Frühstartrente-Rechner
Zehn Euro im Monat klingen nach wenig. Über zwölf Jahre sind es 1.440 Euro vom Staat, und wenn das Geld bis zur Rente investiert bleibt, wird daraus ein Vielfaches. Dieser Rechner zeigt Ihnen, was aus der Frühstartrente Ihres Kindes werden kann, mit und ohne eigene Aufstockung. Ein Hinweis vorweg. Das Gesetz ist noch nicht durch.
So viel kann aus 10 € werden
Wie viel aus der Frühstartrente wird, hängt am Alter Ihres Kindes und an dem, was Sie selbst dazugeben. Stellen Sie beides ein, und Sie sehen sofort das mögliche Kapital bis zum Rentenalter. Einfach ausprobieren.
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Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Methodik
Eingaben
Alter (18 – 66 J.), monatlicher Sparbetrag (0 – 500 €), Anzahl Kinder (0 – 6). Im erweiterten Modus zusätzlich Brutto-Jahreseinkommen und steuerliche Veranlagung.
Spardauer
Renteneintritt fest auf 67. Die Spardauer wird ab dem gesetzlichen AVD-Start (1.1.2027) gezählt, nicht ab heute — auch wer 2026 schon einen Antrag stellen würde, kann erst ab 2027 einzahlen.
jahre = max(1, rentenjahr − 2027)
Grundzulage §85 EStG
50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf die nächsten 1.440 € Eigenbeitrag. Förderhöchstgrenze 1.800 €/Jahr (= 150 €/Mo) ergibt max. 540 €/Jahr.
g2 = max(0, min(eigenJahr − 360, 1.440)) × 0,25
grundZulage = g1 + g2
Kinderzulage
300 €/Jahr pro Kind unter 25 mit Kindergeldanspruch. Voll ab 25 €/Mo Eigenbeitrag, linear gekürzt darunter. Für jedes Kind wird die Restanspruchsdauer einzeln berechnet (bis zum 25. Geburtstag); der Future-Value-Kalkül nutzt den Durchschnitt über die gesamte Spardauer.
kinderzulageAvg = (Σ 300 × wirkJahre_i) / spardauer × perKindFactor
Grenzsteuersatz §32a EStG (2026)
Amtliche Tarifformel nach Steuerfortentwicklungsgesetz. Bei Verheirateten Splitting (Halbierung des zvE), dann Soli 5,5 % aufgeschlagen, gekappt bei 49,5 %.
Sonderausgabenabzug §10a EStG
Eigenbeitrag (max. 1.800 €) plus Zulagen sind absetzbar. Günstigerprüfung: nur die Differenz zwischen Steuerabzug und ausgezahlten Zulagen wird zusätzlich erstattet.
steuervorteil = max(0, sonderausgaben × gs − zulagenGes)
Kapitalaufbau
Monatlich vorschüssige Verzinsung. AV-Kosten 0,5 % p.a. werden von der Bruttorendite abgezogen.
pmt = sparrate + zulagenGes / 12
fv = pmt × ((1 + r_m)^n − 1) / r_m × (1 + r_m)
Besteuerung bei Auszahlung §22 Nr. 5 EStG
Auszahlungen sind zu 100 % steuerpflichtig. Rentensteuersatz heuristisch geschätzt:
avNetto = fv × (1 − gsr)
Monatliche Rente
4 %-Entnahmeregel auf den Netto-Depotwert.
Renditeszenarien
Konservativ 3,0 %, Ausgewogen 5,5 %, Chancenorientiert 8,0 % — jeweils Bruttowerte, von denen 0,5 % AV-Kosten abgezogen werden.
Vereinfachungen
- Konstante Beiträge und Rendite über die Spardauer.
- Kein Berufseinsteigerbonus (200 € einmalig bei Sparern unter 25).
- Kindesalter wird nicht erfasst.
- Steuerrecht 2026 wird über die Laufzeit fortgeschrieben.
