Altersvorsorgedepot-Lexikon: alle Begriffe von A bis Z
Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Dieses Lexikon erklärt 62 Begriffe von A bis Z, kurz und ohne Beraterdeutsch. Zu 33 Themen gibt es eine eigene Seite mit Beispielrechnungen, Personas und häufigen Fragen. Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt, startet am besten beim Altersvorsorgedepot selbst und arbeitet sich von dort weiter.
Wichtige Begriffe rund ums Altersvorsorgedepot
Die folgenden 33 Themen haben eine eigene, ausführliche Lexikon-Seite mit Beispielrechnungen, Personas und FAQs:
- Altersvorsorgedepot, das neue staatlich geförderte Wertpapierdepot ab 2027 im Überblick.
- Grundzulage, bis zu 540 € pro Jahr vom Staat, proportional zur Einzahlung.
- Kinderzulage, 300 € pro Kind und Jahr, schon ab 25 € Eigenbeitrag pro Monat.
- Berufseinsteigerbonus, einmalig 200 € bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
- Günstigerprüfung, der Kipppunkt zwischen Zulage und Steuerabzug, gerechnet nach Kinderzahl.
- Mindesteigenbeitrag, die drei Schwellen 120, 300 und 1.800 € sauber getrennt.
- Dauerzulageantrag, einmal stellen, gilt fort. Der Fallstrick beim Anbieterwechsel.
- Frühstart-Rente, das eigene Kinderdepot ab 6 Jahren, abgegrenzt zur Kinderzulage.
- Standardprodukt, gesetzliches Basisangebot mit Kostendeckel von 1 % pro Jahr.
- Effektivkosten, die Kennzahl, an der sich Angebote ehrlich vergleichen lassen.
- Nachgelagerte Besteuerung, heute Steuern sparen, später im Ruhestand versteuern.
- Sonderausgabenabzug, 1.800 € plus Zulageanspruch als Bemessungsgrundlage.
- Leibrente, die lebenslange Monatsrente im Altersvorsorgedepot.
- Auszahlplan bis 85, die flexible Alternative zur Leibrente.
- Beitragsgarantie, optionale 80- oder 100-Prozent-Garantie.
- ETF im Altersvorsorgedepot, Definition, Auswahl und Steuerregeln.
- Sparplan, monatlich automatisch sparen, Cost-Average und Zinseszins nutzen.
- Rentenlücke, die Lücke überschlagen und die nötige Sparrate nach Startalter ablesen.
- Inflation und Kaufkraft, nominal gegen real, und warum Garantien real verlieren.
- Riester-Rente vs. Altersvorsorgedepot, Was wird aus alten Verträgen?
- Altersvorsorgedepot vs. Rürup-Rente, Vergleich speziell für Selbstständige.
- Altersvorsorgereformgesetz, das Gesetz hinter der Reform.
- Häufige Fehler, die 10 typischen Stolperfallen und wie Sie sie vermeiden.
- Anlage AV, Beiträge in der Einkommensteuererklärung eintragen, Schritt für Schritt.
- Zinseszins, Warum früh starten alles ändert, mit Beispielrechnungen über 40 Jahre.
- Rendite, Was realistisch drin ist, je nach AVD-Variante.
- Wechsel Riester ins Altersvorsorgedepot, Wann lohnt er sich, wann nicht? Schritt-für-Schritt.
- Anbieterwechsel, übertragen statt kündigen, gerechnet nach Restlaufzeit.
- Förderschädliche Verwendung, was eine Kündigung kostet und was stattdessen geht.
- Selbstständige im Altersvorsorgedepot, Erstmals voll förderberechtigt ab 2027, mit Beispielen für Freiberufler.
- ZfA (Zulagenstelle), Die Behörde hinter den Zulagen, Prozess und Timing.
- Lebensphasenmodell, Glidepath als renditestarke Alternative zur Beitragsgarantie.
- Vererbung des Altersvorsorgedepots, Restkapital geht an Erben über, anders als bei Rürup.
Glossar von A bis Z
62 Begriffe rund um das Altersvorsorgedepot, knapp definiert. Verlinkte Begriffe haben eine eigene, ausführliche Lexikon-Seite.
A
- Abgeltungsteuer, Pauschalsteuer von 25 % auf Kapitalerträge. Im Altersvorsorgedepot fällt sie nicht an; Erträge werden erst in der Rente besteuert.
- Aktien, Anteilsscheine an Unternehmen, im Altersvorsorgedepot als Direktanlage oder über ETFs erlaubt.
- Altersvorsorgedepot, Staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das ab 1. Januar 2027 die Riester-Rente ablöst.
- Altersvorsorgereformgesetz, Bundesgesetz vom Frühjahr 2026; schafft Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente.
