Für wen eignet sich das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist für unterschiedliche Lebenssituationen und Einkommensgruppen attraktiv sein. Je nach persönlicher Ausgangslage stehen dabei unterschiedliche Vorteile im Vordergrund.
Ein Depot für viele Lebenssituationen
Das Altersvorsorgedepot passt zu ganz unterschiedlichen Sparern. Berufseinsteiger haben viel Ansparzeit und nutzen den Zinseszins. Familien mit Kindern bekommen durch die Kinderzulagen mehr Förderung. Besserverdiener profitieren vor allem von den Steuervorteilen. Für Riester-Wechsler ist es oft die günstigere und modernere Alternative. Selbständigebauen sich damit eine eigene Vorsorge auf, ältere Arbeitnehmer nutzen die letzten Jahre vor der Rente und für Geringverdiener wirkt die staatliche Förderung besonders stark.
Welche Vorteile im Vordergrund stehen, hängt also von Ihrer Situation ab. Im Folgenden zeigen wir, für wen sich das Depot besonders lohnt und welche Stärken für alle gelten.
Junge Leute (20–35 Jahre)
Der wichtigste Faktor beim Sparen ist die Zeit und davon haben junge Anleger reichlich. Über vier Jahrzehnte arbeitet nicht nur das eingezahlte Geld, sondern auch die Erträge, die es abwirft. Genau auf solchen langen Strecken wird der Zinseszins richtig groß.
Die Förderung läuft vom ersten Beitrag an mit und bleibt damit ebenfalls jahrzehntelang investiert. Und Kursrückschläge? In dieser Lebensphase sind sie selten ein echtes Problem. Wer noch vierzig Jahre vor sich hat, sitzt eine schwache Börsenphase aus, ohne dass sie am Ergebnis viel ändert.
Vorteile für Junge Leute / Berufseinsteiger
Sehr langer Anlagehorizont
Zinseszins, der über Jahrzehnte arbeitet
Förderung schon ab der ersten Einzahlung
Schwankungen lassen sich aussitzen
Familien mit Kindern
Bei Familien dreht sich fast alles um die Kinderzulagen. Jedes Kind erhöht den Betrag, der tatsächlich investiert wird, ohne dass die Eltern dafür mehr aus eigener Tasche zahlen müssen. Das ist gerade dann viel wert, wenn das Geld ohnehin knapp ist, weil Betreuung, eine größere Wohnung und der Alltag schon genug kosten.
Für viele Familien ist das Altersvorsorgedepot deshalb eine der wenigen realistischen Möglichkeiten, neben der gesetzlichen Rente überhaupt etwas aufzubauen. Wer später mehr Beweglichkeit braucht, kombiniert es mit einem frei verfügbaren ETF-Depot.
Vorteile für Familien mit Kindern
Zusätzliche Kinderzulagen erhöhen die Sparleistung
Mehr investiertes Kapital ohne höheren Eigenanteil
Vorsorge bleibt trotz hoher laufender Ausgaben machbar
Kombinierbar mit einem freien ETF-Depot
Vorteile, von denen alle profitieren
Besserverdiener
Wer gut verdient, kann mehr zur Seite legen und holt zugleich am meisten aus den steuerlichen Vorteilen heraus. Der Bedarf ist hier oft am höchsten. Die gesetzliche Rente ersetzt bei hohen Einkommen nur einen kleinen Teil dessen, was man gewohnt ist.
Meist ist das Altersvorsorgedepot in dieser Gruppe nicht die einzige Vorsorge, sondern eine Ergänzung zu betrieblicher Altersvorsorge oder einem eigenen Wertpapierdepot. Interessant ist außerdem, dass man über die geförderten Beiträge hinaus weiter einzahlen kann.
Vorteile für Besserverdiener
Steuervorteile, die bei höherem Einkommen besonders wirken
Zusätzlicher Vermögensaufbau neben anderen Vorsorgelösungen
Möglichkeit ungeförderter Zuzahlungen
Langfristige Nutzung von Kapitalmarktrenditen
Ergänzung zu betrieblicher Altersvorsorge und ETF-Depot
Riester-Wechsler
Wer schon einen Riester-Vertrag hat, sollte genau hinsehen. Viele dieser Verträge kosten zu viel und bringen zu wenig. Genau an diesen beiden Schwächen setzt das Altersvorsorgedepot an. Mit ETFs sind die Renditechancen höher, die Kosten meist niedriger, und man sieht jederzeit, was mit dem Geld passiert.