- Keine Inflationsbereinigung — nominale Werte.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Pro-Version mit individueller Rendite, Kostensatz, Inflation, Riester-Übertrag, Auszahlphase (Annuität / 4 %-Regel) und Vergleichschart AVD vs. ETF.
Spardauer
Wie Basis-Rechner: ab AVD-Start 2027 bis zum Renteneintritt mit 67. Beispiel mit 35 Jahren = 32 Jahre Spardauer.
Future Value
r_AVD = max(0; (Rendite − Kosten) / 12) pmt = Sparrate + Zulagen_Ø / 12 FV = pmt × ((1+r)^n − 1) / r × (1+r) + Riester × (1+r)^n
Riester wird als Einmalbetrag in Periode 0 mitgenommen und über die gesamte Spardauer verzinst.
ETF-Vergleich
Identisch zum Basis-Rechner: 0,2 % TER + 0,4 % Vorabpauschale-Drag, Sparerpauschbetrag 1.000 €/J., Steuer 18,46 %. Der Riester-Übertrag fließt nicht in den ETF-Pfad.
Inflation
Toggle „Real-Werte”. Default 2 % p.a. Berechnung selbst läuft nominal, Real-Anzeige via Deflator = (1+Inflation)^Spardauer.
Auszahlphase
Annuität: konstanter Monatsbetrag, Depot wird über Auszahldauer auf null gefahren. 4 %-Regel: 4 % des Startkapitals/Jahr in konstantem €-Betrag, Restkapital bleibt.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Vergleich AVD-Netto-Endkapital mit ungefördertem Aktien-ETF-Depot bei identischer Eigeneinzahlung. Beide Pfade rechnen mit derselben Brutto-Rendite.
Eingaben
Monatlicher Eigenbeitrag (0 – 500 €), Brutto-Jahreseinkommen (0 – 120.000 €), Laufzeit (1 – 49 Jahre), Rendite (3 – 10 % p.a.).
AVD-Pfad
Eigenbeitrag plus Zulagen/12 fließen monatlich ins Depot. Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug fließt nicht ein (kommt über die Steuererklärung zurück).
pmtAVD = sparrate + zulageJahr / 12
fvAVD = pmtAVD × ((1 + r/12)^(12·jahre) − 1) / (r/12) × (1 + r/12)
Bei Auszahlung wird das Endkapital nach §22 Nr. 5 EStG voll besteuert. Rentensteuersatz nach avs-Heuristik:
nettoAVD = fvAVD × (1 − gsr)
ETF-Pfad
Nur Eigenbeitrag, keine Zulagen. Bei Verkauf Abgeltungssteuer auf Kursgewinne mit 30 % Teilfreistellung für Aktien-ETFs nach §20 InvStG.
sparerpauschTotal = 1.000 € × jahre
steuerpflichtig = max(0, gewinneETF − sparerpauschTotal)
nettoETF = fvETF − steuerpflichtig × 0,1846
AVD-Vorteil
Differenz beider Netto-Endkapitale. Treiber ist nicht die Steuerseite (der AVD wird höher besteuert als der teilfreigestellte ETF), sondern das Zulagen-Wachstum.
Vereinfachungen
- Single ohne Kinder als feste Annahme.
- Identische Brutto-Rendite — reale ETF-Kosten (TER) werden nicht abgezogen.
- Keine Vorabpauschale, nur Endbesteuerung.
- Keine Inflationsbereinigung.
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Kompakter Vergleich AVD vs. ungefördertes Aktien-ETF-Depot bei gleicher Eigeneinzahlung. Drei Eingaben, Annahmen vereinfacht.
Eingaben
Monatlicher Eigenbeitrag (25 – 150 €), Brutto-Jahreseinkommen (20.000 – 60.000 €), Laufzeit (1 – 49 Jahre). Slider bewusst begrenzt: bis 150 €/Mo volle Grundzulage, bis 60.000 € bleibt der AVD steuerlich vorne.
