Altersvorsorgedepot oder Frühstart-Rente: Was ist der Unterschied?

Lachende Frau und Kind, Altersvorsorge und finanzielle Zukunft.

Eins ist für Sie, eins ist für Ihr Kind. Das Altersvorsorgedepot ist ein Angebot für Erwachsene, die selbst einzahlen und dafür vom Staat eine Zulage bekommen. Die Frühstart-Rente läuft daneben für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, mit 10 Euro im Monat vom Staat, ganz ohne eigenes Geld. Beide starten am 1. Januar 2027, bleiben aber zwei getrennte Verträge mit eigenen Regeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Altersvorsorgedepot ist für Erwachsene, die selbst einzahlen und dafür bis zu 540 Euro Zulage im Jahr bekommen.
  • Die Frühstart-Rente ist für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren, mit 10 Euro im Monat vom Staat und ohne eigene Einzahlung.
  • Beide starten zum 1. Januar 2027, bleiben aber zwei getrennte Verträge mit eigenen Regeln.
  • Für Erwachsene ist die Rechtslage klar, die Frühstart-Rente wartet noch auf die finale Abstimmung im Bundestag.

Warum werden die beiden ständig verwechselt?

Der Name klingt fast gleich. Auch der Starttermin ist derselbe und beide Produkte stammen aus derselben Rentenreform, was die Verwirrung nicht kleiner macht. Kein Wunder, dass viele beim Lesen den Überblick verlieren. Dabei richten sich die beiden Angebote an völlig unterschiedliche Lebenssituationen: Wer selbst vorsorgen will, landet beim Altersvorsorgedepot, wer für sein Kind etwas anlegen möchte, ohne eigenes Geld beiseitezulegen, bei der Frühstart-Rente.

Was das Altersvorsorgedepot bringt

Beim Altersvorsorgedepot zahlen Sie selbst ein und der Staat legt etwas drauf. Bis 360 Euro pro Jahr gibt es 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro, bei den nächsten 1.440 Euro noch 25 Cent, macht maximal 540 Euro im Jahr. Unter 25 Jahren kommt einmalig ein Einsteigerbonus von 200 Euro dazu. Mehr Zulage geht nicht. Das Standardprodukt darf laut Gesetz höchstens 1,0 Prozent Kosten im Jahr verursachen, bei anderen Varianten kann es teurer werden (BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge).

Was die Frühstart-Rente bringt

Die Frühstart-Rente kommt ohne eigene Einzahlung aus. Der Staat zahlt 10 Euro im Monat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Klingt simpel. Ganz fertig ist die Sache trotzdem nicht: Das Gesetz dazu hat den Bundestag bis heute nicht final passiert, auch wenn die Bundesregierung den Abschluss noch für 2026 plant. Ohne eigenen Vertrag legt der Staat das Geld zunächst in ein Sammeldepot der Bundesbank.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

 

Altersvorsorgedepot

Frühstart-Rente

Für wen

Erwachsene

Kinder & Jugendliche, 6–18 Jahre

Eigene Einzahlung nötig?

Ja

Nein

Staatlicher Zuschuss

Gestaffelte Zulage, bis 540 €/Jahr

10 €/Monat

Gesetzesstatus (21.09.2026)

Beschlossen (Bundestag, 27.03.2026)

Regierungsentwurf im Bundestag, noch nicht final

Geplanter Start

01.01.2027

01.01.2027 (geplant)

Frühstartrente-Rechner

So viel kann aus 10 € werden

Der Frühstart-Rechner zeigt Ihnen in Sekunden, wie viel bis zum Ruhestand zusammenkommt.

Was schon feststeht und was noch kommt

Das Fundament steht. Für Erwachsene ist die Rechtslage bereits klar, und der Markt sortiert sich gerade: Von 74 beobachteten Anbietern haben 55 ein Altersvorsorgedepot zugesagt, sieben nennen schon konkrete Gebühren. Zertifiziert ist zum 15. September 2026 noch keines. Die Zulage fließt erst mit der Zertifizierung, bis dahin zahlt sich vor allem die Vorbereitung aus. Auch die Frühstart-Rente wartet noch auf die finale Abstimmung im Bundestag, die Richtung ist aber gesetzt.