Beim förderunschädlichen Wechsel bleiben die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile übrigens erhalten. Man gibt also nichts auf, was schon aufgebaut wurde.
Vorteile für Riester-Wechsler
Höhere Renditechancen durch ETF-Anlagen
Meist geringere Kosten als beim Altvertrag
Erhalt bisheriger Förderungen
Mehr Transparenz über die Kapitalanlage
Frauen
Frauen bekommen im Schnitt deutlich weniger Rente als Männer. Teilzeit, Familienpausen und niedrigere Löhne hinterlassen über die Jahre eine spürbare Lücke. Genau hier setzt das Altersvorsorgedepot an, weil es kleine Beiträge hoch fördert und flexibel genug für schwankende Einkommen bleibt.
Besonders die Kinderzulagen wirken. Jedes Kind bringt zusätzliche Förderung, ohne dass mehr aus eigener Tasche nötig ist, und in der Familienpause lassen sich die Beiträge pausieren und beim Wiedereinstieg unkompliziert wieder hochfahren.
Hohe Förderquote schon bei kleinen Beiträgen
Kinderzulagen, die die Rentenlücke verkleinern
Flexibel bei Teilzeit, Pausen und Wiedereinstieg
Selbständige
Selbständige stehen bei der Altersvorsorge unter besonderem Druck. Oft haben sie keine oder kaum Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Was sie fürs Alter zurücklegen, müssen sie selbst auf die Beine stellen.
Hier kann das Altersvorsorgedepot ein eigenes Standbein werden. Es ist kapitalmarktorientiert, wird staatlich gefördert und lässt sich an schwankende Einkünfte anpassen. Bei vielen ergänzt es, was an Vorsorge schon da ist, etwa Immobilien oder Werte im eigenen Unternehmen.
Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge
Hohe Flexibilität bei der Vermögensplanung
Kapitalmarktorientierter Vermögensaufbau
Langfristige Vermögenssicherung
Berechnen Sie Ihren persönlichen Vorteil
Mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner sehen Sie in wenigen Schritten, wie sich staatliche Förderung, Sparbeitrag und Kapitalmarktrendite über die Jahre auf Ihr Endkapital auswirken.
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Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
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Methodik
Eingaben
Alter (18 – 66 J.), monatlicher Sparbetrag (0 – 500 €), Anzahl Kinder (0 – 6). Im erweiterten Modus zusätzlich Brutto-Jahreseinkommen und steuerliche Veranlagung.
Spardauer
Renteneintritt fest auf 67. Die Spardauer wird ab dem gesetzlichen AVD-Start (1.1.2027) gezählt, nicht ab heute — auch wer 2026 schon einen Antrag stellen würde, kann erst ab 2027 einzahlen.
jahre = max(1, rentenjahr − 2027)
Grundzulage §85 EStG
50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf die nächsten 1.440 € Eigenbeitrag. Förderhöchstgrenze 1.800 €/Jahr (= 150 €/Mo) ergibt max. 540 €/Jahr.
g2 = max(0, min(eigenJahr − 360, 1.440)) × 0,25
grundZulage = g1 + g2
Kinderzulage
300 €/Jahr pro Kind unter 25 mit Kindergeldanspruch. Voll ab 25 €/Mo Eigenbeitrag, linear gekürzt darunter. Für jedes Kind wird die Restanspruchsdauer einzeln berechnet (bis zum 25. Geburtstag); der Future-Value-Kalkül nutzt den Durchschnitt über die gesamte Spardauer.
kinderzulageAvg = (Σ 300 × wirkJahre_i) / spardauer × perKindFactor
Grenzsteuersatz §32a EStG (2026)
Amtliche Tarifformel nach Steuerfortentwicklungsgesetz. Bei Verheirateten Splitting (Halbierung des zvE), dann Soli 5,5 % aufgeschlagen, gekappt bei 49,5 %.