Feste Annahmen
- Rendite: 7 % p.a. (MSCI World Langzeitmittel)
- Veranlagung: Single, keine Kinder
- AV-Depot-Kosten: nicht abgezogen
AVD-Pfad
Eigenbeitrag + Grundzulage/12 monatlich, vorschüssig verzinst. Auszahlung nach §22 Nr. 5 EStG voll besteuert (Rentensteuersatz heuristisch geschätzt: gs × 0,55, gekappt 14–30 %).
pmtAVD = sparrate + zulageJahr / 12
fvAVD = pmtAVD × ((1 + 0,07/12)^n − 1) / (0,07/12) × (1 + 0,07/12)
nettoAVD = fvAVD × (1 − gsr)
ETF-Pfad
Nur Eigenbeitrag, Abgeltungssteuer mit 30 % Teilfreistellung für Aktien-ETFs.
steuerpflichtig = max(0, gewinneETF − 1.000 € × jahre)
nettoETF = fvETF − steuerpflichtig × 0,1846
Vorteil
Der Vorteil entsteht primär durch das Zulagen-Wachstum — bei 150 €/Mo über 30 Jahre kompoundieren 16.200 € Zulagen-Einzahlungen zu rund 55.000 € im Depot.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Schätzt Ihre voraussichtliche Rentenlücke und die nötige private Sparrate über Entgeltpunkte, Inflation, Steuern und Lebenserwartung.
Gesetzliche Brutto-Rente
EP/Jahr = min( BruttoJahr / 51.944 €; 2,0 ) EP_total = EP/Jahr × (Renteneintritt − Berufsstart) Brutto_heute = EP_total × 42,52 € (Rentenwert ab Juli 2026)
Mit Rentensteigerung 1,7 % p.a. (langjähriger Schnitt) bis Renteneintritt nominal aufgezinst.
Brutto → Netto
KV/PV = Brutto × 11,6 % zvE = Brutto × 12 × 84 % − Grundfreibetrag (inflationsangepasst) Steuer = zvE × Grenzsteuersatz (§32a) × 0,6 Netto = Brutto − KV/PV − Steuer/12
Wunschrente und Lücke
Netto_heute = Brutto × 0,62 (Faustregel Stkl. I) Wunsch_heute = Netto × Wunsch% Wunsch_nom = Wunsch_heute × (1 + Inflation)^JahreBisRente Lücke_nom = max(0; Wunsch_nom − Netto_bei_Rente)
Benötigtes Kapital
Reale Rendite r* = (1+r_Rente)/(1+Inflation) − 1.
Kapitalverzehr: PV der monatlichen Lücke über Auszahldauer (Lebenserwartung − Renteneintritt) mit r*. Ewige Rente: Kapital = Lücke / (r*/12).
Sparrate
FV-Annuity-Due nach pmt aufgelöst: pmt = Kapital × r / ((1+r)^n − 1) / (1+r).
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Vereinfachte Endkapital-Schätzung aus monatlicher Sparrate und Laufzeit, inklusive AVD-Grundzulage.
Grundzulage (gestaffelt)
g1 = min(EigenJahr; 360) × 50 % g2 = max(0; min(EigenJahr − 360; 1.440)) × 25 % Grundzulage = g1 + g2 (max. 540 €/J.)
Bei 150 €/Mo Eigenbeitrag (= 1.800 €/J.) bekommen Sie die volle Zulage von 540 €.
Future Value
r = (5,5 % − 0,5 %) / 12 = 0,4167 %/Monat n = Laufzeit × 12 pmt = Sparrate + Zulage / 12 FV = pmt × ((1+r)^n − 1) / r × (1+r)
Annahmen
5,5 % p.a. Brutto-Rendite (mittleres Szenario AVD), 0,5 % p.a. Verwaltungskosten. Brutto-Endwert vor nachgelagerter Besteuerung — die exakte Netto-Auszahlung hängt vom persönlichen Rentensteuersatz ab und wird im Erweiterten Rechner abgebildet.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Berechnet die mögliche jährliche AVD-Förderung aus Familienstand und Anzahl Kinder.
