Förderung, Steuervorteile und Rendite
Warum das Altersvorsorgedepot mehr leistet als reine Kapitalmarktrenditen.
Mehr als nur Ihre Einzahlungen
Beim Altersvorsorgedepot zählt nicht nur Ihre eigene Sparrate. Der Staat legt mit Zulagen und Steuervorteilen kräftig nach. Jeder Förder-Euro landet direkt im Depot und wirft selbst wieder Erträge ab, fast wie eine zusätzliche Rendite auf Ihren Beitrag, und das schon, bevor der Kapitalmarkt etwas dazutut. Konkret sind das bis zu 540 € Grundzulage pro Person und 300 € je Kind, Jahr für Jahr.
Förderung auf einen Blick
Der Staat unterstützt den Vermögensaufbau mit direkten Zuschüssen. Die wichtigsten Beträge im Überblick:
| Förderbestandteil | Höhe |
| Grundzulage je förderberechtigter Person | 540 € / Jahr |
| Kinderzulage je Kind | 300 € / Jahr |
| Maximal geförderte Einzahlung | 1.800 € / Jahr |
| Zusätzliche Einzahlungen (ohne Förderung) | bis 5.040 € / Jahr |
| Maximale Einzahlung insgesamt | 6.840 € / Jahr |
Wie viel am Ende zusammenkommt, hängt von der Haushaltssituation ab.
Warum die Förderung wie zusätzliche Rendite wirkt
Der Clou ist das Timing. Weil die Zulage schon im ersten Jahr im Depot landet, hat sie genauso lange Zeit zu wachsen wie Ihr eigener Beitrag. Je früher Sie starten, desto größer wird dieser Förderanteil am Ende.
Eigenbeitrag → Förderung → mehr investiertes Kapital → mehr Rendite → höheres Endvermögen
So wirkt die Förderung im ersten Jahr
Kapitalmarktrendite im 1. Jahr (6 %): 209 € – ohne Förderung wären es nur 108 €.
Annahme: ein Hauptverdiener zahlt 1.800 € ein, der Partner erhält die volle Grundzulage über einen kleinen Sockelbeitrag (abgeleitete Zulage).
Förder-Rendite = Zulagen bezogen auf den Eigenbeitrag, noch vor jeder Kapitalmarktrendite.
Kapitalmarktrendite im 1. Jahr (6 %): 140 € – ohne Förderung wären es 108 €.
Förder-Rendite = Zulagen bezogen auf den Eigenbeitrag, noch vor jeder Kapitalmarktrendite.
Kapitalmarktrendite im 1. Jahr (6 %): 281 € – ohne Förderung wären es 216 €.
Förder-Rendite = Zulagen bezogen auf den Eigenbeitrag, noch vor jeder Kapitalmarktrendite.
Wie die Werte zustande kommen (Beispiel Familie)
Bei der Familie setzen sich die 1.680 € Förderung aus zwei Grundzulagen (2 × 540 €) und zwei Kinderzulagen (2 × 300 €) zusammen – ein Hauptverdiener zahlt ein, der Partner erhält die Grundzulage über die abgeleitete Zulage. Förderung und Kapitalmarktrendite ergeben im ersten Jahr zusammen rund 1.889 € Wertzuwachs auf 1.800 € Eigenbeitrag – etwa 105 %. Aus 1.800 € werden so schon nach einem Jahr etwa 3.689 €.
Steuervorteile auf einen Blick
Neben den Zulagen bringt das Altersvorsorgedepot steuerliche Vorteile, die sich je nach Phase unterscheiden.
Während der Ansparphase
Keine laufende Besteuerung der Erträge
Keine Vorabpauschale
Gestundete Steuer bleibt investiert und verstärkt den Zinseszins
Während der Auszahlungsphase
Nachgelagerte Besteuerung
Persönlicher Steuersatz maßgeblich
Im Ruhestand häufig geringere Steuerlast als im Berufsleben
Der Steuerstundungseffekt
Die Zulagen sieht man sofort. Der zweite Vorteil ist unauffälliger, wiegt über die Jahre aber fast genauso schwer: die Steuer. Bei einem normalen Depot greift der Fiskus jedes Jahr auf Ihre Erträge zu, und was ans Finanzamt geht, kann sich nicht weiter verzinsen.
Im Altersvorsorgedepot wird dieser Zugriff aufgeschoben. Ihre Erträge bleiben in der Ansparphase komplett im Depot und arbeiten weiter, versteuert wird erst bei der Auszahlung. Je länger Sie sparen, desto mehr fällt das ins Gewicht.
Klassisches Depot - Steuer läuft jedes Jahr mit
Altersvorsorgedepot - Steuer erst in der Auszahlungsphase
Beispiel über 30 Jahre
Zwei Anleger legen je 10.000 € an und erzielen 6 % pro Jahr. Beim klassischen Depot schmälert die laufende Steuer die Wiederanlage, sodass effektiv nur etwa 5 % übrig bleiben. Nach 30 Jahren steht es deshalb bei rund 43.219 €, während das Altersvorsorgedepot auf 57.435 € kommt.
Ein Prozentpunkt klingt nach wenig – über drei Jahrzehnte wird daraus dieser Unterschied, weil das Geld ungeschmälert weiterarbeiten konnte.
Worauf Sie achten sollten
Mit ein paar einfachen Grundsätzen holen Sie das meiste aus der Förderung heraus:
Zuerst prüfen, welcher Eigenbeitrag nötig ist, um die volle Förderung zu bekommen.
Früh anfangen, damit Förderung und Rendite möglichst lange zusammenwirken.
Die Förderung über die Jahre investiert lassen, statt sie früh zu entnehmen.
Bei höheren Sparzielen das geförderte Depot mit einem freien ETF-Depot kombinieren.
Wie viel bekomme ich vom Staat?
Stellen Sie ein, ob Sie allein oder als Paar sparen und wie viele Kinder im Haushalt leben. Der Rechner zeigt Ihnen sofort, mit wie viel Förderung Sie pro Jahr rechnen können. Schon ein Kind hebt die Zulage spürbar an – und jeder Förder-Euro wird direkt mitangelegt und wächst über die Jahre mit.
Ihre mögliche Förderung
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Rechner einbetten
Kostenlos einbetten in eine Ihrer Websites. Der Code wird an Ihre Domain gebunden — bitte darum von der Zielseite aus generieren.
- ✓ Kostenlos, keine Anmeldung
- ✓ Kein Tracking, keine Cookies
- ✓ Automatische Höhen-Anpassung
- ✓ 1 Code = 1 Domain (Umzug jederzeit möglich)
✓ Code erstellt. An diese Domain gebunden, sobald der Rechner das erste Mal geladen wird.
Methodik
Eingaben
Alter (18 – 66 J.), monatlicher Sparbetrag (0 – 500 €), Anzahl Kinder (0 – 6). Im erweiterten Modus zusätzlich Brutto-Jahreseinkommen und steuerliche Veranlagung.
Spardauer
Renteneintritt fest auf 67. Die Spardauer wird ab dem gesetzlichen AVD-Start (1.1.2027) gezählt, nicht ab heute — auch wer 2026 schon einen Antrag stellen würde, kann erst ab 2027 einzahlen.
jahre = max(1, rentenjahr − 2027)
Grundzulage §85 EStG
50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf die nächsten 1.440 € Eigenbeitrag. Förderhöchstgrenze 1.800 €/Jahr (= 150 €/Mo) ergibt max. 540 €/Jahr.
g2 = max(0, min(eigenJahr − 360, 1.440)) × 0,25
grundZulage = g1 + g2
Kinderzulage
300 €/Jahr pro Kind unter 25 mit Kindergeldanspruch. Voll ab 25 €/Mo Eigenbeitrag, linear gekürzt darunter. Für jedes Kind wird die Restanspruchsdauer einzeln berechnet (bis zum 25. Geburtstag); der Future-Value-Kalkül nutzt den Durchschnitt über die gesamte Spardauer.
kinderzulageAvg = (Σ 300 × wirkJahre_i) / spardauer × perKindFactor
Grenzsteuersatz §32a EStG (2026)
Amtliche Tarifformel nach Steuerfortentwicklungsgesetz. Bei Verheirateten Splitting (Halbierung des zvE), dann Soli 5,5 % aufgeschlagen, gekappt bei 49,5 %.
Sonderausgabenabzug §10a EStG
Eigenbeitrag (max. 1.800 €) plus Zulagen sind absetzbar. Günstigerprüfung: nur die Differenz zwischen Steuerabzug und ausgezahlten Zulagen wird zusätzlich erstattet.
steuervorteil = max(0, sonderausgaben × gs − zulagenGes)
Kapitalaufbau
Monatlich vorschüssige Verzinsung. AV-Kosten 0,5 % p.a. werden von der Bruttorendite abgezogen.
pmt = sparrate + zulagenGes / 12
fv = pmt × ((1 + r_m)^n − 1) / r_m × (1 + r_m)
Besteuerung bei Auszahlung §22 Nr. 5 EStG
Auszahlungen sind zu 100 % steuerpflichtig. Rentensteuersatz heuristisch geschätzt:
avNetto = fv × (1 − gsr)
Monatliche Rente
4 %-Entnahmeregel auf den Netto-Depotwert.
Renditeszenarien
Konservativ 3,0 %, Ausgewogen 5,5 %, Chancenorientiert 8,0 % — jeweils Bruttowerte, von denen 0,5 % AV-Kosten abgezogen werden.
Vereinfachungen
- Konstante Beiträge und Rendite über die Spardauer.
- Kein Berufseinsteigerbonus (200 € einmalig bei Sparern unter 25).
- Kindesalter wird nicht erfasst.
- Steuerrecht 2026 wird über die Laufzeit fortgeschrieben.
- Keine Inflationsbereinigung — nominale Werte.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Pro-Version mit individueller Rendite, Kostensatz, Inflation, Riester-Übertrag, Auszahlphase (Annuität / 4 %-Regel) und Vergleichschart AVD vs. ETF.
Spardauer
Wie Basis-Rechner: ab AVD-Start 2027 bis zum Renteneintritt mit 67. Beispiel mit 35 Jahren = 32 Jahre Spardauer.
Future Value
r_AVD = max(0; (Rendite − Kosten) / 12) pmt = Sparrate + Zulagen_Ø / 12 FV = pmt × ((1+r)^n − 1) / r × (1+r) + Riester × (1+r)^n
Riester wird als Einmalbetrag in Periode 0 mitgenommen und über die gesamte Spardauer verzinst.
ETF-Vergleich
Identisch zum Basis-Rechner: 0,2 % TER + 0,4 % Vorabpauschale-Drag, Sparerpauschbetrag 1.000 €/J., Steuer 18,46 %. Der Riester-Übertrag fließt nicht in den ETF-Pfad.
Inflation
Toggle „Real-Werte". Default 2 % p.a. Berechnung selbst läuft nominal, Real-Anzeige via Deflator = (1+Inflation)^Spardauer.
Auszahlphase
Annuität: konstanter Monatsbetrag, Depot wird über Auszahldauer auf null gefahren. 4 %-Regel: 4 % des Startkapitals/Jahr in konstantem €-Betrag, Restkapital bleibt.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Vergleich AVD-Netto-Endkapital mit ungefördertem Aktien-ETF-Depot bei identischer Eigeneinzahlung. Beide Pfade rechnen mit derselben Brutto-Rendite.
Eingaben
Monatlicher Eigenbeitrag (0 – 500 €), Brutto-Jahreseinkommen (0 – 120.000 €), Laufzeit (1 – 49 Jahre), Rendite (3 – 10 % p.a.).