- Anbieterwechsel, Wechsel des Depotanbieters. Gesetzlich vereinfacht; in den ersten 5 Jahren max. 150 € Gebühr.
- Anlage AV, Formular der Einkommensteuererklärung für Beiträge zur geförderten Altersvorsorge. Löst die Günstigerprüfung aus.
- Anleihen, Festverzinsliche Wertpapiere (z. B. Staatsanleihen), als sichere Beimischung im Depot zulässig.
- Ansparphase, Zeitraum, in dem Sparer Beiträge einzahlen und das Kapital investiert wird.
- Anwartschaft, Bisher angespartes Kapital plus erhaltene Zulagen.
- Auszahlplan bis 85, Flexible Auszahlungsoption: Depotguthaben wird gleichmäßig bis zum 85. Lebensjahr ausgezahlt.
- Auszahlungsphase, Beginnt zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr; Wahl zwischen Leibrente und Auszahlplan.
B
- Beamte, Sind nach der Reform unmittelbar förderberechtigt, wenn sie der Datenübermittlung an die ZfA zustimmen.
- Beitragsgarantie, Zusage des Anbieters, dass eingezahlte Beiträge bei Rentenbeginn ganz oder teilweise erhalten bleiben.
- Berufseinsteigerbonus, Einmalige Zulage von 200 € beim Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
- Berufsständische Versorgung, Versorgungswerke z. B. für Ärzte, Anwälte. Deren Mitglieder sind ab 2027 ebenfalls förderberechtigt.
- Bestandsschutz Riester, Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter; Zulagen bleiben erhalten.
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Zertifiziert Altersvorsorgeverträge und prüft Anbieter.
C
- Cost-Average-Effekt, Beim Sparplan werden bei niedrigen Kursen mehr und bei hohen Kursen weniger Anteile gekauft. Senkt langfristig das Einstiegsrisiko.
D
- Dauerzulageantrag, einmalige Vollmacht an den Anbieter, die Zulage jedes Jahr automatisch bei der ZfA zu beantragen. Beim Anbieterwechsel muss er neu erteilt werden.
- Diversifikation, Risikostreuung durch Verteilung des Kapitals auf viele Anlagen. ETFs auf den MSCI World decken z. B. ca. 1.500 Aktien ab.
- Drei-Säulen-Modell, Deutsche Altersvorsorge mit gesetzlicher Rente (Säule 1), betrieblicher Altersvorsorge (Säule 2) und privater Vorsorge (Säule 3). Das Altersvorsorgedepot gehört zu Säule 3.
E
- Effektivkosten, Renditeminderung durch alle Kosten zusammen. Beim Standardprodukt auf max. 1 % p. a. gedeckelt.
- ETF, Exchange Traded Fund. Börsengehandelter Indexfonds mit niedrigen Gebühren, die Kernanlage im Altersvorsorgedepot.
F
- Förderhöchstbetrag, Maximal geförderter Eigenbeitrag: 1.800 € pro Jahr für die Grundzulage; weitere 5.040 € sind ohne Förderung einzahlbar.
- Förderquote, Anteil staatlicher Förderung am Gesamtsparbeitrag. Je niedriger das Einkommen, desto höher die Förderquote.
- Förderschädliche Verwendung, Kündigung oder Entnahme außerhalb der Regeln. Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Beitragsfreistellung ist meist der bessere Weg.
- Fonds, Sammelvermögen, in dem Anlegergeld nach festgelegter Strategie investiert wird. Aktiv gemanagt oder passiv (ETF).
- Frühstart-Rente, eigenes gefördertes Depot für Kinder von 6 bis 18 Jahren mit 10 € Zuschuss pro Monat. Getrennt von der Kinderzulage, die ins Depot der Eltern fließt.
G
- Garantieprodukt, Altersvorsorgedepot-Variante mit zugesagter Beitragsgarantie (80 % oder 100 %).
- Gesetzliche Rentenversicherung, Erste Säule der Altersvorsorge. Pflichtversicherung für die meisten Arbeitnehmer.
- Grundzulage, Direkter staatlicher Zuschuss von bis zu 540 € pro Jahr.
- Günstigerprüfung, das Finanzamt vergleicht automatisch Zulage und Sonderausgabenabzug und rechnet mit dem für Sie besseren Weg. Voraussetzung ist die Anlage AV.
H
- Häufige Fehler, die zehn Stolperfallen, die Sparern im Altersvorsorgedepot am meisten Geld kosten.
I
- Inflation, Nominal ist die Zahl auf dem Depotauszug, real ist, was Sie sich davon kaufen können. Über 30 Jahre liegen beide Werte weit auseinander.