Grundzulage
Jede förderberechtigte Person erhält bis zu 540 € pro Jahr. Voll ab 150 €/Mo Eigenbeitrag.
Single: 1 × 540 € = 540 € Paar: 2 × 540 € = 1.080 €
Beim Paar zahlen beide Personen in eigene AVD-Verträge ein und bekommen je 540 € Zulage.
Kinderzulage
300 € pro Kind und Jahr, voll ab 25 €/Mo Eigenbeitrag, endet automatisch mit dem 25. Geburtstag des Kindes.
Beispiele
Single + 0 Kinder: 540 € Single + 2 Kinder: 1.140 € Paar + 2 Kinder: 1.680 € Paar + 4 Kinder: 2.280 €
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Aus Depotvermögen und Entnahmerate werden monatlicher Auszahlbetrag (vor Steuern) und die Reichweite ohne weitere Rendite berechnet.
Monatliche Entnahme
Monatsbetrag = Vermögen × Rate / 12
Beispiel: 500.000 € × 4 % / 12 = 1.667 €/Monat.
Reichweite ohne weitere Rendite
Dauer = Vermögen / (Monatsbetrag × 12) = 100 / Rate (J.)
Bei 4 % Entnahmerate reicht das Vermögen also genau 25 Jahre, wenn keine Rendite mehr läuft. Bei 3 % entsprechend 33 Jahre, bei 5 % 20 Jahre.
Mit Marktrendite
In der Realität läuft das Depot in der Rentenphase weiter mit Rendite. Liegt die Marktrendite über der Entnahmerate, bleibt das Vermögen praktisch unverändert oder wächst weiter. Die Trinity-Studie (1998) zeigte, dass 4 % p.a. Entnahme in den meisten historischen 30-Jahres-Fenstern nachhaltig war.
Steuern
Bei der Auszahlung aus dem AVD fällt nachgelagerte Besteuerung an (§ 22 Nr. 5 EStG) — der hier angezeigte Wert ist Brutto vor Steuern. Der Erweiterte Rechner zeigt die Netto-Auszahlung individuell.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Zinseszins-Rechner zeigt, was aus einem monatlichen Sparbetrag bis zum Renteneintritt mit 67 werden kann. Modellannahme: 6 % p.a. Bruttorendite, Grundzulage automatisch berücksichtigt.
Eingaben
Startalter (18 – 60 J.) und monatlicher Sparbetrag (25 – 500 €). Anzahl Jahre bis Renteneintritt ergibt sich aus 67 − Alter.
Grundzulage §85 EStG
Voll ab 150 €/Mo (1.800 €/Jahr) mit 540 €/Jahr. Bei geringerem Beitrag proportional gekürzt.
Endkapital-Berechnung
Klassische Zukunftswert-Formel für regelmäßige Einzahlungen (Annuität nachschüssig), gerechnet auf Jahresbasis mit 6 % p.a. netto.
FV = gesamt × ((1 + 0,06)jahre − 1) / 0,06
Aufteilung Eigenbeitrag / Förderung / Rendite
Angezeigt wird die Herkunft des Endkapitals in drei Blöcken: was Sie selbst eingezahlt haben (kumuliert), was der Staat als Zulage beigetragen hat, und die reine Wertentwicklung durch Zinseszins.
foerderSumme = zulage × jahre
renditeGewinn = FV − eigenSumme − foerderSumme
Wichtige Vereinfachungen
Das Modell rechnet mit konstanter Rendite (6 % jedes Jahr), berücksichtigt keine Kinderzulagen, keine individuellen Steuervorteile, keine Depotkosten und keine Inflation. Für eine realistischere Modellierung nutzen Sie den erweiterten AVD-Rechner.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Warten-Rechner zeigt, wie viel Endkapital verloren geht, wenn der Sparbeginn verzögert wird. Modellannahmen: 150 €/Monat, Start ab 30 Jahren, bis 67, 6 % p.a. Rendite.
Eingabe
Wartejahre (0 – 15 J.). Alle anderen Parameter sind für den Vergleich fixiert.