AVD-Pfad
Eigenbeitrag plus Zulagen/12 fließen monatlich ins Depot. Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug fließt nicht ein (kommt über die Steuererklärung zurück).
pmtAVD = sparrate + zulageJahr / 12
fvAVD = pmtAVD × ((1 + r/12)^(12·jahre) − 1) / (r/12) × (1 + r/12)
Bei Auszahlung wird das Endkapital nach §22 Nr. 5 EStG voll besteuert. Rentensteuersatz nach avs-Heuristik:
nettoAVD = fvAVD × (1 − gsr)
ETF-Pfad
Nur Eigenbeitrag, keine Zulagen. Bei Verkauf Abgeltungssteuer auf Kursgewinne mit 30 % Teilfreistellung für Aktien-ETFs nach §20 InvStG.
sparerpauschTotal = 1.000 € × jahre
steuerpflichtig = max(0, gewinneETF − sparerpauschTotal)
nettoETF = fvETF − steuerpflichtig × 0,1846
AVD-Vorteil
Differenz beider Netto-Endkapitale. Treiber ist nicht die Steuerseite (der AVD wird höher besteuert als der teilfreigestellte ETF), sondern das Zulagen-Wachstum.
Vereinfachungen
- Single ohne Kinder als feste Annahme.
- Identische Brutto-Rendite — reale ETF-Kosten (TER) werden nicht abgezogen.
- Keine Vorabpauschale, nur Endbesteuerung.
- Keine Inflationsbereinigung.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Kompakter Vergleich AVD vs. ungefördertes Aktien-ETF-Depot bei gleicher Eigeneinzahlung. Drei Eingaben, Annahmen vereinfacht.
Eingaben
Monatlicher Eigenbeitrag (25 – 150 €), Brutto-Jahreseinkommen (20.000 – 60.000 €), Laufzeit (1 – 49 Jahre). Slider bewusst begrenzt: bis 150 €/Mo volle Grundzulage, bis 60.000 € bleibt der AVD steuerlich vorne.
Feste Annahmen
- Rendite: 7 % p.a. (MSCI World Langzeitmittel)
- Veranlagung: Single, keine Kinder
- AV-Depot-Kosten: nicht abgezogen
AVD-Pfad
Eigenbeitrag + Grundzulage/12 monatlich, vorschüssig verzinst. Auszahlung nach §22 Nr. 5 EStG voll besteuert (Rentensteuersatz heuristisch geschätzt: gs × 0,55, gekappt 14–30 %).
pmtAVD = sparrate + zulageJahr / 12
fvAVD = pmtAVD × ((1 + 0,07/12)^n − 1) / (0,07/12) × (1 + 0,07/12)
nettoAVD = fvAVD × (1 − gsr)
ETF-Pfad
Nur Eigenbeitrag, Abgeltungssteuer mit 30 % Teilfreistellung für Aktien-ETFs.
steuerpflichtig = max(0, gewinneETF − 1.000 € × jahre)
nettoETF = fvETF − steuerpflichtig × 0,1846
Vorteil
Der Vorteil entsteht primär durch das Zulagen-Wachstum — bei 150 €/Mo über 30 Jahre kompoundieren 16.200 € Zulagen-Einzahlungen zu rund 55.000 € im Depot.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Schätzt Ihre voraussichtliche Rentenlücke und die nötige private Sparrate über Entgeltpunkte, Inflation, Steuern und Lebenserwartung.
Gesetzliche Brutto-Rente
EP/Jahr = min( BruttoJahr / 51.944 €; 2,0 ) EP_total = EP/Jahr × (Renteneintritt − Berufsstart) Brutto_heute = EP_total × 42,52 € (Rentenwert ab Juli 2026)
Mit Rentensteigerung 1,7 % p.a. (langjähriger Schnitt) bis Renteneintritt nominal aufgezinst.