Sonderausgabenabzug §10a EStG
Eigenbeitrag (max. 1.800 €) plus Zulagen sind absetzbar. Günstigerprüfung: nur die Differenz zwischen Steuerabzug und ausgezahlten Zulagen wird zusätzlich erstattet.
steuervorteil = max(0, sonderausgaben × gs − zulagenGes)
Kapitalaufbau
Monatlich vorschüssige Verzinsung. AV-Kosten 0,5 % p.a. werden von der Bruttorendite abgezogen.
pmt = sparrate + zulagenGes / 12
fv = pmt × ((1 + r_m)^n − 1) / r_m × (1 + r_m)
Besteuerung bei Auszahlung §22 Nr. 5 EStG
Auszahlungen sind zu 100 % steuerpflichtig. Rentensteuersatz heuristisch geschätzt:
avNetto = fv × (1 − gsr)
Monatliche Rente
4 %-Entnahmeregel auf den Netto-Depotwert.
Renditeszenarien
Konservativ 3,0 %, Ausgewogen 5,5 %, Chancenorientiert 8,0 % — jeweils Bruttowerte, von denen 0,5 % AV-Kosten abgezogen werden.
Vereinfachungen
- Konstante Beiträge und Rendite über die Spardauer.
- Kein Berufseinsteigerbonus (200 € einmalig bei Sparern unter 25).
- Kindesalter wird nicht erfasst.
- Steuerrecht 2026 wird über die Laufzeit fortgeschrieben.
- Keine Inflationsbereinigung — nominale Werte.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Pro-Version mit individueller Rendite, Kostensatz, Inflation, Riester-Übertrag, Auszahlphase (Annuität / 4 %-Regel) und Vergleichschart AVD vs. ETF.
Spardauer
Wie Basis-Rechner: ab AVD-Start 2027 bis zum Renteneintritt mit 67. Beispiel mit 35 Jahren = 32 Jahre Spardauer.
Future Value
r_AVD = max(0; (Rendite − Kosten) / 12) pmt = Sparrate + Zulagen_Ø / 12 FV = pmt × ((1+r)^n − 1) / r × (1+r) + Riester × (1+r)^n
Riester wird als Einmalbetrag in Periode 0 mitgenommen und über die gesamte Spardauer verzinst.
ETF-Vergleich
Identisch zum Basis-Rechner: 0,2 % TER + 0,4 % Vorabpauschale-Drag, Sparerpauschbetrag 1.000 €/J., Steuer 18,46 %. Der Riester-Übertrag fließt nicht in den ETF-Pfad.
Inflation
Toggle „Real-Werte”. Default 2 % p.a. Berechnung selbst läuft nominal, Real-Anzeige via Deflator = (1+Inflation)^Spardauer.
Auszahlphase
Annuität: konstanter Monatsbetrag, Depot wird über Auszahldauer auf null gefahren. 4 %-Regel: 4 % des Startkapitals/Jahr in konstantem €-Betrag, Restkapital bleibt.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Vergleich AVD-Netto-Endkapital mit ungefördertem Aktien-ETF-Depot bei identischer Eigeneinzahlung. Beide Pfade rechnen mit derselben Brutto-Rendite.
Eingaben
Monatlicher Eigenbeitrag (0 – 500 €), Brutto-Jahreseinkommen (0 – 120.000 €), Laufzeit (1 – 49 Jahre), Rendite (3 – 10 % p.a.).
AVD-Pfad
Eigenbeitrag plus Zulagen/12 fließen monatlich ins Depot. Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug fließt nicht ein (kommt über die Steuererklärung zurück).
pmtAVD = sparrate + zulageJahr / 12
fvAVD = pmtAVD × ((1 + r/12)^(12·jahre) − 1) / (r/12) × (1 + r/12)
Bei Auszahlung wird das Endkapital nach §22 Nr. 5 EStG voll besteuert. Rentensteuersatz nach avs-Heuristik:
nettoAVD = fvAVD × (1 − gsr)
ETF-Pfad
Nur Eigenbeitrag, keine Zulagen. Bei Verkauf Abgeltungssteuer auf Kursgewinne mit 30 % Teilfreistellung für Aktien-ETFs nach §20 InvStG.
sparerpauschTotal = 1.000 € × jahre
steuerpflichtig = max(0, gewinneETF − sparerpauschTotal)
nettoETF = fvETF − steuerpflichtig × 0,1846
AVD-Vorteil
Differenz beider Netto-Endkapitale. Treiber ist nicht die Steuerseite (der AVD wird höher besteuert als der teilfreigestellte ETF), sondern das Zulagen-Wachstum.
Vereinfachungen
- Single ohne Kinder als feste Annahme.
- Identische Brutto-Rendite — reale ETF-Kosten (TER) werden nicht abgezogen.
- Keine Vorabpauschale, nur Endbesteuerung.
- Keine Inflationsbereinigung.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Kompakter Vergleich AVD vs. ungefördertes Aktien-ETF-Depot bei gleicher Eigeneinzahlung. Drei Eingaben, Annahmen vereinfacht.
Eingaben
Monatlicher Eigenbeitrag (25 – 150 €), Brutto-Jahreseinkommen (20.000 – 60.000 €), Laufzeit (1 – 49 Jahre). Slider bewusst begrenzt: bis 150 €/Mo volle Grundzulage, bis 60.000 € bleibt der AVD steuerlich vorne.
Feste Annahmen
- Rendite: 7 % p.a. (MSCI World Langzeitmittel)
- Veranlagung: Single, keine Kinder
- AV-Depot-Kosten: nicht abgezogen
AVD-Pfad
Eigenbeitrag + Grundzulage/12 monatlich, vorschüssig verzinst. Auszahlung nach §22 Nr. 5 EStG voll besteuert (Rentensteuersatz heuristisch geschätzt: gs × 0,55, gekappt 14–30 %).
pmtAVD = sparrate + zulageJahr / 12
fvAVD = pmtAVD × ((1 + 0,07/12)^n − 1) / (0,07/12) × (1 + 0,07/12)
nettoAVD = fvAVD × (1 − gsr)
ETF-Pfad
Nur Eigenbeitrag, Abgeltungssteuer mit 30 % Teilfreistellung für Aktien-ETFs.
steuerpflichtig = max(0, gewinneETF − 1.000 € × jahre)
nettoETF = fvETF − steuerpflichtig × 0,1846
Vorteil
Der Vorteil entsteht primär durch das Zulagen-Wachstum — bei 150 €/Mo über 30 Jahre kompoundieren 16.200 € Zulagen-Einzahlungen zu rund 55.000 € im Depot.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Schätzt Ihre voraussichtliche Rentenlücke und die nötige private Sparrate über Entgeltpunkte, Inflation, Steuern und Lebenserwartung.
Gesetzliche Brutto-Rente
EP/Jahr = min( BruttoJahr / 51.944 €; 2,0 ) EP_total = EP/Jahr × (Renteneintritt − Berufsstart) Brutto_heute = EP_total × 42,52 € (Rentenwert ab Juli 2026)
Mit Rentensteigerung 1,7 % p.a. (langjähriger Schnitt) bis Renteneintritt nominal aufgezinst.
Brutto → Netto
KV/PV = Brutto × 11,6 % zvE = Brutto × 12 × 84 % − Grundfreibetrag (inflationsangepasst) Steuer = zvE × Grenzsteuersatz (§32a) × 0,6 Netto = Brutto − KV/PV − Steuer/12
Wunschrente und Lücke
Netto_heute = Brutto × 0,62 (Faustregel Stkl. I) Wunsch_heute = Netto × Wunsch% Wunsch_nom = Wunsch_heute × (1 + Inflation)^JahreBisRente Lücke_nom = max(0; Wunsch_nom − Netto_bei_Rente)
Benötigtes Kapital
Reale Rendite r* = (1+r_Rente)/(1+Inflation) − 1.
Kapitalverzehr: PV der monatlichen Lücke über Auszahldauer (Lebenserwartung − Renteneintritt) mit r*. Ewige Rente: Kapital = Lücke / (r*/12).
Sparrate
FV-Annuity-Due nach pmt aufgelöst: pmt = Kapital × r / ((1+r)^n − 1) / (1+r).
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Vereinfachte Endkapital-Schätzung aus monatlicher Sparrate und Laufzeit, inklusive AVD-Grundzulage.
Grundzulage (gestaffelt)
g1 = min(EigenJahr; 360) × 50 % g2 = max(0; min(EigenJahr − 360; 1.440)) × 25 % Grundzulage = g1 + g2 (max. 540 €/J.)
