Dauerzulageantrag: einmal stellen, jedes Jahr Zulage
Mit dem Dauerzulageantrag bevollmächtigen Sie Ihren Anbieter, die Zulage jedes Jahr automatisch bei der ZfA zu beantragen. Einmal unterschrieben, läuft es von allein. Ohne ihn müssen Sie jedes Jahr selbst daran denken, und genau daran sind bei der Riester-Rente über Jahre Millionen Euro liegen geblieben.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Dauerzulageantrag?
Im Kern eine Vollmacht, mehr nicht. Sie erlauben Ihrem Anbieter, die Zulage in Ihrem Namen zu beantragen, und zwar nicht nur einmal, sondern für alle künftigen Jahre. Der Anbieter meldet dann jährlich Ihre Beiträge an die ZfA. Die prüft und überweist.
Bei der Riester-Rente gab es diese Vollmacht ebenfalls, sie war nur nicht überall Standard. Wer sie nicht hatte, musste jedes Jahr ein Formular ausfüllen. Viele haben es vergessen. Nach zwei Jahren war die Zulage weg.
Ist der Antrag Pflicht?
Nein, aber ohne ihn müssen Sie jedes Jahr selbst tätig werden. Es gibt keinen sinnvollen Grund, darauf zu verzichten.
Wie der Ablauf aussieht
- Sie eröffnen das Depot und erteilen dabei den Dauerzulageantrag, meist ein Häkchen im Antragsformular.
- Sie zahlen im Kalenderjahr mindestens den Mindesteigenbeitrag ein.
- Nach Jahresende meldet Ihr Anbieter die Beiträge an die ZfA.
- Die ZfA gleicht Ihre Daten mit Rentenkonto und Familienkasse ab.
- Die Zulage fließt ins Depot und wird investiert wie ein eigener Beitrag.
Zwischen Beitragsjahr und Gutschrift liegt Zeit. Nach dem bisherigen Verfahren kommt die Zulage im Laufe des Folgejahres, teilweise auch später. Rechnen Sie also nicht damit, die Förderung für 2027 noch im Dezember 2027 im Depot zu sehen.
Die Lücke beim Anbieterwechsel
Der Dauerzulageantrag gilt für den Vertrag, bei dem Sie ihn gestellt haben. Er wandert nicht automatisch mit, wenn Sie das Guthaben zu einem anderen Anbieter übertragen.
Wer das übersieht, verliert die Zulage für das Wechseljahr. Der Betrag ist nicht groß. Er fehlt aber dauerhaft, weil ihm auch die gesamte Wachstumszeit bis zum Rentenbeginn entgeht. Setzen Sie den neuen Antrag deshalb auf dieselbe To-do-Liste wie den Übertragungsauftrag, am besten mit einer Erinnerung für den Moment, in dem das Guthaben beim neuen Anbieter angekommen ist.
Was Sie trotzdem selbst melden müssen
Die Vollmacht deckt die Beantragung ab, nicht Ihre Lebensumstände. Die ZfA gleicht zwar mit Rentenkonto und Familienkasse ab und erfährt dadurch vieles von allein, aber längst nicht alles, was für Ihre Zulage eine Rolle spielt. Melden Sie Ihrem Anbieter deshalb aktiv:
- Geburt eines Kindes oder Ende des Kindergeldanspruchs
- Heirat, Trennung, Scheidung
- Wechsel zwischen Anstellung und Selbstständigkeit
- Namensänderung oder eine neue Steuer-Identifikationsnummer
Die häufigste Ursache für eine ausbleibende Zulage ist eine falsche oder fehlende Steuer-Identifikationsnummer. Ohne sie kann die ZfA Sie nicht zuordnen. Ein Ziffernfehler reicht.
Drei Beispiele
Sarah, 31, Angestellte. Häkchen bei der Depoteröffnung gesetzt, seitdem nie wieder daran gedacht. Zulage kommt jedes Jahr automatisch. So soll es laufen.
Dennis, 38, wechselt 2031 den Anbieter. Er beauftragt die Übertragung, vergisst aber den neuen Dauerzulageantrag. Für 2031 bleibt die Zulage aus. Aufgefallen ist es ihm erst 2033 beim Blick in die Jahresbescheinigung.
Familie Wagner, zweites Kind kommt 2029. Der Kindergeldanspruch entsteht automatisch, die Zuordnung der Kinderzulage aber nicht. Ein Anruf beim Anbieter genügt, danach fließen 300 € mehr pro Jahr.
Häufige Fragen zum Dauerzulageantrag
Muss ich die Zulage jedes Jahr neu beantragen?
Nein, sofern der Dauerzulageantrag vorliegt. Ohne ihn verfällt die Zulage nach Ablauf der Antragsfrist.
Wie lange kann ich rückwirkend beantragen?
Nach dem bisherigen Verfahren sind zwei Jahre möglich. Danach ist die Zulage endgültig verloren.
Kann ich den Antrag widerrufen?
Ja, jederzeit gegenüber Ihrem Anbieter. Praktisch gibt es dafür kaum einen Grund.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen nachträglich wegfallen?
Die ZfA fordert die Zulage zurück. Das läuft über Ihren Anbieter und mindert Ihr Depotguthaben, rückwirkend und ohne Vorwarnung.
Sehe ich, ob der Antrag vorliegt?
Ja, er ist in den Vertragsunterlagen und meist auch im Kundenkonto dokumentiert. Ein Blick lohnt, wenn eine Zulage ausbleibt.
Gilt der Antrag auch für den Berufseinsteigerbonus?
Der Anbieter beantragt den Bonus zusammen mit der Zulage. Ohne Dauerzulageantrag fehlt also auch dieser Weg.
Was bleibt hängen?
Ein Häkchen bei Vertragsschluss, und die Förderung läuft. Der einzige Moment, in dem Sie wieder aktiv werden müssen, ist der Anbieterwechsel.
Stand: Juli 2026. Quellen: BMF, Bundesregierung, Bundestag-Drucksache 21/4088, Deutsche Rentenversicherung.
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Alle Begriffe im Überblick: Lexikon von A bis Z.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung, Reform private Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag, Beschluss Altersvorsorgedepot (KW 13/2026)
- Bundestag-Drucksache 21/4088 (PDF)
- Deutsche Rentenversicherung, Reform-Meldung
- Stiftung Warentest, Altersvorsorgedepot
- Verbraucherzentrale, Neues Altersvorsorgedepot: Chance oder Verkaufsfalle?