Grundzulage §85 EStG
Konstant 540 €/Jahr — die vollen Zulagen, da der Beitrag über 150 €/Mo liegt.
Endkapital bei sofortigem Start
jahre_voll = 67 − 30 = 37
FVvoll = 2.340 × ((1 + 0,06)37 − 1) / 0,06
Endkapital nach Wartejahren
FVjetzt = 2.340 × ((1 + 0,06)jahre − 1) / 0,06
Die Kosten des Wartens
Das Ergebnis zeigt anschaulich den Zinseszins-Effekt: die letzten Jahre der Ansparphase sind besonders wertvoll, weil das bereits angesparte Kapital darin mehrfach verzinst wird.
Beispiel: 5 Jahre warten
Ohne Warten (Start mit 30): ca. 300.000 € Endkapital mit 67. Mit 5 Jahren Warten (Start mit 35): ca. 220.000 €. Kosten des Wartens: ca. 80.000 € — nur weil 5 der 37 möglichen Sparjahre am Anfang fehlen.
Wichtige Vereinfachungen
Das Modell rechnet mit konstanter Rendite (6 % jedes Jahr), berücksichtigt keine Kinderzulagen, keine individuellen Steuervorteile, keine Depotkosten und keine Inflation. Für eine realistischere Modellierung nutzen Sie den erweiterten AVD-Rechner.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Frühstart-Rente-Rechner (Light) schätzt Endkapital und monatliche Zusatzrente aus der Frühstart-Rente nach BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026. Modellannahme: 6 % p.a. Bruttorendite, keine Depotkosten, Auszahlung ab 65.
Eingaben
Alter des Kindes (0 – 17 J.) und monatlicher Elternbeitrag (0 – 500 €). Kinder unter 6 werden ab dem 6. Geburtstag gerechnet.
Staatlicher Beitrag
Nach § 1 des Referentenentwurfs zahlt der Bund pro Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 €/Monat (= 120 €/Jahr) in ein individuelles Altersvorsorgedepot.
n1 = 18 − max(alter, 6)
Elternbeitrag
Freiwilliger Zusatzbeitrag der Eltern, parallel zur staatlichen Zahlung bis zum 18. Lebensjahr, steuerfrei im Depot verzinst.
Endkapital am 18. Geburtstag
Zukunftswert-Formel (nachschüssige Jahres-Annuität) bis zum 18. Geburtstag, r = 6 % p.a.
elternFV18 = elternJahr × ((1 + 0,06)n1 − 1) / 0,06
Verzinsung von 18 bis 65
Nach dem 18. Geburtstag entfällt der staatliche Beitrag. Ohne Weiterzahlung verzinst sich das vorhandene Kapital nur noch. Für Weiterzahlungen und individuelle Annahmen nutzen Sie die Pro-Version.
FV65 = (staatFV18 + elternFV18) × (1 + 0,06)47
Was nicht berücksichtigt wird
Inflation, Marktvolatilität, individuelle Rentensteuer, Krankenversicherungsbeiträge auf die Auszahlung. Bruttowert vor nachgelagerter Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.
Modellrechnung nach BMF-Referentenentwurf Juli 2026. Keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Frühstart-Rente-Rechner Pro schätzt Endkapital und monatliche Zusatzrente aus der Frühstart-Rente nach BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026. Mit individuellen Annahmen: Rendite, Depotkosten, Weiterzahlung ab 18, Einmalanlage, Renteneintritt.