Bei 150 €/Mo Eigenbeitrag (= 1.800 €/J.) bekommen Sie die volle Zulage von 540 €.
Future Value
r = (5,5 % − 0,5 %) / 12 = 0,4167 %/Monat n = Laufzeit × 12 pmt = Sparrate + Zulage / 12 FV = pmt × ((1+r)^n − 1) / r × (1+r)
Annahmen
5,5 % p.a. Brutto-Rendite (mittleres Szenario AVD), 0,5 % p.a. Verwaltungskosten. Brutto-Endwert vor nachgelagerter Besteuerung — die exakte Netto-Auszahlung hängt vom persönlichen Rentensteuersatz ab und wird im Erweiterten Rechner abgebildet.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Berechnet die mögliche jährliche AVD-Förderung aus Familienstand und Anzahl Kinder.
Grundzulage
Jede förderberechtigte Person erhält bis zu 540 € pro Jahr. Voll ab 150 €/Mo Eigenbeitrag.
Single: 1 × 540 € = 540 € Paar: 2 × 540 € = 1.080 €
Beim Paar zahlen beide Personen in eigene AVD-Verträge ein und bekommen je 540 € Zulage.
Kinderzulage
300 € pro Kind und Jahr, voll ab 25 €/Mo Eigenbeitrag, endet automatisch mit dem 25. Geburtstag des Kindes.
Beispiele
Single + 0 Kinder: 540 € Single + 2 Kinder: 1.140 € Paar + 2 Kinder: 1.680 € Paar + 4 Kinder: 2.280 €
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Aus Depotvermögen und Entnahmerate werden monatlicher Auszahlbetrag (vor Steuern) und die Reichweite ohne weitere Rendite berechnet.
Monatliche Entnahme
Monatsbetrag = Vermögen × Rate / 12
Beispiel: 500.000 € × 4 % / 12 = 1.667 €/Monat.
Reichweite ohne weitere Rendite
Dauer = Vermögen / (Monatsbetrag × 12) = 100 / Rate (J.)
Bei 4 % Entnahmerate reicht das Vermögen also genau 25 Jahre, wenn keine Rendite mehr läuft. Bei 3 % entsprechend 33 Jahre, bei 5 % 20 Jahre.
Mit Marktrendite
In der Realität läuft das Depot in der Rentenphase weiter mit Rendite. Liegt die Marktrendite über der Entnahmerate, bleibt das Vermögen praktisch unverändert oder wächst weiter. Die Trinity-Studie (1998) zeigte, dass 4 % p.a. Entnahme in den meisten historischen 30-Jahres-Fenstern nachhaltig war.
Steuern
Bei der Auszahlung aus dem AVD fällt nachgelagerte Besteuerung an (§ 22 Nr. 5 EStG) — der hier angezeigte Wert ist Brutto vor Steuern. Der Erweiterte Rechner zeigt die Netto-Auszahlung individuell.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Zinseszins-Rechner zeigt, was aus einem monatlichen Sparbetrag bis zum Renteneintritt mit 67 werden kann. Modellannahme: 6 % p.a. Bruttorendite, Grundzulage automatisch berücksichtigt.
Eingaben
Startalter (18 – 60 J.) und monatlicher Sparbetrag (25 – 500 €). Anzahl Jahre bis Renteneintritt ergibt sich aus 67 − Alter.
Grundzulage §85 EStG
Voll ab 150 €/Mo (1.800 €/Jahr) mit 540 €/Jahr. Bei geringerem Beitrag proportional gekürzt.
Endkapital-Berechnung
Klassische Zukunftswert-Formel für regelmäßige Einzahlungen (Annuität nachschüssig), gerechnet auf Jahresbasis mit 6 % p.a. netto.
FV = gesamt × ((1 + 0,06)jahre − 1) / 0,06
Aufteilung Eigenbeitrag / Förderung / Rendite
Angezeigt wird die Herkunft des Endkapitals in drei Blöcken: was Sie selbst eingezahlt haben (kumuliert), was der Staat als Zulage beigetragen hat, und die reine Wertentwicklung durch Zinseszins.
foerderSumme = zulage × jahre
renditeGewinn = FV − eigenSumme − foerderSumme
Wichtige Vereinfachungen
Das Modell rechnet mit konstanter Rendite (6 % jedes Jahr), berücksichtigt keine Kinderzulagen, keine individuellen Steuervorteile, keine Depotkosten und keine Inflation. Für eine realistischere Modellierung nutzen Sie den erweiterten AVD-Rechner.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Warten-Rechner zeigt, wie viel Endkapital verloren geht, wenn der Sparbeginn verzögert wird. Modellannahmen: 150 €/Monat, Start ab 30 Jahren, bis 67, 6 % p.a. Rendite.
