schweiz, nach Österreich, Frankreich oder Luxemburg pendeln, spielt keine Rolle mehr. Bei der Riester-Rente fielen die meisten Grenzgänger durchs Raster, weil sie im Ausland arbeiten und nicht in die deutsche Rentenversicherung einzahlen, die dort die Grundvoraussetzung für die Förderung war. Beim Altersvorsorgedepot zählt das nicht. Entscheidend ist allein Ihr Wohnsitz in Deutschland und Ihre Steuerpflicht hier. Damit steht Ihnen dieselbe geförderte Vorsorge offen wie den Kolleginnen und Kollegen, die im Inland arbeiten.

Was sich gegenüber Riester ändert

Der Unterschied ist schnell erklärt. Früher hing die Förderung an der deutschen Rentenversicherung, und viele international Beschäftigte blieben deshalb außen vor. Heute zählt der Wohnsitz. Wer in Deutschland lebt und Steuern zahlt, ist dabei, EU-Bürger eingeschlossen. Aus einem alten Ausschlussgrund wird für viele der Einstieg.

Näher dran, als viele denken

Viele glauben, geförderte Altersvorsorge sei nur etwas für deutsche Staatsangehörige. Das stimmt nicht. Wer hier lebt, arbeitet und eine Steuererklärung abgibt, erfüllt die wichtigsten Voraussetzungen meist ohnehin. Der Nachweis läuft über die üblichen Steuerdaten, ein Extra-Antrag nur wegen der Staatsangehörigkeit ist nicht nötig.

Förderung berechnen

So viel Förderung bekommen Sie

Wie viel der Staat dazugibt, hängt von Ihrem Eigenbeitrag und Ihren Kindern ab, nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit. Genau darum geht es hier. Stellen Sie ein, ob Sie allein oder als Paar sparen und wie viele Kinder dazugehören, und Sie sehen sofort Ihre mögliche Förderung pro Jahr. Für EU-Bürger gilt dabei dasselbe wie für alle anderen. Das dauert keine Minute.

Ihre mögliche Förderung

Familienstand iSingle bekommt 540 € Grundzulage pro Jahr. Bei verheirateten Paaren erhält jeder eigene 540 € — beide AVD-Verträge zusammen also 1.080 €.
Kinder mit Kindergeldanspruch iPro Kind mit Kindergeldanspruch (bis 25 Jahre) gibt es 300 €/Jahr Kinderzulage. Voll bereits ab 25 €/Mo Eigenbeitrag.
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Mögliche Förderung pro Jahr
Erweiterte Berechnung Mit Einkommen, Rendite, Kosten, Inflation, Riester-Übertrag, ETF-Vergleich Auf die Warteliste Erfahren Sie als Erste:r, welche Anbieter starten

Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

Voraussetzungen

Sind Sie förderberechtigt?

Diese Punkte sollten auf Sie zutreffen:

  • Sie leben in Deutschland (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt)
  • Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig
  • Sie gehören zum förderberechtigten Personenkreis, etwa als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte oder Selbstständige
  • Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich
FAQ

Häufige Fragen

Nein. Die Förderung gilt auch für EU-Bürger. Entscheidend sind Ihr Wohnsitz und Ihre Steuerpflicht in Deutschland, nicht Ihre Staatsangehörigkeit.

 Ja. Wer in Deutschland lebt, aber im Nachbarland arbeitet, war bei der Riester-Rente oft ausgeschlossen. Beim Altersvorsorgedepot ist diese Gruppe ausdrücklich mitgedacht.

Ab 2028 ist eine Förderung auch für Personen geplant, die im EU- oder EWR-Ausland leben. Voraussetzung sind eine Pflichtmitgliedschaft im dortigen Rentensystem und eine unbeschränkte oder fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.

 Das angesparte Kapital bleibt Ihres. Bei einem Wegzug ins Ausland können sich die Förder- und Steuerfolgen aber ändern. Lassen Sie sich in diesem Fall vorab steuerlich beraten.