Brutto → Netto
KV/PV = Brutto × 11,6 % zvE = Brutto × 12 × 84 % − Grundfreibetrag (inflationsangepasst) Steuer = zvE × Grenzsteuersatz (§32a) × 0,6 Netto = Brutto − KV/PV − Steuer/12
Wunschrente und Lücke
Netto_heute = Brutto × 0,62 (Faustregel Stkl. I) Wunsch_heute = Netto × Wunsch% Wunsch_nom = Wunsch_heute × (1 + Inflation)^JahreBisRente Lücke_nom = max(0; Wunsch_nom − Netto_bei_Rente)
Benötigtes Kapital
Reale Rendite r* = (1+r_Rente)/(1+Inflation) − 1.
Kapitalverzehr: PV der monatlichen Lücke über Auszahldauer (Lebenserwartung − Renteneintritt) mit r*. Ewige Rente: Kapital = Lücke / (r*/12).
Sparrate
FV-Annuity-Due nach pmt aufgelöst: pmt = Kapital × r / ((1+r)^n − 1) / (1+r).
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Vereinfachte Endkapital-Schätzung aus monatlicher Sparrate und Laufzeit, inklusive AVD-Grundzulage.
Grundzulage (gestaffelt)
g1 = min(EigenJahr; 360) × 50 % g2 = max(0; min(EigenJahr − 360; 1.440)) × 25 % Grundzulage = g1 + g2 (max. 540 €/J.)
Bei 150 €/Mo Eigenbeitrag (= 1.800 €/J.) bekommen Sie die volle Zulage von 540 €.
Future Value
r = (5,5 % − 0,5 %) / 12 = 0,4167 %/Monat n = Laufzeit × 12 pmt = Sparrate + Zulage / 12 FV = pmt × ((1+r)^n − 1) / r × (1+r)
Annahmen
5,5 % p.a. Brutto-Rendite (mittleres Szenario AVD), 0,5 % p.a. Verwaltungskosten. Brutto-Endwert vor nachgelagerter Besteuerung — die exakte Netto-Auszahlung hängt vom persönlichen Rentensteuersatz ab und wird im Erweiterten Rechner abgebildet.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Berechnet die mögliche jährliche AVD-Förderung aus Familienstand und Anzahl Kinder.
Grundzulage
Jede förderberechtigte Person erhält bis zu 540 € pro Jahr. Voll ab 150 €/Mo Eigenbeitrag.
Single: 1 × 540 € = 540 € Paar: 2 × 540 € = 1.080 €
Beim Paar zahlen beide Personen in eigene AVD-Verträge ein und bekommen je 540 € Zulage.
Kinderzulage
300 € pro Kind und Jahr, voll ab 25 €/Mo Eigenbeitrag, endet automatisch mit dem 25. Geburtstag des Kindes.
Beispiele
Single + 0 Kinder: 540 € Single + 2 Kinder: 1.140 € Paar + 2 Kinder: 1.680 € Paar + 4 Kinder: 2.280 €
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Aus Depotvermögen und Entnahmerate werden monatlicher Auszahlbetrag (vor Steuern) und die Reichweite ohne weitere Rendite berechnet.
Monatliche Entnahme
Monatsbetrag = Vermögen × Rate / 12
Beispiel: 500.000 € × 4 % / 12 = 1.667 €/Monat.
Reichweite ohne weitere Rendite
Dauer = Vermögen / (Monatsbetrag × 12) = 100 / Rate (J.)
Bei 4 % Entnahmerate reicht das Vermögen also genau 25 Jahre, wenn keine Rendite mehr läuft. Bei 3 % entsprechend 33 Jahre, bei 5 % 20 Jahre.
Mit Marktrendite
In der Realität läuft das Depot in der Rentenphase weiter mit Rendite. Liegt die Marktrendite über der Entnahmerate, bleibt das Vermögen praktisch unverändert oder wächst weiter. Die Trinity-Studie (1998) zeigte, dass 4 % p.a. Entnahme in den meisten historischen 30-Jahres-Fenstern nachhaltig war.
Steuern
Bei der Auszahlung aus dem AVD fällt nachgelagerte Besteuerung an (§ 22 Nr. 5 EStG) — der hier angezeigte Wert ist Brutto vor Steuern. Der Erweiterte Rechner zeigt die Netto-Auszahlung individuell.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Zinseszins-Rechner zeigt, was aus einem monatlichen Sparbetrag bis zum Renteneintritt mit 67 werden kann. Modellannahme: 6 % p.a. Bruttorendite, Grundzulage automatisch berücksichtigt.
Eingaben
Startalter (18 – 60 J.) und monatlicher Sparbetrag (25 – 500 €). Anzahl Jahre bis Renteneintritt ergibt sich aus 67 − Alter.
Grundzulage §85 EStG
Voll ab 150 €/Mo (1.800 €/Jahr) mit 540 €/Jahr. Bei geringerem Beitrag proportional gekürzt.
Endkapital-Berechnung
Klassische Zukunftswert-Formel für regelmäßige Einzahlungen (Annuität nachschüssig), gerechnet auf Jahresbasis mit 6 % p.a. netto.
FV = gesamt × ((1 + 0,06)jahre − 1) / 0,06
Aufteilung Eigenbeitrag / Förderung / Rendite
Angezeigt wird die Herkunft des Endkapitals in drei Blöcken: was Sie selbst eingezahlt haben (kumuliert), was der Staat als Zulage beigetragen hat, und die reine Wertentwicklung durch Zinseszins.
foerderSumme = zulage × jahre
renditeGewinn = FV − eigenSumme − foerderSumme
Wichtige Vereinfachungen
Das Modell rechnet mit konstanter Rendite (6 % jedes Jahr), berücksichtigt keine Kinderzulagen, keine individuellen Steuervorteile, keine Depotkosten und keine Inflation. Für eine realistischere Modellierung nutzen Sie den erweiterten AVD-Rechner.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Warten-Rechner zeigt, wie viel Endkapital verloren geht, wenn der Sparbeginn verzögert wird. Modellannahmen: 150 €/Monat, Start ab 30 Jahren, bis 67, 6 % p.a. Rendite.
Eingabe
Wartejahre (0 – 15 J.). Alle anderen Parameter sind für den Vergleich fixiert.
Grundzulage §85 EStG
Konstant 540 €/Jahr — die vollen Zulagen, da der Beitrag über 150 €/Mo liegt.
Endkapital bei sofortigem Start
jahre_voll = 67 − 30 = 37
FVvoll = 2.340 × ((1 + 0,06)37 − 1) / 0,06
Endkapital nach Wartejahren
FVjetzt = 2.340 × ((1 + 0,06)jahre − 1) / 0,06
Die Kosten des Wartens
Das Ergebnis zeigt anschaulich den Zinseszins-Effekt: die letzten Jahre der Ansparphase sind besonders wertvoll, weil das bereits angesparte Kapital darin mehrfach verzinst wird.
Beispiel: 5 Jahre warten
Ohne Warten (Start mit 30): ca. 300.000 € Endkapital mit 67. Mit 5 Jahren Warten (Start mit 35): ca. 220.000 €. Kosten des Wartens: ca. 80.000 € — nur weil 5 der 37 möglichen Sparjahre am Anfang fehlen.
Wichtige Vereinfachungen
Das Modell rechnet mit konstanter Rendite (6 % jedes Jahr), berücksichtigt keine Kinderzulagen, keine individuellen Steuervorteile, keine Depotkosten und keine Inflation. Für eine realistischere Modellierung nutzen Sie den erweiterten AVD-Rechner.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Frühstart-Rente-Rechner (Light) schätzt Endkapital und monatliche Zusatzrente aus der Frühstart-Rente nach BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026. Modellannahme: 6 % p.a. Bruttorendite, keine Depotkosten, Auszahlung ab 65.
Eingaben
Alter des Kindes (0 – 17 J.) und monatlicher Elternbeitrag (0 – 500 €). Kinder unter 6 werden ab dem 6. Geburtstag gerechnet.
Staatlicher Beitrag
Nach § 1 des Referentenentwurfs zahlt der Bund pro Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 €/Monat (= 120 €/Jahr) in ein individuelles Altersvorsorgedepot.
n1 = 18 − max(alter, 6)
Elternbeitrag
Freiwilliger Zusatzbeitrag der Eltern, parallel zur staatlichen Zahlung bis zum 18. Lebensjahr, steuerfrei im Depot verzinst.
Endkapital am 18. Geburtstag
Zukunftswert-Formel (nachschüssige Jahres-Annuität) bis zum 18. Geburtstag, r = 6 % p.a.
elternFV18 = elternJahr × ((1 + 0,06)n1 − 1) / 0,06
Verzinsung von 18 bis 65
Nach dem 18. Geburtstag entfällt der staatliche Beitrag. Ohne Weiterzahlung verzinst sich das vorhandene Kapital nur noch. Für Weiterzahlungen und individuelle Annahmen nutzen Sie die Pro-Version.
FV65 = (staatFV18 + elternFV18) × (1 + 0,06)47
Was nicht berücksichtigt wird
Inflation, Marktvolatilität, individuelle Rentensteuer, Krankenversicherungsbeiträge auf die Auszahlung. Bruttowert vor nachgelagerter Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.
Modellrechnung nach BMF-Referentenentwurf Juli 2026. Keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Der Frühstart-Rente-Rechner Pro schätzt Endkapital und monatliche Zusatzrente aus der Frühstart-Rente nach BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026. Mit individuellen Annahmen: Rendite, Depotkosten, Weiterzahlung ab 18, Einmalanlage, Renteneintritt.
Eingaben
| Aktuelles Alter des Kindes | 0 – 17 Jahre |
| Monatlicher Elternbeitrag | 0 – 570 €/Mo (Grenze 6.840 €/Jahr) |
| Weiterzahlung ab 18 | 0 – 500 €/Mo |
| Einmalanlage zum Start | 0 – 10.000 € |
| Erwartete Rendite | 3 – 8 % p.a. |
| Depotkosten p.a. | 0 – 1,5 % |
| Renteneintritt | 65 – 70 Jahre |
Staatlicher Beitrag
Nach § 1 des Referentenentwurfs zahlt der Bund pro Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 €/Monat (= 120 €/Jahr) in ein individuelles Altersvorsorgedepot.
n1 = 18 − max(alter, 6)
Elternbeitrag und Weiterzahlung
Freiwillige Zusatzbeiträge der Eltern bis 6.840 € pro Jahr, parallel zur staatlichen Zahlung ab dem 6. Geburtstag. Ab 18 kann das Kind selbst weitersparen.
weiterJahr = weiterMonatlich × 12
Netto-Rendite
Von der Brutto-Rendite werden die Depotkosten abgezogen.
Endkapital bei Renteneintritt
staatFV18 = staatJahr × ((1 + r)n1 − 1) / r
elternFV18 = elternJahr × ((1 + r)n1 − 1) / r
FVrent = (staatFV18 + elternFV18) × (1 + r)n2 + weiterJahr × ((1 + r)n2 − 1) / r + einmal × (1 + r)n1 + n2
Monatliche Rente (4-%-Regel)
Nachhaltige Entnahme basierend auf der Trinity-Studie: 4 % des Endkapitals pro Jahr.
Auszahlung und Besteuerung
Auszahlung ist frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich. Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei. Bei Auszahlung greift die nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. Der Rechner zeigt den Bruttowert.
Was nicht berücksichtigt wird
- Inflation über die gesamte Laufzeit (Kaufkraftverlust bis 65).
- Marktvolatilität und Sequenz-Risiko in der Auszahlphase.
- Individuelle Steuersätze und Krankenversicherungsbeiträge auf die Rente.
- Nachträgliche Berücksichtigung älterer Jahrgänge ab 2029.