Eingaben
| Aktuelles Alter des Kindes | 0 – 17 Jahre |
| Monatlicher Elternbeitrag | 0 – 570 €/Mo (Grenze 6.840 €/Jahr) |
| Weiterzahlung ab 18 | 0 – 500 €/Mo |
| Einmalanlage zum Start | 0 – 10.000 € |
| Erwartete Rendite | 3 – 8 % p.a. |
| Depotkosten p.a. | 0 – 1,5 % |
| Renteneintritt | 65 – 70 Jahre |
Staatlicher Beitrag
Nach § 1 des Referentenentwurfs zahlt der Bund pro Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 €/Monat (= 120 €/Jahr) in ein individuelles Altersvorsorgedepot.
n1 = 18 − max(alter, 6)
Elternbeitrag und Weiterzahlung
Freiwillige Zusatzbeiträge der Eltern bis 6.840 € pro Jahr, parallel zur staatlichen Zahlung ab dem 6. Geburtstag. Ab 18 kann das Kind selbst weitersparen.
weiterJahr = weiterMonatlich × 12
Netto-Rendite
Von der Brutto-Rendite werden die Depotkosten abgezogen.
Endkapital bei Renteneintritt
staatFV18 = staatJahr × ((1 + r)n1 − 1) / r
elternFV18 = elternJahr × ((1 + r)n1 − 1) / r
FVrent = (staatFV18 + elternFV18) × (1 + r)n2 + weiterJahr × ((1 + r)n2 − 1) / r + einmal × (1 + r)n1 + n2
Monatliche Rente (4-%-Regel)
Nachhaltige Entnahme basierend auf der Trinity-Studie: 4 % des Endkapitals pro Jahr.
Auszahlung und Besteuerung
Auszahlung ist frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich. Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei. Bei Auszahlung greift die nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. Der Rechner zeigt den Bruttowert.
Was nicht berücksichtigt wird
- Inflation über die gesamte Laufzeit (Kaufkraftverlust bis 65).
- Marktvolatilität und Sequenz-Risiko in der Auszahlphase.
- Individuelle Steuersätze und Krankenversicherungsbeiträge auf die Rente.
- Nachträgliche Berücksichtigung älterer Jahrgänge ab 2029.
- Änderungen des Gesetzentwurfs im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Modellrechnung nach BMF-Referentenentwurf Juli 2026. Keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Rechtlicher Hinweis
Unverbindliche Modellrechnung, die ausschließlich der allgemeinen Veranschaulichung möglicher Wertentwicklungen dient und keine individuelle Beratung ersetzt. Dieser Rechner stellt keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung, keine Finanzberatung und keine sonstige rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall dar. Er berücksichtigt weder Ihre persönliche finanzielle Situation noch Ihre individuellen Anlageziele, Ihre Risikobereitschaft oder Ihre steuerlichen Verhältnisse. Die angezeigten Ergebnisse sind kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Abschluss eines bestimmten Finanz-, Vorsorge- oder Versicherungsprodukts. Ziehen Sie vor einer Anlage- oder Vorsorgeentscheidung eine qualifizierte, unabhängige Beratung hinzu.
Alle dargestellten Beträge, Verläufe und Endwerte sind hypothetische Modellwerte auf Grundlage der von Ihnen eingegebenen bzw. voreingestellten Annahmen. Es handelt sich nicht um eine Prognose, Garantie oder Zusicherung einer tatsächlichen künftigen Wertentwicklung.
Soweit der Berechnung historische Wertentwicklungen, Durchschnittsrenditen oder Indexdaten zugrunde liegen oder diese zu Vergleichszwecken herangezogen werden, gilt: Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Die Berechnung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieses Rechners oder dem Vertrauen auf die dargestellten Ergebnisse entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Rechenbeispiele · Frühstart-Rente
Acht Kinderprofile mit dem geschätzten Endkapital am 65. Geburtstag. Basis: 5,7 % Netto-Rendite p. a. (6 % Brutto abzgl. 0,3 % Depotkosten), 10 € Staatsbeitrag vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Elternbeiträge parallel dazu.