- ISIN, International Securities Identification Number, 12-stelliger Code, der jedes Wertpapier eindeutig identifiziert.
K
- Kinderzulage, 300 € pro Jahr und kindergeldberechtigtem Kind, schon ab 300 € Eigenbeitrag voll erhältlich.
L
- Lebensphasenmodell, die Aktienquote sinkt automatisch, je näher der Rentenbeginn rückt. Alternative zur festen Beitragsgarantie.
- Leibrente, Lebenslange monatliche Rentenzahlung; Höhe ergibt sich aus dem Rentenfaktor.
M
- Mindesteigenbeitrag, 120 € pro Jahr, also 10 € im Monat. Wer darunter bleibt, verliert die Zulage vollständig, auch die Kinderzulage.
N
- Nachgelagerte Besteuerung, Heute (in der Ansparphase) Steuerersparnis, später bei Auszahlung Versteuerung mit persönlichem Steuersatz.
- Neobroker, Digitale Wertpapier-Broker (Trade Republic, Scalable, Finanzen Zero), viele dürften ab 2027 Altersvorsorgedepots anbieten.
P
- Pflichtversicherte, Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Sie sind automatisch förderberechtigt.
- Private Altersvorsorge, Säule 3 der Altersvorsorge. Beispiele: Altersvorsorgedepot, Rürup, private Rentenversicherungen.
R
- Rendite, Prozentualer Ertrag einer Geldanlage. Langfristige Aktien-Rendite liegt historisch bei ca. 6–8 % pro Jahr.
- Rentenfaktor, Gibt an, wie viele Euro Monatsrente pro 10.000 € Kapital ausgezahlt werden.
- Rentenlücke, Abstand zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der späteren gesetzlichen Rente. Sie ist der Ausgangspunkt für jede Sparrate.
- Riester-Rente, Vorgänger des Altersvorsorgedepots; keine Neuabschlüsse mehr ab 2027, Bestandsverträge bleiben.
- Robo-Advisor, Digitaler Vermögensverwalter, der ETF-Portfolios automatisch verwaltet. Mögliche Anbieterform.
- Rürup-Rente, Basisrente nach § 10 EStG, speziell für Selbstständige. Anders als das Altersvorsorgedepot nicht vererbbar / nicht beleihbar.
S
- Selbstständige, Ab 2027 erstmals ausführlich förderberechtigt, unabhängig von der Rentenversicherungspflicht.
- Sonderausgabenabzug, Beiträge bis 1.800 € plus Zulageanspruch sind steuerlich absetzbar.
- Sparplan, Automatischer regelmäßiger Kauf von ETFs oder Fonds, Herzstück eines guten Altersvorsorgedepots.
- Standardprodukt, Gesetzlich vorgeschriebenes Basisprodukt jedes Anbieters mit Kostendeckel.
T
- Teilkapitalisierung, Bis zu 30 % des Depotwerts dürfen zu Rentenbeginn einmalig entnommen werden.
- TER (Total Expense Ratio), Laufende jährliche Kosten eines ETFs / Fonds, ausgedrückt in % der Anlagesumme.
V
- Vererbung, das Restkapital fällt in den Nachlass. Anders als bei der Rürup-Rente, wo das Guthaben im Grundfall verfällt.
- Vorabpauschale, Investmentsteuer auf thesaurierende Fonds. Im Altersvorsorgedepot greift sie nicht, weil die Erträge erst in der Auszahlphase besteuert werden.
W
- Wertpapierdepot, Konto zur Verwahrung von Wertpapieren. Das Altersvorsorgedepot ist eine besondere, geförderte Form davon.
- Wohn-Riester, Variante der Riester-Rente zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums. Eine direkte Wohn-Variante im Altersvorsorgedepot ist (Stand 2026) nicht vorgesehen.
Z
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Behörde bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Zulagen verwaltet und auszahlt.
- Zertifizierung, Voraussetzung für die Förderung: Jeder Vertrag muss vom BZSt zertifiziert werden.
- Zinseszins, Erträge werfen wieder Erträge ab. Über 40 Jahre macht das aus 100 €/Monat schnell sechsstellige Summen.
Stand: August 2026. Quellen u. a.: Bundesministerium der Finanzen, Bundesregierung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/4088), Bundesrat, Deutsche Rentenversicherung, Stiftung Warentest, Verbraucherzentrale.
Weiterrechnen und weiterlesen
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Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung, Reform private Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag, Beschluss Altersvorsorgedepot (KW 13/2026)
- Bundestag-Drucksache 21/4088 (PDF)
- Deutsche Rentenversicherung, Reform-Meldung
- Stiftung Warentest, Altersvorsorgedepot
- Verbraucherzentrale, Neues Altersvorsorgedepot: Chance oder Verkaufsfalle?