- Änderungen des Gesetzentwurfs im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Modellrechnung nach BMF-Referentenentwurf Juli 2026. Keine Anlageberatung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Rechtlicher Hinweis
Unverbindliche Modellrechnung, die ausschließlich der allgemeinen Veranschaulichung möglicher Wertentwicklungen dient und keine individuelle Beratung ersetzt. Dieser Rechner stellt keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung, keine Finanzberatung und keine sonstige rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall dar. Er berücksichtigt weder Ihre persönliche finanzielle Situation noch Ihre individuellen Anlageziele, Ihre Risikobereitschaft oder Ihre steuerlichen Verhältnisse. Die angezeigten Ergebnisse sind kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Abschluss eines bestimmten Finanz-, Vorsorge- oder Versicherungsprodukts. Ziehen Sie vor einer Anlage- oder Vorsorgeentscheidung eine qualifizierte, unabhängige Beratung hinzu.
Alle dargestellten Beträge, Verläufe und Endwerte sind hypothetische Modellwerte auf Grundlage der von Ihnen eingegebenen bzw. voreingestellten Annahmen. Es handelt sich nicht um eine Prognose, Garantie oder Zusicherung einer tatsächlichen künftigen Wertentwicklung.
Soweit der Berechnung historische Wertentwicklungen, Durchschnittsrenditen oder Indexdaten zugrunde liegen oder diese zu Vergleichszwecken herangezogen werden, gilt: Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Die Berechnung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieses Rechners oder dem Vertrauen auf die dargestellten Ergebnisse entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Rechenbeispiele · Staatliche Förderung
Acht Familienkonstellationen mit den jährlichen Zulagen nach §85 EStG. Grundzulage gestaffelt: 50 ct/€ auf die ersten 360 €/Jahr Eigenbeitrag, 25 ct/€ auf 361–1.800 €/Jahr. Höchstbetrag 540 € ab 1.800 €/Jahr (150 €/Mo). Kinderzulage 300 €/Kind voll ab 25 €/Mo Eigenbeitrag.
| Profil | Sparbetrag | Kinder | Grundzulage | Kinderzulage | Zulagen/Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Mindestbeitrag | 25 €/Mo | 0 | 150 € | – | 150 € |
| Einsteiger | 100 €/Mo | 0 | 390 € | – | 390 € |
| Volle Zulage | 150 €/Mo | 0 | 540 € | – | 540 € |
| Familie klein | 100 €/Mo | 2 | 390 € | 600 € | 990 € |
| Familie voll | 150 €/Mo | 2 | 540 € | 600 € | 1.140 € |
| Familie 3 Kinder | 150 €/Mo | 3 | 540 € | 900 € | 1.440 € |
| Familie 4 Kinder | 200 €/Mo | 4 | 540 € | 1.200 € | 1.740 € |
| Alleinerziehend | 100 €/Mo | 2 | 390 € | 600 € | 990 € |
Vollständige Methodik: siehe Methodik-Popup.
Häufige Fragen
Wie viel Grundzulage bekomme ich?
Bis zu 540 € pro Jahr zahlt der Staat direkt ins Depot. Die volle Zulage gibt es ab 150 € Eigenbeitrag im Monat; wer weniger einzahlt, bekommt sie anteilig.
Wie viel Förderung gibt es pro Kind?
Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen 300 € im Jahr über die Kinderzulage dazu, schon ab einem kleinen Eigenbeitrag. Der Anspruch endet mit dem 25. Geburtstag des Kindes.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja. Bis zu 1.800 € im Jahr lassen sich über den Sonderausgabenabzug geltend machen. Ob die Zulage oder der Steuervorteil für Sie günstiger ist, ermittelt in der Regel das Finanzamt.
Gibt es einen Bonus für Berufseinsteiger?
Ja. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 € über den Berufseinsteigerbonus – zusätzlich zu den normalen Zulagen.
Gibt es auch eine Förderung für Kinder?
Über die Frühstart-Rente zahlt der Staat für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren 10 € im Monat in ein eigenes Depot. Der frühe Start verschafft den größten Zeitvorteil.