| Profil | Alter Kind | Eltern-Beitrag | Staatsanteil bis 18 | Endkapital mit 65 |
|---|---|---|---|---|
| Baby, nur Staat | 0 Jahre | 0 €/Mo | 1.440 € | ca. 27.000 € |
| Baby + Sparkonto | 0 Jahre | 25 €/Mo | 1.440 € | ca. 94.000 € |
| Kindergartenkind | 6 Jahre | 50 €/Mo | 1.440 € | ca. 162.000 € |
| Grundschulkind, aktiv | 6 Jahre | 100 €/Mo | 1.440 € | ca. 296.000 € |
| Mittelstufe | 10 Jahre | 50 €/Mo | 960 € | ca. 96.000 € |
| Teenager | 12 Jahre | 100 €/Mo | 720 € | ca. 124.000 € |
| Späteinstieg | 14 Jahre | 200 €/Mo | 480 € | ca. 149.000 € |
| Kurzstrecke | 16 Jahre | 300 €/Mo | 240 € | ca. 104.000 € |
Werte brutto vor Rentensteuer. Bei Auszahlung ab 65 greift die nachgelagerte Besteuerung. Vollständige Methodik: siehe Methodik-Popup.
Wo das Gesetz gerade steht
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zum Frühstartrentengesetz am 12. August 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, geplant ist der Abschluss des Verfahrens noch in diesem Jahr. Inkrafttreten soll zum 1. Januar 2027 sein, gemeinsam mit dem Altersvorsorgedepot.
Der Staat zahlt zehn Euro im Monat je Kind, vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Voraussetzung ist der erste Wohnsitz im Inland. Das Geld fließt in ein Standarddepot bei einem privaten Anbieter Ihrer Wahl. Für dieses Standardprodukt gilt ein Kostendeckel von einem Prozent, und bis zur Volljährigkeit dürfen überhaupt keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
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Häufige Fragen
Wie rechnet der Frühstartrente-Rechner?
Er nimmt drei Größen zusammen. Die zehn Euro vom Staat, Ihre freiwillige Aufstockung und eine angenommene Rendite. Die lässt er bis zum Rentenalter wachsen. Am Ende steht das mögliche Endkapital, aufgeteilt nach Staatsanteil, Eigenbeitrag und Rendite.
Warum wird der staatliche Anteil separat ausgewiesen?
Damit Sie sehen, was tatsächlich vom Staat kommt und was aus Ihrer eigenen Tasche. Die 1.440 Euro Förderung wirken über Jahrzehnte stark, machen am Endkapital aber meist den kleineren Teil aus. Diese Ehrlichkeit ist uns wichtiger als eine große Zahl.
Warum ändert sich das Ergebnis so stark, wenn ich das Alter meines Kindes verstelle?
Weil zwei Dinge gleichzeitig passieren. Bei einem älteren Kind bleiben weniger Jahre staatlicher Förderung übrig, und gleichzeitig verkürzt sich die Zeit, in der der Zinseszins arbeiten kann. Beides zusammen wirkt überproportional.
Was bedeutet „Weiterzahlung ab 18"?
Gemeint ist der Betrag, den Ihr Kind ab dem 18. Geburtstag selbst einzahlt. Setzen Sie ihn auf null, wenn nach der Volljährigkeit nur noch die Verzinsung laufen soll. Ab 18 geht das Depot ohnehin in die geförderte private Altersvorsorge über.
Sind die angezeigten Werte vor oder nach Steuern?
Die Werte sind vor Steuern. Bei der Auszahlung ab 65 greift die nachgelagerte Besteuerung, der Nettobetrag liegt also darunter. Wie hoch der Abzug ausfällt, hängt vom Steuersatz Ihres Kindes im Ruhestand ab. Und den kann heute niemand seriös schätzen.
Welche Rendite ist voreingestellt, und ist sie realistisch?
Voreingestellt sind sechs Prozent im Jahr. Breit gestreute Aktienportfolios haben historisch zwischen 7 und 8 Prozent gebracht, wir liegen also bewusst darunter. Über sechzig Jahre macht schon ein Prozentpunkt einen enormen Betrag aus.
Warum rechnet der Rechner bis 65 und nicht bis 67?
Weil das Geld frühestens mit 65 verfügbar ist. So sieht es der Regierungsentwurf vom 12. August 2026 vor. Wer später in Rente geht, hat entsprechend mehr Kapital angesammelt.