Förderschädliche Verwendung: was eine Kündigung wirklich kostet
Von förderschädlicher Verwendung spricht man, wenn Sie Geld aus dem Altersvorsorgedepot, holen, bevor die Auszahlungsphase beginnt. Der Staat nimmt dann alle Zulagen und Steuervorteile zurück. Ausgezahlt bekommen Sie trotzdem etwas, nur eben deutlich weniger, als der Depotstand vermuten lässt.
Inhaltsverzeichnis
Was gilt als förderschädlich?
Das Altersvorsorgedepot ist gefördertes Kapital mit einem klaren Zweck. Der Staat legt Geld dazu, damit Sie im Alter mehr haben, und weil die Förderung aus Steuermitteln stammt, ist sie an diese eine Verwendung gebunden und an keine andere. Wer früher entnimmt, nutzt es zweckwidrig. So einfach ist die Logik.
Konkret betrifft das die Kündigung des Vertrags mit Auszahlung des Guthabens und jede Entnahme vor dem vereinbarten Rentenbeginn. Wofür Sie das Geld brauchen, spielt keine Rolle. Renovierung, Weltreise, Notlage, die Rückforderung ist immer dieselbe.
Ist das eine Strafe?
Nein, rechtlich gesehen wird nur eine Förderung rückabgewickelt, deren Voraussetzung entfallen ist. Wirtschaftlich fühlt es sich trotzdem an wie eine.
Was genau zurückgefordert wird
Drei Dinge passieren gleichzeitig. Das macht die Sache teuer.
| Position | Was damit geschieht |
|---|---|
| Grundzulage und Kinderzulage | werden vollständig zurückgefordert, für alle Jahre |
| Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug | wird rückgängig gemacht |
| Kursgewinne im Depot | bleiben, sind aber zu versteuern |
| Eigene Beiträge | bleiben Ihnen |
Je länger der Vertrag läuft, desto größer wird der geförderte Anteil und damit auch die Summe, die im Fall einer Kündigung zurückfließen muss. Eine Kündigung nach zwanzig Jahren kostet deshalb erheblich mehr als eine nach zweien, obwohl die prozentuale Regel dieselbe ist.
Was ausdrücklich erlaubt ist
Nicht jede Bewegung im Depot löst die Rückforderung aus. Unschädlich bleiben unter anderem die folgenden Vorgänge.
- Der Wechsel zu einem anderen Anbieter, solange das Guthaben übertragen und nicht ausgezahlt wird.
- Das Umschichten zwischen Fonds innerhalb des Depots.
- Die Beitragsfreistellung, also das Aussetzen der Einzahlungen.
- Die einmalige Teilentnahme von bis zu 30 Prozent zu Rentenbeginn.
- Der Übergang in Leibrente oder Auszahlplan ab dem vereinbarten Alter.
Der Unterschied zwischen Übertragung und Auszahlung ist dabei der wichtigste von allen. Wer beim Wechsel versehentlich das Guthaben auf sein Girokonto überweisen lässt, hat gekündigt. Auch wenn er es ganz anders gemeint hat, und auch dann, wenn das Geld unmittelbar danach in einen neuen Vertrag desselben Typs wandert.
Die bessere Lösung bei Geldnot
Wenn Geld fehlt, ist die Kündigung fast nie die richtige Antwort. Die Beitragsfreistellung kostet nichts. Gar nichts. Der Vertrag ruht. Das Guthaben bleibt investiert, die bisherige Förderung ist gesichert, und Sie können jederzeit wieder einsteigen.
Sie verlieren nur die Förderung der Jahre, in denen Sie nichts einzahlen, und die kommt auch nicht zurück. Gemessen an einer Rückforderung über zwei Jahrzehnte ist das ein kleiner Preis. Wer wenigstens den Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr aufbringen kann, bleibt sogar ganz in der Förderung.
Zwei Beispiele
Bianca, 44, braucht kurzfristig 8.000 € für eine Autoreparatur und die Kaution einer neuen Wohnung. Ihr Depot steht bei 31.000 €. Eine Kündigung würde Zulagen aus vierzehn Jahren zurückholen und die Kursgewinne steuerpflichtig machen. Sie stellt den Vertrag stattdessen für zwei Jahre beitragsfrei und nimmt einen kleinen Ratenkredit. Unter dem Strich ist das die günstigere Rechnung.
Kai, 39, wechselt den Anbieter, weil ihm die Effektivkosten zu hoch sind. Er beauftragt die Übertragung des Guthabens, nicht die Auszahlung. Die Förderung bleibt vollständig erhalten, es entstehen nur die Wechselkosten des alten Anbieters.
Häufige Fragen zur förderschädlichen Verwendung
Bekomme ich bei einer Kündigung gar nichts?
Doch. Ihre eigenen Beiträge und die Kursgewinne bleiben Ihnen. Abgezogen werden die Zulagen und der Steuervorteil, versteuert werden die Erträge.
Gilt eine Notlage als Ausnahme?
Nach dem bisherigen Verfahren nicht. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung ändern an der Rückforderung nichts.
Was passiert im Todesfall?
Der Erbfall ist ein eigener Sachverhalt. Wie die Förderung dabei behandelt wird, hängt davon ab, wer erbt. Diese Frage ist für das Altersvorsorgedepot noch nicht abschließend geklärt.
Darf ich das Depot beleihen?
Eine Beleihung ist nicht vorgesehen. Das Kapital steht als Sicherheit nicht zur Verfügung.
Ist eine Entnahme für eine Immobilie möglich?
Ob es eine förderunschädliche Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum gibt, ist offen. Wir tragen es nach, sobald es belegbar ist.
Wie erfahre ich, wie hoch die Rückforderung wäre?
Ihr Anbieter kann den Betrag beziffern. Fragen Sie danach, bevor Sie kündigen, nicht danach.
Was bleibt hängen?
Kündigen ist teuer, pausieren ist gratis. Wer das Geld vorübergehend nicht aufbringen kann, stellt beitragsfrei und lässt den Vertrag ruhen.
Stand: Juli 2026. Quellen: BMF, Bundesregierung, Bundestag-Drucksache 21/4088, Deutsche Rentenversicherung.
Weiterrechnen und weiterlesen
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Alle Begriffe im Überblick: Lexikon von A bis Z.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung, Reform private Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag, Beschluss Altersvorsorgedepot (KW 13/2026)
- Bundestag-Drucksache 21/4088 (PDF)
- Deutsche Rentenversicherung, Reform-Meldung
- Stiftung Warentest, Altersvorsorgedepot
- Verbraucherzentrale, Neues Altersvorsorgedepot: Chance oder Verkaufsfalle?