Eingabe
Wartejahre (0 – 15 J.). Alle anderen Parameter sind für den Vergleich fixiert.
Grundzulage §85 EStG
Konstant 540 €/Jahr — die vollen Zulagen, da der Beitrag über 150 €/Mo liegt.
Endkapital bei sofortigem Start
jahre_voll = 67 − 30 = 37
FVvoll = 2.340 × ((1 + 0,06)37 − 1) / 0,06
Endkapital nach Wartejahren
FVjetzt = 2.340 × ((1 + 0,06)jahre − 1) / 0,06
Die Kosten des Wartens
Das Ergebnis zeigt anschaulich den Zinseszins-Effekt: die letzten Jahre der Ansparphase sind besonders wertvoll, weil das bereits angesparte Kapital darin mehrfach verzinst wird.
Beispiel: 5 Jahre warten
Ohne Warten (Start mit 30): ca. 300.000 € Endkapital mit 67. Mit 5 Jahren Warten (Start mit 35): ca. 220.000 €. Kosten des Wartens: ca. 80.000 € — nur weil 5 der 37 möglichen Sparjahre am Anfang fehlen.
Wichtige Vereinfachungen
Das Modell rechnet mit konstanter Rendite (6 % jedes Jahr), berücksichtigt keine Kinderzulagen, keine individuellen Steuervorteile, keine Depotkosten und keine Inflation. Für eine realistischere Modellierung nutzen Sie den erweiterten AVD-Rechner.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Frühstart-Rente-Rechner (Light) schätzt Endkapital und monatliche Zusatzrente aus der Frühstart-Rente nach BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026. Modellannahme: 6 % p.a. Bruttorendite, keine Depotkosten, Auszahlung ab 65.
Eingaben
Alter des Kindes (0 – 17 J.) und monatlicher Elternbeitrag (0 – 500 €). Kinder unter 6 werden ab dem 6. Geburtstag gerechnet.
Staatlicher Beitrag
Nach § 1 des Referentenentwurfs zahlt der Bund pro Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 €/Monat (= 120 €/Jahr) in ein individuelles Altersvorsorgedepot.
n1 = 18 − max(alter, 6)
Elternbeitrag
Freiwilliger Zusatzbeitrag der Eltern, parallel zur staatlichen Zahlung bis zum 18. Lebensjahr, steuerfrei im Depot verzinst.
Endkapital am 18. Geburtstag
Zukunftswert-Formel (nachschüssige Jahres-Annuität) bis zum 18. Geburtstag, r = 6 % p.a.
elternFV18 = elternJahr × ((1 + 0,06)n1 − 1) / 0,06
Verzinsung von 18 bis 65
Nach dem 18. Geburtstag entfällt der staatliche Beitrag. Ohne Weiterzahlung verzinst sich das vorhandene Kapital nur noch. Für Weiterzahlungen und individuelle Annahmen nutzen Sie die Pro-Version.
FV65 = (staatFV18 + elternFV18) × (1 + 0,06)47
Was nicht berücksichtigt wird
Inflation, Marktvolatilität, individuelle Rentensteuer, Krankenversicherungsbeiträge auf die Auszahlung. Bruttowert vor nachgelagerter Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.
Modellrechnung nach BMF-Referentenentwurf Juli 2026. Keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Frühstart-Rente-Rechner Pro schätzt Endkapital und monatliche Zusatzrente aus der Frühstart-Rente nach BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026. Mit individuellen Annahmen: Rendite, Depotkosten, Weiterzahlung ab 18, Einmalanlage, Renteneintritt.