Fazit

Zwei Namen, zwei Welten. Das Altersvorsorgedepot bauen Sie mit eigenen Einzahlungen und staatlicher Zulage über Jahre selbst auf, während die Frühstart-Rente ein Geschenk des Staates an Ihr Kind ist, für das niemand einen Cent zurücklegen muss. Wer beide auseinanderhält, entscheidet für die richtige Person das Richtige. Klären Sie zuerst, um wessen Vorsorge es geht. Dann wird der Rest einfach. Vorbereiten lohnt sich schon jetzt.

Was Sie jetzt tun können

Abschließen können Sie noch nichts. Bei beiden Produkten lohnt sich die Vorbereitung aber schon jetzt, denn wer den Markt im Blick behält, entscheidet später schneller und mit weniger Stress. Welche Anbieter bereits zugesagt haben, sehen Sie in unserem Anbieter-Monitor . Und wer nichts verpassen will, trägt sich für die Warteliste ein.

Quellen

  • BMF-FAQ Altersvorsorgereform: bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
  • BMF-FAQ Frühstart-Rente: bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/fruehstart-rente.html
  • Deutscher Bundestag, Textarchiv 27.03.2026: bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-altersvorsorge-1156798
  • Regierungsentwurf Drucksache 21/7864: dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107864.pdf
  • t-online zur Verfallsfrist der Frühstart-Rente
Häufige Fragen

FAQ zu AVD vs Frühstartrente

Was passiert, wenn mein Kind mit 35 nichts unternimmt?

Wichtig ist, rechtzeitig zu handeln. Ohne eigenen Vertrag liegt das Geld zunächst in einem Sammeldepot der Bundesbank, aus dem es sich bis zum 35. Lebensjahr in einen persönlichen Vertrag überführen lässt. Dann bleibt alles erhalten, Guthaben wie Rendite. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert den Anspruch an den Staat. Tragen Sie den Termin früh ein.

Kann ich das Altersvorsorgedepot und die Frühstart-Rente gleichzeitig nutzen?

Ja, sie schließen sich nicht aus. Als Erwachsener sparen Sie in Ihrem eigenen Altersvorsorgedepot, und Ihr Kind bekommt völlig unabhängig davon die Frühstart-Rente auf einen eigenen Vertrag mit eigener Förderung. Beides läuft parallel. Wer die ganze Familie absichern möchte, geht einfach beide Wege gleichzeitig. Entscheiden müssen Sie sich nicht.

Bekommt mein Kind die Frühstart-Rente automatisch?

Im Ansatz ja. Der Staat zahlt die 10 Euro monatlich für jedes berechtigte Kind, zunächst in ein Sammeldepot der Bundesbank. Einen eigenen Vertrag brauchen Sie erst, um das Guthaben aktiv und renditestärker anzulegen. Weil das Gesetz noch nicht endgültig beschlossen ist, können sich Details bis zum Start ändern.

Über den Autor

Rolf Henning Hackel

Jurist & Finanzmarktexperte · AVD Anbieter Vergleich

Rolf Henning Hackel ist Diplom-Jurist und seit über 22 Jahren als Vorstand und Geschäftsführer für unterschiedliche Softwaredienstleister der Finanzbranche sowie als Unternehmensgründer tätig. Als absoluter Marktexperte kennt er nicht nur die verschiedenen Anbieter, sondern auch die Produkte der Finanzindustrie mit ihren Stärken und Schwächen sowie deren regulatorischen Rahmen. Beim AVD Anbieter Vergleich schreibt er über das neue Altersvorsorgedepot und erklärt Förderung, Anbieter und Renditechancen in verständlichen Worten – unabhängig und werbefrei.

Rolf Henning Hackel, Finanzexperte und Gründer von AVD Vergleich