Frühstartrente: 10 € im Monat vom Staat für Kinder ab 6

Die Frühstartrente ist ein eigenes gefördertes Depot für Kinder. Der Staat zahlt 10 € pro Monat ein, vom sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie ist nicht dasselbe wie die Kinderzulage, die ins Depot der Eltern fließt, sondern ein zweiter, davon getrennter Baustein.
Wie die Frühstartrente im Alltag funktioniert, wer Anspruch hat und was aus den 10 Euro werden kann, steht ausführlich auf unserer Seite zur Frühstartrente.

Was ist die Frühstartrente?

Ein Depot auf den Namen des Kindes, in das der Staat monatlich 10 € einzahlt. Die Idee dahinter ist simpel und ziemlich alt: Wer mit sechs anfängt zu sparen, hat sechzig Jahre Zeit, und in sechzig Jahren macht der Zinseszins aus kleinen Beträgen große. Die Förderung ist an kein Einkommen und an keinen Eigenbeitrag geknüpft. Sie fließt für jedes berechtigte Kind, unabhängig davon, ob die Eltern selbst vorsorgen. Das unterscheidet sie von jeder anderen Förderung in diesem System.
Müssen Eltern etwas dazuzahlen? Nein. Anders als bei Grundzulage und Kinderzulage gibt es keinen Mindesteigenbeitrag. Eigene Einzahlungen sind möglich, aber keine Bedingung.

Der Unterschied zur Kinderzulage

Beide Bausteine heißen ähnlich und werden ständig verwechselt. Sie funktionieren aber grundverschieden.
Frühstartrente Kinderzulage
Wessen Depot das des Kindes das der Eltern
Höhe 10 € pro Monat bis 300 € pro Jahr je Kind
Eigenbeitrag nötig nein ja, mindestens 300 € im Jahr
Zeitraum 6. bis vollendetes 18. Lebensjahr solange Kindergeldanspruch besteht
Verfügbar ab Rentenalter des Kindes Rentenalter der Eltern
Familien können beides gleichzeitig bekommen. Das eine schließt das andere nicht aus, und wer beide Wege nutzt, baut parallel zwei Töpfe für zwei Generationen auf.

Was aus 1.440 € werden kann

Über zwölf Jahre kommen 1.440 € staatliches Geld zusammen. Das klingt nach wenig. Entscheidend ist aber nicht die Summe, sondern die Zeit, die dieses Geld noch vor sich hat.
Annahme Stand mit 18 Stand mit 67
4 % pro Jahr rund 2.100 € rund 14.400 €
5 % pro Jahr rund 2.100 € rund 23.000 €
6 % pro Jahr rund 2.100 € rund 36.500 €

Modellrechnung ohne Kosten und Steuern, 10 € monatlich vom 6. bis 18. Lebensjahr, danach unangetastet bis 67. Werte gerundet.

Der Unterschied zwischen den drei Zeilen ist bemerkenswert. Ein einziger Prozentpunkt Rendite verändert das Ergebnis über sechs Jahrzehnte um mehr als das Doppelte. Die Anlagewahl hat im Kinderdepot damit mehr Gewicht als in jedem anderen Vertrag. Ein sicherheitsorientiertes Produkt ist hier fast immer die falsche Wahl, denn ein Kind von acht Jahren kann jede denkbare Kursdelle aussitzen.
Wenn Eltern aufstocken: Zusätzliche 25 € im Monat über dieselben zwölf Jahre verdreifachen den eingezahlten Betrag. Bei 6 % Rendite stünden mit 67 statt 36.500 € rund 128.000 € im Depot.

Was mit 18 passiert

Die staatliche Förderung endet mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Das Depot bleibt bestehen und kann weiterlaufen, ab dann als reguläres Altersvorsorgedepot des jungen Erwachsenen. Interessant ist der Übergang. Wer als Berufseinsteiger einen eigenen Vertrag abschließt, kann zusätzlich den Berufseinsteigerbonus von 200 € mitnehmen, sofern der Abschluss vor dem 25. Geburtstag erfolgt. Ob dieser Bonus auch bei einer fortgeführten Frühstart-Rente greift, ist noch nicht abschließend geklärt.

Zwei Beispiele

Familie Lorenz, Tochter Mia wird 2027 sechs Jahre alt. Mia bekommt zwölf Jahre lang 10 € im Monat vom Staat. Die Eltern legen nichts dazu. Bei 6 % Rendite und unangetastetem Depot stehen zu ihrem 67. Geburtstag rund 36.500 €, ohne dass die Familie einen Euro eingezahlt hat.
Familie Nowak, zwei Kinder, beide Eltern berufstätig. Sie nutzen alles parallel: zwei Frühstart-Depots für die Kinder, dazu 300 € Eigenbeitrag im Depot der Mutter für die volle Kinderzulage von 600 €. Der Aufwand beträgt 25 € im Monat, der staatliche Beitrag liegt bei 990 € im Jahr.

Häufige Fragen zur Frühstartrente

Ab welchem Alter beginnt die Förderung?Mit sechs Jahren. Sie endet mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Können Eltern zusätzlich einzahlen?Ja. Eigene Einzahlungen sind möglich und wirken über die lange Laufzeit sehr stark. Pflicht sind sie nicht.
Kommt das Kind mit 18 an das Geld?Nein. Es handelt sich um Altersvorsorge, das Kapital ist bis zum Rentenalter gebunden.
Was ist mit Kindern, die 2027 schon älter als 6 sind?Sie werden ab 2027 gefördert, bis sie 18 werden. Der Zeitraum verkürzt sich entsprechend.
Ersetzt die Frühstartrente ein Kinderdepot?Nein, sie ergänzt es. Ein freies Depot bleibt jederzeit verfügbar, die Frühstartrente ist gebunden und dafür gefördert.
Wo wird sie beantragt?Über einen Anbieter, der das Produkt anbietet. Zum Marktstart am 1. Januar 2027 steht noch nicht fest, welche Häuser dabei sind.
Was bleibt hängen? 1.440 € geschenktes Geld, das sechzig Jahre Zeit hat. Über das Ergebnis entscheidet hier die Anlagewahl, nicht die Sparrate.

Stand: Juli 2026. Quellen: BMF, Bundesregierung, Bundestag-Drucksache 21/4088, Deutsche Rentenversicherung.

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Passend dazu: Altersvorsorgedepot für Familien.

Alle Begriffe im Überblick: Lexikon von A bis Z.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen