Anbieterwechsel: übertragen statt kündigen
Beim Anbieterwechsel wandert Ihr Guthaben von einem Altersvorsorgedepot in ein anderes, ohne dass die Förderung verloren geht. Der Gesetzgeber hat den Wechsel bewusst einfach gehalten. In den ersten fünf Vertragsjahren darf er höchstens 150 € kosten, danach ist er kostenlos.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Anbieterwechsel?
Rechtlich ist es eine Übertragung des Vertragsguthabens. Ihr alter Anbieter verkauft die Wertpapiere oder überträgt sie, das Kapital geht direkt an den neuen Anbieter, und der führt den Vertrag mit derselben Förderhistorie fort. Sie bekommen zu keinem Zeitpunkt Geld auf Ihr Konto.
Genau das ist der Unterschied zur Kündigung. Wer sich das Guthaben auszahlen lässt und anschließend neu einzahlt, hat eine förderschädliche Verwendung ausgelöst. Zulagen und Steuervorteile aus allen Jahren sind dann fällig.
Warum hat der Gesetzgeber das so geregelt?
Bei der Riester-Rente war der Wechsel praktisch unmöglich, weil Abschlusskosten neu berechnet wurden. Der Gebührendeckel soll verhindern, dass Sparer in teuren Verträgen festsitzen.
Der Ablauf in fünf Schritten
- Neuen Vertrag beim Wunschanbieter abschließen und dort den Übertragungsauftrag anfordern.
- Auftrag ausfüllen, Vertragsnummer des alten Depots eintragen und einreichen.
- Der neue Anbieter fordert das Guthaben beim alten an, Sie müssen dort nichts kündigen.
- Das Kapital wird übertragen, die Förderhistorie wandert mit.
- Beim neuen Anbieter den Dauerzulageantrag stellen.
Der letzte Schritt wird am häufigsten vergessen. Der Dauerzulageantrag gilt für den Vertrag, bei dem Sie ihn erteilt haben, und wandert nicht automatisch mit. Ohne ihn bleibt die Zulage für das Wechseljahr aus.
Wann sich der Wechsel rechnet
Der Hebel sind die laufenden Kosten. Ein halber Prozentpunkt weniger Effektivkosten klingt nach nichts und ist über lange Zeiträume viel.
| Restlaufzeit | Unterschied bei 50.000 € Depotwert |
|---|---|
| 10 Jahre | rund 4.100 € |
| 20 Jahre | rund 14.500 € |
| 30 Jahre | rund 38.000 € |
Modellrechnung, 6,0 % gegen 5,5 % Nettorendite, keine weiteren Einzahlungen. Werte gerundet.
Gegen 150 € einmalige Gebühr gerechnet, lohnt sich ein Wechsel bei langer Restlaufzeit schon bei geringen Kostenunterschieden. Umgekehrt gilt: Wer in fünf Jahren in Rente geht, holt fast nichts mehr heraus.
Wann Sie besser bleiben
- Kurze Restlaufzeit. Unter zehn Jahren rechtfertigt der Kostenvorteil den Aufwand selten.
- Garantiezusagen im Altvertrag. Ein hoher zugesagter Rentenfaktor ist Geld wert und geht beim Wechsel verloren.
- Laufende Umschichtung. Wer mitten in einem Lebensphasenmodell steckt, sollte den Zeitpunkt sorgfältig wählen.
- Schlechte Marktphase. Wird zum Übertrag verkauft, realisieren Sie den aktuellen Kurs. Nach einem Einbruch ist das der falsche Moment.
Zwei Beispiele
Yasmin, 33, hat 2027 bei ihrer Hausbank abgeschlossen. Effektivkosten 1,4 Prozent. 2030 findet sie ein Angebot mit 0,6 Prozent. Depotstand 9.000 €, Restlaufzeit 34 Jahre. Die Gebühr von 150 € fällt an, weil sie noch in den ersten fünf Jahren ist. Über die Restlaufzeit spart sie dennoch einen fünfstelligen Betrag.
Heinz, 61, Depot bei 74.000 €, Rentenbeginn mit 67. Sein Vertrag kostet 1,2 Prozent, ein anderer 0,7. Bei sechs Jahren Restlaufzeit bleibt der Unterschied überschaubar, und die anstehende Umschichtung würde den Wechsel zusätzlich verkomplizieren. Er bleibt.
Häufige Fragen zum Anbieterwechsel
Muss ich beim alten Anbieter kündigen?
Nein, und Sie sollten es auch nicht. Der neue Anbieter fordert das Guthaben an. Eine Kündigung mit Auszahlung wäre förderschädlich.
Wandern meine ETF-Anteile mit?
Das hängt davon ab, ob der neue Anbieter dieselben Fonds führt. Andernfalls wird verkauft und neu angelegt.
Wie oft darf ich wechseln?
Eine zahlenmäßige Begrenzung ist nicht vorgesehen. Sinnvoll ist es selten öfter als alle paar Jahre.
Was passiert mit meinen bisherigen Zulagen?
Sie bleiben vollständig erhalten und wandern als Teil des Guthabens mit.
Kann der alte Anbieter den Wechsel verweigern?
Nein. Der Übertragungsanspruch ist gesetzlich vorgesehen.
Lohnt sich ein Wechsel schon 2027?
Zum Marktstart liegen kaum Vergleichswerte vor. Wer wechseln will, wartet besser ab, bis die Effektivkosten mehrerer Anbieter veröffentlicht sind.
Was bleibt hängen?
Übertragen, nicht kündigen. Und den Dauerzulageantrag beim neuen Anbieter nicht vergessen, sonst fehlt die Zulage genau für das Jahr des Wechsels.
Stand: Juli 2026. Quellen: BMF, Bundesregierung, Bundestag-Drucksache 21/4088, Deutsche Rentenversicherung.
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Alle Begriffe im Überblick: Lexikon von A bis Z.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung, Reform private Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag, Beschluss Altersvorsorgedepot (KW 13/2026)
- Bundestag-Drucksache 21/4088 (PDF)
- Deutsche Rentenversicherung, Reform-Meldung
- Stiftung Warentest, Altersvorsorgedepot
- Verbraucherzentrale, Neues Altersvorsorgedepot: Chance oder Verkaufsfalle?