Eingaben
| Aktuelles Alter des Kindes | 0 – 17 Jahre |
| Monatlicher Elternbeitrag | 0 – 570 €/Mo (Grenze 6.840 €/Jahr) |
| Weiterzahlung ab 18 | 0 – 500 €/Mo |
| Einmalanlage zum Start | 0 – 10.000 € |
| Erwartete Rendite | 3 – 8 % p.a. |
| Depotkosten p.a. | 0 – 1,5 % |
| Renteneintritt | 65 – 70 Jahre |
Staatlicher Beitrag
Nach § 1 des Referentenentwurfs zahlt der Bund pro Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 €/Monat (= 120 €/Jahr) in ein individuelles Altersvorsorgedepot.
n1 = 18 − max(alter, 6)
Elternbeitrag und Weiterzahlung
Freiwillige Zusatzbeiträge der Eltern bis 6.840 € pro Jahr, parallel zur staatlichen Zahlung ab dem 6. Geburtstag. Ab 18 kann das Kind selbst weitersparen.
weiterJahr = weiterMonatlich × 12
Netto-Rendite
Von der Brutto-Rendite werden die Depotkosten abgezogen.
Endkapital bei Renteneintritt
staatFV18 = staatJahr × ((1 + r)n1 − 1) / r
elternFV18 = elternJahr × ((1 + r)n1 − 1) / r
FVrent = (staatFV18 + elternFV18) × (1 + r)n2 + weiterJahr × ((1 + r)n2 − 1) / r + einmal × (1 + r)n1 + n2
Monatliche Rente (4-%-Regel)
Nachhaltige Entnahme basierend auf der Trinity-Studie: 4 % des Endkapitals pro Jahr.
Auszahlung und Besteuerung
Auszahlung ist frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich. Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei. Bei Auszahlung greift die nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. Der Rechner zeigt den Bruttowert.
Was nicht berücksichtigt wird
- Inflation über die gesamte Laufzeit (Kaufkraftverlust bis 65).
- Marktvolatilität und Sequenz-Risiko in der Auszahlphase.
- Individuelle Steuersätze und Krankenversicherungsbeiträge auf die Rente.
- Nachträgliche Berücksichtigung älterer Jahrgänge ab 2029.
- Änderungen des Gesetzentwurfs im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Modellrechnung nach BMF-Referentenentwurf Juli 2026. Keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Rechtlicher Hinweis
Unverbindliche Modellrechnung, die ausschließlich der allgemeinen Veranschaulichung möglicher Wertentwicklungen dient und keine individuelle Beratung ersetzt. Dieser Rechner stellt keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung, keine Finanzberatung und keine sonstige rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall dar. Er berücksichtigt weder Ihre persönliche finanzielle Situation noch Ihre individuellen Anlageziele, Ihre Risikobereitschaft oder Ihre steuerlichen Verhältnisse. Die angezeigten Ergebnisse sind kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Abschluss eines bestimmten Finanz-, Vorsorge- oder Versicherungsprodukts. Ziehen Sie vor einer Anlage- oder Vorsorgeentscheidung eine qualifizierte, unabhängige Beratung hinzu.
Alle dargestellten Beträge, Verläufe und Endwerte sind hypothetische Modellwerte auf Grundlage der von Ihnen eingegebenen bzw. voreingestellten Annahmen. Es handelt sich nicht um eine Prognose, Garantie oder Zusicherung einer tatsächlichen künftigen Wertentwicklung.
Soweit der Berechnung historische Wertentwicklungen, Durchschnittsrenditen oder Indexdaten zugrunde liegen oder diese zu Vergleichszwecken herangezogen werden, gilt: Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Die Berechnung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieses Rechners oder dem Vertrauen auf die dargestellten Ergebnisse entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Rechenbeispiele · Endkapital mit 67
Acht typische Sparerprofile mit den vom Rechner ermittelten Werten. Basis-Szenario: 5,5 % p.a. Bruttorendite abzüglich 0,5 % Depotkosten, monatliche Einzahlung, Renteneintritt mit 67 Jahren. Zulagen nach §85 EStG werden jährlich mit ins Depot einbezahlt.
| Profil | Alter | Sparbetrag | Kinder | Zulage/Jahr | Endkapital mit 67 |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 25 Jahre | 50 €/Monat | 0 | 240 € | ca. 118.000 € |
| Volle Grundzulage | 30 Jahre | 150 €/Monat | 0 | 540 € | ca. 258.000 € |
| Familie | 35 Jahre | 200 €/Monat | 2 | 1.140 € | ca. 270.000 € |
| Solo mittleres Alter | 40 Jahre | 100 €/Monat | 0 | 390 € | ca. 86.000 € |
| Vielverdiener | 45 Jahre | 300 €/Monat | 1 | 840 € | ca. 171.000 € |
| Große Familie | 32 Jahre | 250 €/Monat | 3 | 1.440 € | ca. 401.000 € |
| Späteinstieg | 55 Jahre | 200 €/Monat | 0 | 540 € | ca. 47.000 € |
| Selbstständig, max. | 42 Jahre | 500 €/Monat | 0 | 540 € | ca. 312.000 € |
Vollständige Formeln, Zulagen-Regeln und Rechtsgrundlagen finden Sie in der Methodik.
Ältere Arbeitnehmer über 50
Auch mit über fünfzig lohnt sich der Blick auf das Altersvorsorgedepot. Der Anlagehorizont ist kürzer, aber bis zur Rente liegen meist noch zehn bis fünfzehn Jahre. Das reicht, damit Förderung und Rendite spürbar etwas bewegen.
Wichtiger als bei jüngeren Sparern ist jetzt die Strategie. Je näher der Ruhestand kommt, desto sinnvoller ist es, das Risiko Stück für Stück herunterzufahren und die spätere Auszahlung früh mitzuplanen.
Vorteile für ältere Arbeitnehmer über 50
Förderung wirkt auch über weniger Jahre
Ergänzung zur gesetzlichen Rente
Auszahlungsphase früh planbar
Möglichkeit zur schrittweisen Risikoanpassung
Geringverdiener
Für kleine Einkommen ist die Förderung am wertvollsten. Eine feste Zulage wiegt umso schwerer, je kleiner der eigene Beitrag ist. Aus ein paar Euro Sparrate wird so ein Hebel, den Besserverdiener in dieser Form nicht haben. Kommen Kinderzulagen dazu, verschiebt sich das Verhältnis noch weiter zugunsten des Sparers.
So wird Vorsorge auch mit knappem Budget möglich. Schon kleine, regelmäßige Beträge im Altersvorsorgedepot wachsen über die Jahre zu einer ordentlichen Reserve.
Vorteile für Geringverdiener
Überdurchschnittlicher Förderhebel
Vermögensaufbau bereits mit kleinen Sparraten möglich
Zusätzliche Unterstützung durch Kinderzulagen
Langfristiger Aufbau finanzieller Reserven
Verbesserung der Altersvorsorge trotz begrenzter Mittel
Ausländer und Grenzgänger
ür die Förderung braucht es keinen deutschen Pass. Entscheidend sind allein Wohnsitz und Steuerpflicht in Deutschland, nicht die Nationalität, weshalb das Altersvorsorgedepot ausdrücklich auch EU-Bürgern offensteht, die hier leben und arbeiten.
Neu ist vor allem eines. Grenzgänger, die in Deutschland wohnen, aber im Nachbarland arbeiten, fielen bei der Riester-Rente oft durchs Raster und sind jetzt endlich mitgedacht. Beim Altersvorsorgedepot zählt der Wohnsitz.
Kein deutscher Pass nötig, auch für EU-Bürger
Erstmals auch für Grenzgänger offen
Dieselben Zulagen wie für alle anderen
Häufige Fragen
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch für Geringverdiener?
Ja, gerade dann. Weil die Zulagen unabhängig vom Einkommen fließen, ist ihr Anteil am Sparbeitrag bei kleineren Beträgen besonders hoch. Die volle Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr gibt es schon ab 150 € Eigenbeitrag im Monat.
Bin ich mit über 50 Jahren zu alt für ein Altersvorsorgedepot?
Nein. Auch in den letzten 10 bis 15 Jahren vor der Rente bringen staatliche Förderung und Kapitalmarktrendite noch spürbar etwas. Wichtig ist eine zum kürzeren Anlagehorizont passende Strategie, etwa ein etwas vorsichtigerer Sparplan.
Können auch Selbständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja. Ab 2027 sind Selbständige erstmals voll förderberechtigt, unabhängig von der Rentenversicherungspflicht. Für viele ist das Depot eine flexiblere Alternative zur Rürup-Rente, die Unterschiede zeigt der Vergleich Altersvorsorgedepot vs. Rürup-Rente.