Ist das Altersvorsorgedepot sicher?

Ja, aber nicht ohne Risiko: Das Altersvorsorgedepot ist gesetzlich reguliert, schützt Ihr Kapital bei einer Anbieterinsolvenz und begrenzt die Kosten per Gesetz – im Standardfall gibt es dabei jedoch keine Kapitalgarantie, sodass Ihr Geld echten Kursschwankungen unterliegt. „Sicher” bedeutet hier also nicht „ohne Risiko”, sondern „reguliert und mit Wahlmöglichkeiten versehen” – anders als bei der Riester-Rente, die standardmäßig zusagte, am Ende mindestens die eingezahlte Summe herauszubekommen.

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Altersvorsorgedepot verzichtet standardmäßig auf eine Kapitalgarantie, damit Ihr Geld stärker am Kapitalmarkt arbeiten kann – die Chance auf mehr Rendite als bei der alten Riester-Garantie geht dabei mit echten, kurzfristigen Wertschwankungen einher.

  • Nur breit gestreute, geprüfte ETFs und Fonds sind erlaubt – spekulative Einzelwerte oder Kryptowährungen bleiben außen vor.

  • Ihr Depotvermögen ist bei einer Anbieterinsolvenz als Sondervermögen rechtlich geschützt.

  • Ein gesetzlicher Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten beim Standarddepot schützt zusätzlich vor teurer Rendite-Erosion.

  • Vor dem Rentenbeginn schichtet das Standarddepot automatisch in risikoärmere Anlagen um, und wer zusätzliche Sicherheit will, kann ein Garantieprodukt wählen.

Warum das Altersvorsorgedepot sicher ist

Dass es das Altersvorsorgedepot in der Praxis noch gar nicht gibt, macht die Frage nach der Sicherheit verständlich – die gesetzlichen Leitplanken stehen aber bereits fest, bevor das erste Depot eröffnet wird. Im Altersvorsorgedepot dürfen ausschließlich breit gestreute ETFs und Fonds sowie bestimmte Anleihen gehalten werden – spekulative Einzelaktien, Zertifikate oder Kryptowährungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Ihr Kapital ist außerdem bei einer Anbieterinsolvenz geschützt: Die Fonds in Ihrem Depot gelten rechtlich als Sondervermögen, strikt getrennt vom Vermögen Ihrer Bank oder Ihres Brokers. Wird der Anbieter insolvent, gehört Ihr Kapital nicht zur Konkursmasse, sondern bleibt Ihr Eigentum und wandert unverändert zu einem anderen Anbieter. Dieser Schutz betrifft allerdings nur die rechtliche Zuordnung, nicht den Marktwert – das Kursrisiko besteht unabhängig davon weiter. Nur der noch nicht investierte Cash-Anteil auf Ihrem Verrechnungskonto liegt in der Bilanz der kontoführenden Bank und fällt deshalb nicht unter den Sondervermögen-Schutz, sondern unter die gesetzliche Einlagensicherung – wie bei jedem Bankkonto bis 100.000 Euro je Anleger und Institut abgesichert.

Zusätzlich begrenzt ein gesetzlicher Kostendeckel die Rendite-Erosion: Laut den FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge darf die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten bei Standardprodukt-Verträgen maximal 1,0 Prozent betragen – bei 5 Prozent Rendite vor Kosten blieben Ihnen rechnerisch rund 4 Prozent netto. Damit dieser Deckel auch eingehalten wird, muss jeder Vertrag – auch das Standarddepot – vom Bundeszentralamt für Steuern nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert werden: Geprüft wird, ob der Vertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Eine laufende Aufsicht über die wirtschaftliche Tragfähigkeit des jeweiligen Anbieters ersetzt diese Zertifizierung allerdings nicht, das stellt das Bundesfinanzministerium in seinen FAQ ausdrücklich klar. Wer die Kombination aus geprüften Fonds und gedeckelten Kosten ohne eigene Auswahlentscheidung möchte, findet sie im Standarddepot bereits vorgegeben. Vor dem Rentenbeginn schichtet dort außerdem ein gesetzlich vorgeschriebenes Lebensphasenmodell Ihr Kapital schrittweise in risikoärmere Anlagen um, und ein Auszahlungsplan in der Auszahlungsphase verteilt die spätere Entnahme über mehrere Jahre. Und wem Sicherheit wichtiger ist als Renditechance: Die Beitragsgarantie fällt beim Standarddepot zwar weg, bleibt aber bei Garantieprodukten mit teilweisem oder vollständigem Kapitalerhalt wählbar.

Kurz zusammengefasst: Geprüfte Fonds, ein rechtlich abgesicherter Insolvenzschutz und ein gesetzlicher Kostendeckel sorgen dafür, dass Ihr Kapital strukturell sicher aufgehoben ist – unabhängig davon, wie sich die Kurse entwickeln.

 

Wo die Risiken liegen

Ohne Kapitalgarantie kann Ihr Geld stärker am Kapitalmarkt arbeiten, muss aber auch nicht in jedem Jahr über der eingezahlten Summe liegen: Kurzfristig kann der Wert Ihres Depots schwanken und zeitweise unter der Einzahlungssumme liegen. Über sehr lange Zeiträume gleichen sich Kursschwankungen an den Aktienmärkten historisch in aller Regel aus – dieser Ausgleich gilt aber nur, wenn Sie in einer Schwächephase nicht selbst verkaufen, denn ein Kursverlust wird erst dann endgültig, wenn Sie ihn tatsächlich realisieren. Nach der Finanzkrise 2008/2009 etwa fiel der DAX um rund 50 Prozent, erreichte sein Vorkrisenniveau aber bis 2013 wieder – wer in der Tiefphase verkaufte, machte den Verlust endgültig, wer investiert blieb, nicht. Eine Garantie für den Ausgleich gibt es ohnehin nicht – genau diese Abwägung zwischen Sicherheit und Rendite gehört zu den zentralen Vorteilen und Nachteilen des Altersvorsorgedepots.

Ein zweites Risiko betrifft das Timing: Trifft ein Kurseinbruch ausgerechnet die letzten Jahre vor Rentenbeginn, bleibt weniger Zeit, ihn wieder auszugleichen, als bei einem vergleichbaren Einbruch mitten in der Ansparphase. Das automatische Lebensphasenmodell entschärft dieses sogenannte Sequence-of-Returns-Risiko, beseitigt es aber nicht vollständig.

Ein drittes Risiko ist rechtlicher Natur: Die zentralen Eckpunkte – Fördersätze, Kostendeckel, Auszahlungsregeln – sind durch das Altersvorsorgereformgesetz bereits gesetzlich fixiert. Einzelne Umsetzungsdetails, etwa die konkrete Ausgestaltung des öffentlichen Standarddepots per Rechtsverordnung, sind zum jetzigen Stand aber noch nicht abschließend geregelt, sodass sich Details bis zum Start 2027 noch leicht verschieben könnten.

Kurz zusammengefasst: Das reale Risiko liegt im Marktrisiko ohne Kapitalgarantie – historisch hat sich das über lange Zeiträume ausgeglichen, und für die kritische Phase kurz vor Rentenbeginn sorgt das automatische Lebensphasenmodell zusätzlich vor.

Fazit

Die Frage „ist das Altersvorsorgedepot sicher?” lässt sich mit Ja beantworten – aber nur, wenn man dazusagt, was das genau bedeutet. Vor Anbieterinsolvenz und überhöhten Kosten schützt Sie das Gesetz konkret. Vor Kursschwankungen schützt Sie im Standardfall niemand, dafür aber ein langer Anlagehorizont, ein automatisches Lebensphasenmodell und die Möglichkeit, sich bewusst für ein Garantieprodukt zu entscheiden. Genau der Verzicht auf die alte Riester-Garantie ist zugleich die Chance auf eine höhere Rendite – wie viel Sicherheit Ihnen das wert ist, entscheiden am Ende Sie.

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Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlageberatung.

Häufige Fragen

FAQ zur Sicherheit des Altersvorsorgedepots

Ist mein Geld im Altersvorsorgedepot weg, wenn die Kurse fallen?

Nicht automatisch: Kursverluste mindern zeitweise den Wert Ihres Depots, sind bei einem langfristigen Anlagehorizont aber Teil einer marktbasierten Geldanlage und historisch in aller Regel wieder ausgeglichen worden. Endgültig verloren ist Geld erst, wenn Sie in einer Verlustphase tatsächlich verkaufen oder entnehmen müssen.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot überhaupt eine Garantie-Option?

Ja. Neben dem renditeorientierten Standarddepot ohne Garantie können Sie sich für ein Garantieprodukt mit teilweisem oder vollständigem Kapitalerhalt entscheiden, wenn Ihnen Sicherheit wichtiger ist als maximale Renditechance.

Was passiert mit meinem Altersvorsorgedepot, wenn die Börse kurz vor meinem Rentenbeginn crasht?

Ein gesetzlich vorgeschriebenes Lebensphasenmodell schichtet Ihr Vermögen beim Standarddepot in den letzten Jahren vor Rentenbeginn automatisch in risikoärmere Anlagen um, und ein Auszahlungsplan verteilt die Entnahme danach über mehrere Jahre – ein einzelner ungünstiger Zeitpunkt fällt so weniger stark ins Gewicht.

Was passiert mit meinem Altersvorsorgedepot, wenn der Anbieter insolvent wird?

Ihr Depotvermögen gilt rechtlich als Sondervermögen und ist damit von der Insolvenzmasse des Anbieters getrennt. Es bleibt Ihr Eigentum und kann unverändert zu einem anderen Anbieter übertragen werden.

Über den Autor

Rolf Henning Hackel

Jurist & Finanzmarktexperte · AVD Anbieter Vergleich

Rolf Henning Hackel ist Diplom-Jurist und seit über 22 Jahren als Vorstand und Geschäftsführer für unterschiedliche Softwaredienstleister der Finanzbranche sowie als Unternehmensgründer tätig. Als absoluter Marktexperte kennt er nicht nur die verschiedenen Anbieter, sondern auch die Produkte der Finanzindustrie mit ihren Stärken und Schwächen sowie deren regulatorischen Rahmen. Beim AVD Anbieter Vergleich schreibt er über das neue Altersvorsorgedepot und erklärt Förderung, Anbieter und Renditechancen in verständlichen Worten – unabhängig und werbefrei.

Rolf Henning Hackel, Finanzexperte und Gründer von AVD Vergleich